Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
48 kB
Datum
17.10.2011
Erstellt
27.10.11, 13:05
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 17.10.2011
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Betreff
4.3
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher
Ortsrand“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung)
und § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
b) Zustimmung zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf und Beschluss zur
Durchführung der Offenlage
Vorlage: 11/2010 1. Ergänzung
Beschluss:
1. Über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen
und abwägungsrelevanten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
1.1.
Die Anbindung des Baugebietes erfolgt mittels der Errichtung eines Kreisverkehrs in
Höhe der Panzerstraße.
1.2
Der vorgesehene Spielplatz wird an einer zentraleren Stelle angelegt.
1.3
Der entlang des Plangebietes verlaufende Wirtschaftsweg, der an der Panzerstraße
beginnt, bleibt erhalten bzw. wird am Rande des Plangebietes neu angelegt.
1.4
Für den durch das Plangebiet führenden Wanderweg wird innerhalb des Plangebietes
kein Ersatz geschaffen, da adäquater Ersatz in unmittelbarer Nähe über die bisher
vorhandene Zufahrt ins ehemalige Munitionsdepot vorhanden ist.
1.5
Dem Vorschlag zur Anlegung eines asphaltierten kombinierten Geh- und Radweges
zwischen der Panzerstraße und der Marienstraße wird gefolgt.
1.6
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem zuständigen Verkehrsträger über eine
Verbesserung der ÖPNV-Anbindung an den Ortsteil Kreuzau zu verhandeln.
1.7
Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser wird der neu zu verlegenden
Regenwasserkanalisation zugeführt und in Rückhaltebecken gesammelt und versickert.
Auswirkungen auf bestehende Hangwasserprobleme der tiefer liegenden Ackerflächen
entlang des Reitersweges sind durch das Plangebiet nicht zu erwarten.
1.8
Die Grundsatzentscheidung, an dieser Stelle ein neues Baugebiet zu entwickeln, wurde
bereits durch Ratsbeschluss vom 17.05.2005 getroffen.
2. Die im Rahmen des Verfahrens gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
werden entsprechend den Ausführungen in der Sitzungsvorlage berücksichtigt.
3. Dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf wird unter Berücksichtigung der in der
Sitzungsvorlage aufgeführten Änderungen gemäß Ziffer 1 - 6 zugestimmt.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.10.2011
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