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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
176 kB
Datum
17.10.2011
Erstellt
27.10.11, 13:05
Aktualisiert
27.10.11, 13:05

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 17.10.2011 Mitgliederzahl: 35 Vorsitzender: Bürgermeister Ramm, Walter Es fehlen entschuldigt: 1. Kaptain, Johannes 2. Pütz, Elisabeth 3. Dr. Süreth, Harald Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder: 1. Ackers, Elfriede 2. Badur, Krister 3. Berens von Rautenfeld, Dagmar 4. Böcking, Paul 5. Braks, Egbert 6. Breuer, Adolf 7. Bühl, Bert 8. Burmester, Wolfgang 9. Eßer, Ingo 10. Gerards, Elmar 11. Gunkel, Dirk 12. Heidbüchel, Rolf 13. Hohn, Astrid 14. Iven, Axel 15. Kammer, Jürgen 16. Kilian, Manfred 17. Lüttgen, Wolfgang 18. Macherey, Peter 19. Meier, Helga 20. Prof. Dr. Meurer, Erik 21. Poensgen, Helmut 22. Ramm, Walter 23. Schmitz, Hermann-Josef 24. Schnitzler, Josef 25. Schröder, Josef 26. Schroif, Thea 27. Seel, Rolf, MdL 28. Servatius, Stephan 29. Stoffels, Manfred 30. Strohpagel, Birgit 31. Tesch, Michael 32. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. BM Ramm 2. GVD Stolz 3. GOVR Schmühl 4. VfW Drewes-Janssen Kreuzau, den 17.10.2011 Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 19:50 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Bürgermeister Ramm fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Er fragt an, ob Änderungsoder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 1.1 Medienkonzept für die Schulen der Gemeinde Kreuzau hier: Abschluss eines Vertrages mit der KDVZ Rhein-Erft-Rur 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 3. Anträge auf Ergänzungswahlen in Ausschüssen Vorlage: 43/2011 4. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen aus der 12. Sitzung des Hauptausschusses vom 06.10.2011, und zwar: 4.1 Mitgliedschaft in der KDVZ Rhein-Erft-Rur Vorlage: 47/2011 4.2 32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 10/2010 1. Ergänzung 4.3 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) b) Zustimmung zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf und Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 11/2010 1. Ergänzung 4.4 Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand"; hier: Festlegung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen Vorlage: 40/2011 4.5 Forstwirtschaftsplan 2011 mit Entwicklungskonzept für den Gemeindewald Kreuzau Vorlage: 10/2011 4.6 Voranfrage der STAWAG Solar GmbH, Aachen, auf Errichtung von 3 Windenergieanlagen in der Gemarkung Thum; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB Vorlage: 41/2011 -34.7 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern I“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Offenlage b) Satzungsbeschluss Vorlage: 85/2009 3. Ergänzung 4.8 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Satzungsbeschluss Vorlage: 38/2010 2. Ergänzung 4.9 Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung einer verbesserten Internetverbindung im Bereich Obermaubach und Schlagstein Vorlage: 42/2011 4.10 Instandsetzung der Tennisanlage Obermaubach Vorlage: 37/2011 4.11 8. Kreuzauer Kulturtage 2012 Vorlage: 46/2011 4.12 Antrag der Schulleiter des Schulzentrums der Gemeinde Kreuzau zur Einrichtung eines interkommunalen Arbeitskreises "Schulentwicklung im südlichen Teil des Kreises Düren" Vorlage: 33/2011 1. Ergänzung 4.13 Gründung einer Sekundarschule Kreuzau - Nideggen Vorlage: 38/2011 5. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 6. Mitteilungen 6.1 Grunderwerbsverhandlungen bezüglich des Grundstückes Gemarkung Kreuzau, Flur 20, Parzelle 86 (Bauerwartungslandfläche/Regenrückhaltebeckenfläche), gegenüber dem Baugebiet D 15, Ortsteil Drove; hier: Überarbeitetes Kaufangebot des Grundstückseigentümers 7. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 7.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 8. Beratung und Beschlussfassung in einer Grundstücksangelegenheit 8.1 Veräußerung der gemeindeeigenen Baugrundstücke im Baugebiet D 15, Ortsteil Drove; hier: a) Festsetzung des Kaufpreises b) Festsetzung eventueller Vergabekriterien Vorlage: 45/2011 9. Beratung und Beschlussfassung in einer Abgabenangelegenheit -49.1 Niederschlagung einer Forderung nach dem Bestattungsgesetz – NRW Vorlage: 36/2011 10. Anfragen -5A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 1.1 Medienkonzept für die Schulen der Gemeinde Kreuzau hier: Abschluss eines Vertrages mit der KDVZ Rhein-Erft-Rur Die nachgereichte Mitteilung wird zur Kenntnis genommen und ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen Die Sachstandsinformationen werden zur Kenntnis genommen. 3. Anträge auf Ergänzungswahlen in Ausschüssen Vorlage: 43/2011 Beschluss: Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird folgende Ausschussneubesetzung vorgenommen: Umweltausschuss Bisheriges stellv. Mitglied Neues stellv. Mitglied Hellhammer, Karl Friedrich Gerards, Claudia Auf Antrag der CDU-Fraktion wird folgende Ausschussneubesetzung vorgenommen: Sozialausschuss Bisheriges Mitglied Neues Mitglied Minkhart, Dieter Marx, Simon Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 4. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen aus der 12. Sitzung des Hauptausschusses vom 06.10.2011, und zwar: 4.1 Mitgliedschaft in der KDVZ Rhein-Erft-Rur Vorlage: 47/2011 Beschluss: Dem Verbleib der Gemeinde Kreuzau in der KDVZ wird zugestimmt, soweit keine weiteren Kommunen aus dem Kreis Düren aus der KDVZ austreten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, diesen Beschluss in den Gremien der KDVZ und gegenüber seinen Kollegen und dem Landrat zu vertreten. Der Bürgermeister soll bei wichtigen Änderungen den Rat unverzüglich darüber informieren und -6nötigenfalls einen erneuten Beschluss herbei führen. Beratungsergebnis: 4.2 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 10/2010 1. Ergänzung Beschluss: 1. Auf die Darstellung der Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 5 Nr. 16, Flur 8 Nr. 33, und Flur 8 Nr. 57, als Flächen für die Forstwirtschaft wird nicht verzichtet. Den betroffenen Eigentümern entsteht durch diese Darstellung weder ein finanzieller Verlust noch entsteht hierdurch für die jeweiligen Eigentümer eine Verpflichtung zur Durchführung einer Aufforstung. 2. Die Forderung des Herrn Ernst-Willi Stollenwerk, sämtliche Waldersatzmaßnahmen in Stockheim durchzuführen, wird zurückgewiesen, da das Waldersatzflächenkonzept im Rahmen der 8. Änderung des Regionalplanes mit den Fachbehörden abgestimmt worden ist. Dem Vorschlag, das Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur 14, Nr. 133, ebenfalls als Fläche für die Forstwirtschaft darzustellen, wird entsprochen. Dieser Bereich wird in den Planentwurf aufgenommen. Das Grundstück gemäß Vorschlag Nr. 2 wird nicht in das Verfahren einbezogen, da der Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen gegenteilige Festsetzungen trifft. Der Grundstücksbereich Nr. 3 wird ebenfalls nicht einbezogen, da bereits im Rahmen der 8. Änderung des Regionalplanes die Landwirtschaftskammer der Einbeziehung dieser Fläche nicht zugestimmt hat. 3. Das Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur 11, Parzelle Nr. 74, ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Eine Einbeziehung wird unter Hinweis auf § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB abgelehnt. Ob und inwieweit zu einem späteren Zeitpunkt ein gesondertes Verfahren durchgeführt wird, bleibt abzuwarten. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 4.3 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) b) Zustimmung zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf und Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 11/2010 1. Ergänzung Beschluss: 1. Über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen und abwägungsrelevanten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: -71.1. Die Anbindung des Baugebietes erfolgt mittels der Errichtung eines Kreisverkehrs in Höhe der Panzerstraße. 1.2 Der vorgesehene Spielplatz wird an einer zentraleren Stelle angelegt. 1.3 Der entlang des Plangebietes verlaufende Wirtschaftsweg, der an der Panzerstraße beginnt, bleibt erhalten bzw. wird am Rande des Plangebietes neu angelegt. 1.4 Für den durch das Plangebiet führenden Wanderweg wird innerhalb des Plangebietes kein Ersatz geschaffen, da adäquater Ersatz in unmittelbarer Nähe über die bisher vorhandene Zufahrt ins ehemalige Munitionsdepot vorhanden ist. 1.5 Dem Vorschlag zur Anlegung eines asphaltierten kombinierten Geh- und Radweges zwischen der Panzerstraße und der Marienstraße wird gefolgt. 1.6 Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem zuständigen Verkehrsträger über eine Verbesserung der ÖPNV-Anbindung an den Ortsteil Kreuzau zu verhandeln. 1.7 Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser wird der neu zu verlegenden Regenwasserkanalisation zugeführt und in Rückhaltebecken gesammelt und versickert. Auswirkungen auf bestehende Hangwasserprobleme der tiefer liegenden Ackerflächen entlang des Reitersweges sind durch das Plangebiet nicht zu erwarten. 1.8 Die Grundsatzentscheidung, an dieser Stelle ein neues Baugebiet zu entwickeln, wurde bereits durch Ratsbeschluss vom 17.05.2005 getroffen. 2. Die im Rahmen des Verfahrens gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Ausführungen in der Sitzungsvorlage berücksichtigt. 3. Dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf wird unter Berücksichtigung Sitzungsvorlage aufgeführten Änderungen gemäß Ziffer 1 - 6 zugestimmt. der in der 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 4.4 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand"; hier: Festlegung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen Vorlage: 40/2011 Beschluss: Das im Baugebiet D 15 entstandene Punktdefizit von 25.309 Punkten wird durch externe Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Auf dem Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 20, Parz. Nr. 10, wird eine Brachfläche in einer Größenordnung von 12.654 qm entwickelt. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen -84.5 Forstwirtschaftsplan 2011 mit Entwicklungskonzept für den Gemeindewald Kreuzau Vorlage: 10/2011 Beschluss: a) Dem Forstwirtschaftsplan 2011 wird zugestimmt. b) Das Konzept zur zukünftigen Bewirtschaftung des Gemeindewaldes in der Gemeinde Kreuzau wird zur Kenntnis genommen. Beratungsergebnis: 4.6 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Voranfrage der STAWAG Solar GmbH, Aachen, auf Errichtung von 3 Windenergieanlagen in der Gemarkung Thum; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB Vorlage: 41/2011 Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird versagt, da die von der Firma STAWAG Solar GmbH, Aachen, geplanten 3 Windenergieanlagen außerhalb der im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau (8. Änderung) dargestellten Konzentrationszone liegen. Beratungsergebnis: 4.7 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern I“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Offenlage b) Satzungsbeschluss Vorlage: 85/2009 3. Ergänzung Beschluss: Der Bebauungsplan Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern I“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen. Beratungsergebnis: 4.8 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Satzungsbeschluss Vorlage: 38/2010 2. Ergänzung Beschluss: Der Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, „Nordwestlicher Ortsrand“, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen. -9Beratungsergebnis: 4.9 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung einer verbesserten Internetverbindung im Bereich Obermaubach und Schlagstein Vorlage: 42/2011 Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren zur Beseitigung eines Versorgungsdefizites an Breitband-Internetzugängen in den Ortsteilen Bilstein, Bogheim, Obermaubach, Schlagstein und Untermaubach durchzuführen. 2. Nach Abschluss dieses Verfahrens sind die Fördermöglichkeiten abschließend zu klären. 3. Eine endgültige Entscheidung über die Realisierung von Maßnahmen wird getroffen, sobald die Höhe der finanziellen Beteiligung der Gemeinde Kreuzau feststeht. Beratungsergebnis: 4.10 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Instandsetzung der Tennisanlage Obermaubach Vorlage: 37/2011 RM Heidbüchel teilt mit, dass er aus der Presse entnommen habe, dass möglicherweise der WVER schadensersatzpflichtig sei und insoweit geprüft werden solle, ob der Verein Ansprüche gegen den WVER geltend machen könne. Im zutreffenden Falle müsse der Verein den Zuschuss an die Gemeinde erstatten. Beschluss: Dem TC Kreuzau Obermaubach wird aus Mitteln der Sportpauschale zur Sanierung der Tennisanlage in Obermaubach ein Zuschuss in Höhe von 2.380,90 € gewährt. Da der Schaden an der Anlage durch das Hochwasser am 05.06.2011 verursacht worden ist, konnte der Verein nicht im Vorfeld den erforderlichen Antrag stellen. Beratungsergebnis: 4.11 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 8. Kreuzauer Kulturtage 2012 Vorlage: 46/2011 Beschluss: 1. Die 8. Kreuzauer Kulturtage werden in der Zeit 29.09.2012 bis 14.10.2012 stattfinden. Veranstaltungen im engen zeitlichen Zusammenhang (ca. eine Woche vor und eine Woche nach diesem Zeitraum) sind auch möglich, sofern dies erforderlich ist. 2. Haushaltsmittel werden für die Durchführung der Kulturtage nicht zur Verfügung gestellt. Die Ausgaben sind durch entsprechende Einnahmen aus Spenden und Sponsorengeldern zu decken. Honorare an Teilnehmer werden nicht gezahlt 3. Es werden folgende Arbeitskreise benannt: - Arbeitskreis „Musikalische Darbietungen“ Vorsitzende Frau Birgit Strohpagel Stellvertreter Herr Heinz Schäfer - 10 Arbeitskreis „Ausstellungen einschl. Führungen, Wanderungen und Werksbesichtigungen“ Vorsitzender Herr Karl Hackstein Stellvertreter Herr Manfred Kempen - Arbeitskreis „Schulen/Kindergärten/Theater/Kleinkunst“ incl. Jugendkulturtage Vorsitzende/r Herr Dirk Gunkel Stellvertreterin Frau Dagmar Berens von Rautenfeld Die Verwaltung soll gemeinsam mit den Arbeitskreisvorsitzenden die Termine für die Veranstaltungen anlässlich der 8. Kreuzauer Kulturtage festlegen. - 4. Beratungsergebnis: 4.12 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Antrag der Schulleiter des Schulzentrums der Gemeinde Kreuzau zur Einrichtung eines interkommunalen Arbeitskreises "Schulentwicklung im südlichen Teil des Kreises Düren" Vorlage: 33/2011 1. Ergänzung Beschluss: Der Antrag der Schulleiter des Schulzentrums Kreuzau auf Einrichten eines Arbeitskreises wird grundsätzlich begrüßt. Da aber in der Zwischenzeit in Bezug auf die Weiterentwicklung des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen weitreichende Änderungen eingetreten und bereits verschiedene Arbeitskreise gegründet wurden, an denen auch die Schulleiter beteiligt sind, wird der ursprünglich geplante Arbeitskreis, bestehend aus Vertretern aller Südkreiskommunen, nicht mehr als erforderlich angesehen. Beratungsergebnis: 4.13 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Gründung einer Sekundarschule Kreuzau - Nideggen Vorlage: 38/2011 BM Ramm stellt fest, dass sich eine Erweiterung des Beschlussvorschlages zur Aufnahme der Gemeinde Hürtgenwald erübrige, da diese sich bekanntlich endgültig für ein Zusammengehen mit Simmerath entschieden habe. Er teilt mit, dass kurzfristig die Eltern der Dritt- und Viertklässler zum Thema Sekundarschule informiert und befragt werden. Ferner finde am 07.11.2011 um 20.00 Uhr eine Infoveranstaltung in der Mensa im Schulzentrum Kreuzau zum Thema statt. RM Eßer führt aus, dass der vorliegende Beschlussvorschlag einer der wichtigsten Entscheidungen des Rates der letzten Jahre darstelle, zumal es um die Einrichtung einer neuen Schulform gehe und gleichzeitig auch das Ende zweier jahrzehntelang etablierter Schulen bedeute. Er bringt in Erinnerung, dass vor über einem Jahr die Diskussion im Rat der Gemeinde Kreuzau begonnen habe. Zum damaligen Zeitpunkt sei das Schulmodell „Gemeinschaftsschule“ aus Sicht der CDU-Fraktion nicht optimal gewesen, aus diesem Grunde habe man die Erstellung des kreisweiten Schulentwicklungsplanes abgewartet. Er könne mit Überzeugung sagen, dass in Kreuzau bisher die richtigen Entscheidungen getroffen worden seien. Durch die Vorlage der kreisweiten Schulentwicklungsplanung seien wichtige Daten und Handlungsempfehlungen für die Gemeinde erstellt worden. Zudem habe nunmehr der Landesgesetzgeber einen fraktionsübergreifenden Konsens zur Schulgesetzgebung gefunden. Dadurch bestehe die Möglichkeit, zukunftsfeste Lösungen anzustreben. Die Schulentwicklungsplanung habe deutlich gezeigt, dass sowohl die Hauptschule als auch die Realschule auf Dauer nicht bestandsfähig seien. Der Bürgermeister habe den Auftrag erhalten, mit den Nachbarkommunen zu sprechen. Nunmehr stehe erfreulicherweise eine Kooperation mit Nideggen an. Insoweit bleibe auch eine wohnortnahe - 11 Beschulung bestehen. Er führt aus, dass die weiteren umliegenden Kommunen eingeladen seien, sich dieser Kooperation ebenfalls anzuschließen. Es wird nochmals durch ihn herausgestellt, dass die derzeit die Haupt- und Realschule besuchenden Schüler dort auch ihren Abschluss machen können. Der Schuljahresbeginn 2012/13 sei ein zeitlich mutiges Vorhaben, an diesem Ziel solle aber festgehalten werden. Er könne sich ebenfalls vorstellen, eine bestätigende Dringlichkeitsentscheidung nach der Verabschiedung des Gesetzes zu fassen. Alle politischen Fraktionen im Rat der Gemeinde Kreuzau hätten sich nach Vorstellung des Modells „Sekundarschule“ einvernehmlich in der Sache engagiert und mit breiter Mehrheit die neue Schulform aus der Taufe gehoben. Er dankt allen Fraktionen im Rat der Gemeinde Kreuzau für das große Engagement. RM Heidbüchel führt aus, dass im Dezember 2010 von den Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragt worden sei, die Gemeinschaftsschule einzurichten. Das nunmehr favorisierte Modell der „Sekundarschule“ sei der richtige Weg. Alle Beteiligten haben viel Zeit investiert und die Angelegenheit vorangetrieben. Er stellt fest, dass in Hürtgenwald der dortige Bürgermeister versucht habe, nur mit Nideggen oder Simmerath zusammenzuarbeiten und Kreuzau außen vor zu lassen. Es war nie Intention sowohl der politischen Vertreter als auch der Vertreter der Verwaltung der Gemeinde Kreuzau, die Gemeinde Hürtgenwald aus der Kooperation auszuschließen. Er habe zudem Informationen aus der Gemeinde Hürtgenwald erhalten, dass die Verantwortlichen der Gemeinde Hürtgenwald eine Kooperation mit Kreuzau und Nideggen nicht wollen. Die Kooperation mit Nideggen sei für ihn der richtige Weg, auch wenn das in die Wege geleitete Bürgerbegehren Erfolg haben sollte. Prof. Meurer stimmt den Vorrednern vorbehaltlos zu und fragt an, wie sich die Rechtskonstruktion darstelle und welche Einwirkungsmöglichkeiten der Rat auch im Hinblick auf das pädagogische Konzept habe. Herr Stolz erläutert, dass das pädagogische Konzept derzeit von den Schulleitern der beteiligten Schulen und einer weiteren Fachkraft erarbeitet werde. Dieses Konzept solle im Dezember 2011 vom Rat beschlossen werden. Es bestehe die Möglichkeit, dass die neue Schulleitung bzw. die Schulkonferenz später Änderungen des Konzeptes mit Zustimmung des Schulträgers beschließe. Es werde ein Schulverband gegründet, in den die politischen Vertreter der beteiligten Kommunen entsandt werden. Entsprechende Informationen werden rechtzeitig hierzu gegeben. Informativ wird durch Herrn Stolz zu den Ausführungen des RM Heidbüchel ergänzt, dass bei der Gemeinde Simmerath am gleichen Tag ein gleichlautender Beschluss wie in Hürtgenwald gefasst worden sei. Die in der letzten Woche stattgefundene Veranstaltung in Hürtgenwald könne somit als Farce angesehen werden. RM Braks stellt fest, dass die FDP-Fraktion entgegen der Meinung der Landes-FDP immer für diese Schulform gewesen sei und dankt den beteiligten Parteien für ihre Arbeit. Beschluss: Es wird eine Sekundarschule mit Standorten in Kreuzau und Nideggen (vertikale Lösung, Klassen 5 bis 10 an jedem Standort) zum Schuljahr 2012/2013 errichtet. In den Jahrgängen 5 bis 10 wird integriert unterrichtet (leistungsbezogene Differenzierung). Der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife wird durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Gymnasium Kreuzau sowie an den Berufskollegs des Kreises Düren sichergestellt. Im Gegenzug wird der Auflösung Hauptschule Kreuzau und der Realschule Kreuzau zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten um den Antrag auf Errichtung einer Sekundarschule fristgerecht im Dezember 2011 bei der Bezirksregierung Köln einzureichen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, die Grundlagen für einen Schulverband Sekundarschule zu schaffen. Dieser Schulverband soll offen sein, auch weitere Kommunen aufzunehmen. Eine ausführliche Elterninformation ist unmittelbar nach entsprechender Entscheidung des Rates an die Eltern der zukünftigen Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule, aber auch die der auslaufenden Haupt- und Realschule, zu richten. Sofern eine weitere Elternbefragung seitens der Bezirksregierung Köln gefordert wird, ist diese kurzfristig durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen - 12 5. Anfragen a) Im Hinblick zu seiner Anfrage in der letzten Hauptausschusssitzung zur Übernahme von Schülerfahrkosten wird durch Herrn Iven nochmals angefragt, wie die Gemeinde verfahre, wenn das OVG endgültig hierüber entschieden habe. Würden die Kosten an die betroffenen Eltern nachgezahlt?. BM Ramm führt aus, dass im Rahmen der Gleichbehandlung (Erstattung von Schülerfahrkosten an Drover Schüler) die Gemeinde im zutreffenden Falle ebenfalls Erstattungen vornehmen werde. b) RM Badur fragt zum Sachstand des Probebetriebes der PM3 der Firma Niederauer Mühle nach. Herr Schmühl erläutert, dass die Niederschrift über die Erörterung im Juli 2011 noch immer nicht erstellt sei und mit einem endgültigen Genehmigungsbescheid erst in einigen Wochen gerechnet werden könne. B. Nichtöffentliche Sitzung