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Beschlusstext (Voranfrage der STAWAG Solar GmbH, Aachen, auf Errichtung von 3 Windenergieanlagen in der Gemarkung Thum; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,6 kB
Datum
17.10.2011
Erstellt
27.10.11, 13:05
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Voranfrage der STAWAG Solar GmbH, Aachen, auf Errichtung von 3 Windenergieanlagen in der Gemarkung Thum;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB)

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BESCHLUSS aus der 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 17.10.2011 TOP Betreff 4.6 Voranfrage der STAWAG Solar GmbH, Aachen, auf Errichtung von 3 Windenergieanlagen in der Gemarkung Thum; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB Vorlage: 41/2011 Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird versagt, da die von der Firma STAWAG Solar GmbH, Aachen, geplanten 3 Windenergieanlagen außerhalb der im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau (8. Änderung) dargestellten Konzentrationszone liegen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen