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Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) b) Zustimmung zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf und Beschluss zur Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
48 kB
Datum
17.10.2011
Erstellt
27.10.11, 13:05
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
b) Zustimmung zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf und Beschluss zur Durchführung der Offenlage) Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
b) Zustimmung zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf und Beschluss zur Durchführung der Offenlage)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 17.10.2011 TOP Betreff 4.3 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) b) Zustimmung zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf und Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 11/2010 1. Ergänzung Beschluss: 1. Über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen und abwägungsrelevanten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: 1.1. Die Anbindung des Baugebietes erfolgt mittels der Errichtung eines Kreisverkehrs in Höhe der Panzerstraße. 1.2 Der vorgesehene Spielplatz wird an einer zentraleren Stelle angelegt. 1.3 Der entlang des Plangebietes verlaufende Wirtschaftsweg, der an der Panzerstraße beginnt, bleibt erhalten bzw. wird am Rande des Plangebietes neu angelegt. 1.4 Für den durch das Plangebiet führenden Wanderweg wird innerhalb des Plangebietes kein Ersatz geschaffen, da adäquater Ersatz in unmittelbarer Nähe über die bisher vorhandene Zufahrt ins ehemalige Munitionsdepot vorhanden ist. 1.5 Dem Vorschlag zur Anlegung eines asphaltierten kombinierten Geh- und Radweges zwischen der Panzerstraße und der Marienstraße wird gefolgt. 1.6 Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem zuständigen Verkehrsträger über eine Verbesserung der ÖPNV-Anbindung an den Ortsteil Kreuzau zu verhandeln. 1.7 Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser wird der neu zu verlegenden Regenwasserkanalisation zugeführt und in Rückhaltebecken gesammelt und versickert. Auswirkungen auf bestehende Hangwasserprobleme der tiefer liegenden Ackerflächen entlang des Reitersweges sind durch das Plangebiet nicht zu erwarten. 1.8 Die Grundsatzentscheidung, an dieser Stelle ein neues Baugebiet zu entwickeln, wurde bereits durch Ratsbeschluss vom 17.05.2005 getroffen. 2. Die im Rahmen des Verfahrens gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Ausführungen in der Sitzungsvorlage berücksichtigt. 3. Dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf wird unter Berücksichtigung der in der Sitzungsvorlage aufgeführten Änderungen gemäß Ziffer 1 - 6 zugestimmt. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.10.2011 Seite 2