Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
179 kB
Datum
20.11.2013
Erstellt
25.11.13, 13:14
Aktualisiert
25.11.13, 13:14
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Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 15. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 20.11.2013
Mitgliederzahl:
18
Vorsitzender:
Kaptain, Johannes
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten
Ausschussmitglieder:
1. Kaptain, Johannes
2. Ackers, Elfriede
3. Gerards, Elmar
4. Graf von Spee, Mariano
5. Gunkel, Dirk
6. Dr. Kranke, Heinrich
7. Lüttgen, Wolfgang
8. Olschewski, Dieter
9. Petran, Franz
10. Pütz, Elisabeth
11. Scharfen, Volker
12. Schiefer, Hubert, vertritt Dr. Nolten,
Ralf
13. Schmitz, Hermann-Josef, vertritt
Böcking, Paul
14. Stolzenbach, Thomas
15. Dr. Süreth, Harald
16. Tesch, Michael
17. Weyrauch, Johann
18. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. GVD Schmühl
2. VwfW Wolfram
3. VwFA Rheinbach
c) als Gäste:
Zu TOP 2.2:
1. Herr Dreyling, Wasserwerk
Concordia Kreuzau GmbH
2. Herr Dr. Wimmer, Ingenieurbüro
Bieske und Partner
Es fehlen
a) entschuldigt:
Böcking, Paul
Dr. Nolten, Ralf
Kreuzau, den 20.11.2013
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer
Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:35 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr
Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung formund fristgerecht eingeladen ist. Es wird
angefragt,
ob
Änderungsoder
Ergänzungswünsche
zur
Tagesordnung
gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Fragerecht von Einwohnern
2.
Mitteilungen
2.1
Abfallbilanz 2012
2.2
Vorläufige Anordnung eines Wasserschutzgebietes im Einzugsgebiet der
Wassergewinnungsanlage Am Lohberg der Wasserwerk Concordia GmbH
2.3
Neuerungen bei den Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau ab dem
01.01.2014
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
3.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
4.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“;
hier: Zustimmung zum Planentwurf sowie Ermächtigung zur Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Vorlage: 59/2012 2. Ergänzung
5.
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 62/2013
6.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
7.
Mitteilungen
8.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
8.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
9.
Anfragen
-3A. Öffentliche Sitzung
1.
Fragerecht von Einwohnern
Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass keine schriftlichen Fragen vorliegen.
Es werden folgende Fragen von den anwesenden Einwohnern gestellt:
a)
Herr Udo Schimanski aus Obermaubach:
Ist der Grad der Nitratbelastung in unserem Grundwasser bekannt oder gibt es
hierzu Analysen?
Und haben Biogasanlagen Auswirkungen auf die Nitratbelastung?
Die Verwaltung gibt zur Beantwortung der Frage das Wort an Herrn Dreyling von der
Wasserwerk Concordia GmbH.
Die Wasserwerk Concordia GmbH führt jährlich umfangreiche Trinkwasseruntersuchungen
durch, wo auch die Nitratuntersuchungen dazugehören. Bei der Gewinnungsanlage am
Lohberg gibt es keine erhöhten Nitratbelastungen.
Alle Brunnenanlagen liegen unter einem Nitratwert von 10 mg/l, eine Anlage weißt einen
Wert von 17 mg/l auf. Dies liegt jedoch alles noch deutlich unter dem Grenzwert. Dieser
liegt bei 50 mg/l.
Die Beantwortung der Frage bzgl. der Biogasanlage übernimmt Herr Dr. Wimmer. Er führt
aus, dass er sich nicht ganz sicher ist, ob die Belastung positiv sein wird. Das Problem ist,
dass entsprechende Pflanzen generiert werden müssen, aus denen das Gas entstehen
soll. Aus Erfahrungen lässt sich jedoch sehen, dass hierfür Düngungen verwendet werden,
die eigentlich nicht vorgesehen sind.
Da dies jedoch nur eine Einschätzung ist, wird Herr Schimanski eine schriftliche Antwort
erhalten.
b)
Herr Andreas Fiebiger aus Obermaubach:
Wie groß ist die Fläche von Energiemais in der Gemeinde Kreuzau und wie groß soll
die Fläche in Zukunft werden?
Antwort der Verwaltung:
Diese Frage kann so nicht beantwortet werden.
Herr Fiebiger erhält hierzu eine schriftliche Antwort.
2.
Mitteilungen
2.1
Abfallbilanz 2012
Die schriftliche Mitteilung wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.
Die
2.2
Vorläufige Anordnung eines Wasserschutzgebietes im Einzugsgebiet der
Wassergewinnungsanlage Am Lohberg der Wasserwerk Concordia GmbH
Der Ausschussvorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Gäste Herrn Dreyling von
der Wasserwerk Concordia GmbH und Herrn Dr. Wimmer vom Ingenieurbüro Bieske und Partner.
Herr Dreyling erläutert, dass die im Jahre 1973 erteilte Genehmigung der Bezirksregierung Köln
zur Ausweisung eines Wasserschutzgebietes im August 2013 ausgelaufen ist. Bereits seit dem
Jahr 2009 wurden mit der Bezirksregierung Gespräche über eine neue Anordnung eines
Wasserschutzgebietes geführt. Die nun vorliegende vorläufige Anordnung weist ein wesentlich
-4größeres Gebiet auf als vorher. Es ist seitens der Bezirksregierung vorgesehen, innerhalb der
nächsten drei Jahre in einem förmlichen Verfahren auch unter Behördenbeteiligung und
Bürgerbeteiligung mit Offenlage der Pläne usw. eine endgültige Anordnung zu erlassen.
Er erläutert die vier Zonen des vorliegenden Planes mit deren Verbots-, Gebots- und
Genehmigungstatbeständen sowie den Ausnahmen davon.
Herr Dr. Wimmer hält dann einen Vortrag mit einer Powerpoint-Präsentation über die einzelnen
Schutzzonen, was diese bedeuten und wie diese entstehen.
Ausschussmitglied Schmitz erläutert, dass z.B. der Ortsteil Boich mitten in einer solchen
Schutzzone liegt und fragt an, was das für Auswirkungen auf die einzelnen Haushalte hat.
Herr Dr. Wimmer führt aus, dass eine Überprüfung der Kanaldichtigkeiten durchgeführt werden
muss. Hiervon ist jeder Haushalt betroffen, der innerhalb einer Schutzzone liegt. Eine solche
Dichtheitsprüfung wird zwischen 300€ und 500€ kosten.
Ausschussmitglied Schmitz würde hierzu gerne wissen, in welchem Zeitraum diese
Kanaldichtheitsprüfung durchgeführt werden muss.
GVD Schmühl führt aus, dass es hierfür zwei Fristen gibt. Bei der ersten muss eine solche
Prüfung bis zum 31.12.2015 stattfinden – hiervon ist jedoch kein Haushalt im Gemeindegebiet
betroffen, da diese Frist nur für Grundstücke gilt, die vor 1965 kanalisiert wurden.
Die zweite Frist ist der 31.12.2020 – diese Frist ist für die betroffenen Haushalte im
Gemeindegebiet maßgeblich. Die Bürger werden hierüber aber ausführlich informiert.
Ausschussmitglied Schmitz weist darauf hin, dass es für Grundstücke innerhalb der Schutzzone
auch Verbote für die Benutzung von Düngungsmittel gibt. Da hiervon in erster Linie Landwirte
betroffen sind, könnte dies zu erheblichen Einbußen in den Erträgen führen.
Herr Dreyling erläutert, dass es seit Jahren eine Kooperation zwischen der Landwirtschaft und der
Wasserwirtschaft gibt. Dies wird auch weiterhin so stattfinden, - denn Wasser und
landwirtschaftliche Erträge sind beides wichtige Güter, die es zu schützen gelte
Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden bestätigt Herr Dreyling, dass auch die Einwohner des
Nideggener Stadtteiles Rath die Kanaldichtigkeitsprüfungen auf eigene Kosten durchführen lassen
müssen, obwohl sie das Wasser nicht vom Wasserwerk Concordia beziehen.
Der Ausschussvorsitzende bittet Herrn Dreyling, überschlägig zu ermitteln, wie viele Grundstücke
von der Verpflichtung zur Dichtigkeitsprüfung betroffen sind. Herr Dreyling sagt zu, dies
umgehend zu tun und den Rat und die Verwaltung zu informieren.
Es entsteht eine rege Diskussion, an der sich die Ausschussmitglieder beteiligen.
Alsdann bedankt sich der Ausschussvorsitzende bei den beiden Gästen.
2.3
Neuerungen bei den Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau ab
dem 01.01.2014
Die schriftliche Mitteilung wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen,
Ausschussmitglied Stolzenbach möchte gerne wissen, wie es mit der Übernahme der blauen
Tonnen aussieht, da die Rest- und die Biotonne von dem neuen Entsorger übernommen werden
und nicht ausgetauscht werden müssen.
VwfW Wolfram führt aus, dass das Altpapier gar nicht Bestandteil der Ausschreibung war. In 2014
wird alles so bleiben wir bisher.
Ein Leistungsverzeichnis für eine Ausschreibung ab dem 01.01.2015 wird noch erstellt.
Auf die Anfrage, wie im Januar 2014 die Einsammlung der Weihnachtsbäume von statten geht,
erklärt VwfW Wolfram, dass sich die Verwaltung und die Feuerwehr, die sonst die Einsammlung
-5der Weihnachtsbäume durchgeführt hat, einvernehmlich darauf geeinigt haben, dass diese die
Sammlung nicht mehr durchführt. Im Januar 2014 wird der neue Entsorger EGN diese an zwei
verschiedenen Tagen in allen Ortsteilen einsammeln. An welchem Termin in welchem Ortsteil
gesammelt wird, wird auf dem Abfallkalender 2014 ausgewiesen sein.
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
3.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
Es liegen keine Sachstandsinformationen vor.
4.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“;
hier: Zustimmung zum Planentwurf sowie Ermächtigung zur Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Vorlage: 59/2012 2. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1.
Dem Bebauungsplanentwurf Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“, wird
zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
5.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 62/2013
Ausschussmitglied Stolzenbach würde gerne wissen, wieso die Gemeinde, wie im
Beschlussvorschlag beschrieben, auf eine Stellungnahme verzichten will.
GVD Schmühl führt aus, dass eine kurze Stellungnahme natürlich erfolgen wird, jedoch werden
hierrüber keine großen Ausführungen gemacht werden.
Beschlussvorschlag:
Der vorliegende Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein Westfalen wird zur Kenntnis
genommen. Auf eine gesonderte Stellungnahme gegenüber der Staatskanzlei wird verzichtet.
Beratungsergebnis:
6.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Anfragen
Ausschussmitglied Dr. Süreth fragt in Bezug auf die Frage des Einwohners Hr. Fiebiger an, ob die
Gemeinde etwas zum Maisanbau sagen kann und ob es einen Richtwert gibt, wie weit sich der
Maisanbau ausdehnen muss, wenn die Biogasanlage in Betrieb gehen sollte.
-6GVD Schmühl führt aus, dass ihm keine Richtwerte bekannt sind. Dies wird aber seitens der
Verwaltung geprüft.
Der Ausschussvorsitzende weißt auf einen Artikel des Amtsblattes hin, in dem es um die
Benutzung von Rasenmähern in Wohngebieten zu bestimmten Tageszeiten geht. Hierüber gibt es
wohl verschiedene Auslegungsmöglichkeiten. Er fragt an, ob man in einem erneuten Artikel näher
auf dieses Thema eingehen kann. Auch muss besser verständlich gemacht werden, wie welche
Wohngebiete definiert sind, ob es sich beispielsweise um allgemeine Wohngebiete oder um
Wohngebiete im Dorfbereich handelt.
Die Verwaltung sagt für das kommende Frühjahr einen Artikel im Amtsblatt zu, in dem auf diese
Unterscheidung eingegangen wird.
Der Ausschussvorsitzende
- Kaptain -
Die Schriftführerin
- Rheinbach -