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Öffentliche Niederschrift (Umweltausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
179 kB
Datum
20.11.2013
Erstellt
25.11.13, 13:14
Aktualisiert
25.11.13, 13:14
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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 15. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 20.11.2013 Mitgliederzahl: 18 Vorsitzender: Kaptain, Johannes Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Kaptain, Johannes 2. Ackers, Elfriede 3. Gerards, Elmar 4. Graf von Spee, Mariano 5. Gunkel, Dirk 6. Dr. Kranke, Heinrich 7. Lüttgen, Wolfgang 8. Olschewski, Dieter 9. Petran, Franz 10. Pütz, Elisabeth 11. Scharfen, Volker 12. Schiefer, Hubert, vertritt Dr. Nolten, Ralf 13. Schmitz, Hermann-Josef, vertritt Böcking, Paul 14. Stolzenbach, Thomas 15. Dr. Süreth, Harald 16. Tesch, Michael 17. Weyrauch, Johann 18. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. GVD Schmühl 2. VwfW Wolfram 3. VwFA Rheinbach c) als Gäste: Zu TOP 2.2: 1. Herr Dreyling, Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH 2. Herr Dr. Wimmer, Ingenieurbüro Bieske und Partner Es fehlen a) entschuldigt: Böcking, Paul Dr. Nolten, Ralf Kreuzau, den 20.11.2013 Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:35 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung formund fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungsoder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Fragerecht von Einwohnern 2. Mitteilungen 2.1 Abfallbilanz 2012 2.2 Vorläufige Anordnung eines Wasserschutzgebietes im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Am Lohberg der Wasserwerk Concordia GmbH 2.3 Neuerungen bei den Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau ab dem 01.01.2014 3. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 3.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 4. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; hier: Zustimmung zum Planentwurf sowie Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB Vorlage: 59/2012 2. Ergänzung 5. Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 62/2013 6. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 7. Mitteilungen 8. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 8.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 9. Anfragen -3A. Öffentliche Sitzung 1. Fragerecht von Einwohnern Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass keine schriftlichen Fragen vorliegen. Es werden folgende Fragen von den anwesenden Einwohnern gestellt: a) Herr Udo Schimanski aus Obermaubach: Ist der Grad der Nitratbelastung in unserem Grundwasser bekannt oder gibt es hierzu Analysen? Und haben Biogasanlagen Auswirkungen auf die Nitratbelastung? Die Verwaltung gibt zur Beantwortung der Frage das Wort an Herrn Dreyling von der Wasserwerk Concordia GmbH. Die Wasserwerk Concordia GmbH führt jährlich umfangreiche Trinkwasseruntersuchungen durch, wo auch die Nitratuntersuchungen dazugehören. Bei der Gewinnungsanlage am Lohberg gibt es keine erhöhten Nitratbelastungen. Alle Brunnenanlagen liegen unter einem Nitratwert von 10 mg/l, eine Anlage weißt einen Wert von 17 mg/l auf. Dies liegt jedoch alles noch deutlich unter dem Grenzwert. Dieser liegt bei 50 mg/l. Die Beantwortung der Frage bzgl. der Biogasanlage übernimmt Herr Dr. Wimmer. Er führt aus, dass er sich nicht ganz sicher ist, ob die Belastung positiv sein wird. Das Problem ist, dass entsprechende Pflanzen generiert werden müssen, aus denen das Gas entstehen soll. Aus Erfahrungen lässt sich jedoch sehen, dass hierfür Düngungen verwendet werden, die eigentlich nicht vorgesehen sind. Da dies jedoch nur eine Einschätzung ist, wird Herr Schimanski eine schriftliche Antwort erhalten. b) Herr Andreas Fiebiger aus Obermaubach: Wie groß ist die Fläche von Energiemais in der Gemeinde Kreuzau und wie groß soll die Fläche in Zukunft werden? Antwort der Verwaltung: Diese Frage kann so nicht beantwortet werden. Herr Fiebiger erhält hierzu eine schriftliche Antwort. 2. Mitteilungen 2.1 Abfallbilanz 2012 Die schriftliche Mitteilung wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen. Die 2.2 Vorläufige Anordnung eines Wasserschutzgebietes im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Am Lohberg der Wasserwerk Concordia GmbH Der Ausschussvorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Gäste Herrn Dreyling von der Wasserwerk Concordia GmbH und Herrn Dr. Wimmer vom Ingenieurbüro Bieske und Partner. Herr Dreyling erläutert, dass die im Jahre 1973 erteilte Genehmigung der Bezirksregierung Köln zur Ausweisung eines Wasserschutzgebietes im August 2013 ausgelaufen ist. Bereits seit dem Jahr 2009 wurden mit der Bezirksregierung Gespräche über eine neue Anordnung eines Wasserschutzgebietes geführt. Die nun vorliegende vorläufige Anordnung weist ein wesentlich -4größeres Gebiet auf als vorher. Es ist seitens der Bezirksregierung vorgesehen, innerhalb der nächsten drei Jahre in einem förmlichen Verfahren auch unter Behördenbeteiligung und Bürgerbeteiligung mit Offenlage der Pläne usw. eine endgültige Anordnung zu erlassen. Er erläutert die vier Zonen des vorliegenden Planes mit deren Verbots-, Gebots- und Genehmigungstatbeständen sowie den Ausnahmen davon. Herr Dr. Wimmer hält dann einen Vortrag mit einer Powerpoint-Präsentation über die einzelnen Schutzzonen, was diese bedeuten und wie diese entstehen. Ausschussmitglied Schmitz erläutert, dass z.B. der Ortsteil Boich mitten in einer solchen Schutzzone liegt und fragt an, was das für Auswirkungen auf die einzelnen Haushalte hat. Herr Dr. Wimmer führt aus, dass eine Überprüfung der Kanaldichtigkeiten durchgeführt werden muss. Hiervon ist jeder Haushalt betroffen, der innerhalb einer Schutzzone liegt. Eine solche Dichtheitsprüfung wird zwischen 300€ und 500€ kosten. Ausschussmitglied Schmitz würde hierzu gerne wissen, in welchem Zeitraum diese Kanaldichtheitsprüfung durchgeführt werden muss. GVD Schmühl führt aus, dass es hierfür zwei Fristen gibt. Bei der ersten muss eine solche Prüfung bis zum 31.12.2015 stattfinden – hiervon ist jedoch kein Haushalt im Gemeindegebiet betroffen, da diese Frist nur für Grundstücke gilt, die vor 1965 kanalisiert wurden. Die zweite Frist ist der 31.12.2020 – diese Frist ist für die betroffenen Haushalte im Gemeindegebiet maßgeblich. Die Bürger werden hierüber aber ausführlich informiert. Ausschussmitglied Schmitz weist darauf hin, dass es für Grundstücke innerhalb der Schutzzone auch Verbote für die Benutzung von Düngungsmittel gibt. Da hiervon in erster Linie Landwirte betroffen sind, könnte dies zu erheblichen Einbußen in den Erträgen führen. Herr Dreyling erläutert, dass es seit Jahren eine Kooperation zwischen der Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft gibt. Dies wird auch weiterhin so stattfinden, - denn Wasser und landwirtschaftliche Erträge sind beides wichtige Güter, die es zu schützen gelte Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden bestätigt Herr Dreyling, dass auch die Einwohner des Nideggener Stadtteiles Rath die Kanaldichtigkeitsprüfungen auf eigene Kosten durchführen lassen müssen, obwohl sie das Wasser nicht vom Wasserwerk Concordia beziehen. Der Ausschussvorsitzende bittet Herrn Dreyling, überschlägig zu ermitteln, wie viele Grundstücke von der Verpflichtung zur Dichtigkeitsprüfung betroffen sind. Herr Dreyling sagt zu, dies umgehend zu tun und den Rat und die Verwaltung zu informieren. Es entsteht eine rege Diskussion, an der sich die Ausschussmitglieder beteiligen. Alsdann bedankt sich der Ausschussvorsitzende bei den beiden Gästen. 2.3 Neuerungen bei den Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau ab dem 01.01.2014 Die schriftliche Mitteilung wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen, Ausschussmitglied Stolzenbach möchte gerne wissen, wie es mit der Übernahme der blauen Tonnen aussieht, da die Rest- und die Biotonne von dem neuen Entsorger übernommen werden und nicht ausgetauscht werden müssen. VwfW Wolfram führt aus, dass das Altpapier gar nicht Bestandteil der Ausschreibung war. In 2014 wird alles so bleiben wir bisher. Ein Leistungsverzeichnis für eine Ausschreibung ab dem 01.01.2015 wird noch erstellt. Auf die Anfrage, wie im Januar 2014 die Einsammlung der Weihnachtsbäume von statten geht, erklärt VwfW Wolfram, dass sich die Verwaltung und die Feuerwehr, die sonst die Einsammlung -5der Weihnachtsbäume durchgeführt hat, einvernehmlich darauf geeinigt haben, dass diese die Sammlung nicht mehr durchführt. Im Januar 2014 wird der neue Entsorger EGN diese an zwei verschiedenen Tagen in allen Ortsteilen einsammeln. An welchem Termin in welchem Ortsteil gesammelt wird, wird auf dem Abfallkalender 2014 ausgewiesen sein. 3. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 3.1 Allgemeine Sachstandsinformationen Es liegen keine Sachstandsinformationen vor. 4. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; hier: Zustimmung zum Planentwurf sowie Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB Vorlage: 59/2012 2. Ergänzung Beschlussvorschlag: 1. Dem Bebauungsplanentwurf Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“, wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 5. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 62/2013 Ausschussmitglied Stolzenbach würde gerne wissen, wieso die Gemeinde, wie im Beschlussvorschlag beschrieben, auf eine Stellungnahme verzichten will. GVD Schmühl führt aus, dass eine kurze Stellungnahme natürlich erfolgen wird, jedoch werden hierrüber keine großen Ausführungen gemacht werden. Beschlussvorschlag: Der vorliegende Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein Westfalen wird zur Kenntnis genommen. Auf eine gesonderte Stellungnahme gegenüber der Staatskanzlei wird verzichtet. Beratungsergebnis: 6. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Anfragen Ausschussmitglied Dr. Süreth fragt in Bezug auf die Frage des Einwohners Hr. Fiebiger an, ob die Gemeinde etwas zum Maisanbau sagen kann und ob es einen Richtwert gibt, wie weit sich der Maisanbau ausdehnen muss, wenn die Biogasanlage in Betrieb gehen sollte. -6GVD Schmühl führt aus, dass ihm keine Richtwerte bekannt sind. Dies wird aber seitens der Verwaltung geprüft. Der Ausschussvorsitzende weißt auf einen Artikel des Amtsblattes hin, in dem es um die Benutzung von Rasenmähern in Wohngebieten zu bestimmten Tageszeiten geht. Hierüber gibt es wohl verschiedene Auslegungsmöglichkeiten. Er fragt an, ob man in einem erneuten Artikel näher auf dieses Thema eingehen kann. Auch muss besser verständlich gemacht werden, wie welche Wohngebiete definiert sind, ob es sich beispielsweise um allgemeine Wohngebiete oder um Wohngebiete im Dorfbereich handelt. Die Verwaltung sagt für das kommende Frühjahr einen Artikel im Amtsblatt zu, in dem auf diese Unterscheidung eingegangen wird. Der Ausschussvorsitzende - Kaptain - Die Schriftführerin - Rheinbach -