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Beschlusstext (Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
13 kB
Datum
08.05.2013
Erstellt
13.05.13, 18:06
Aktualisiert
13.05.13, 18:06
Beschlusstext (Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 13.05.2013 Beschlussauszug aus der 1. Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Vettweiß am Mittwoch, dem 08.05.2013, 17:05 Uhr. 2. Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses (V-51/2013) Die Beisitzer des Ausschusses sind zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten verpflichtet. Die Mitglieder des Wahlausschusses sind nicht gehindert, an einer Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung erstreckt Die Beisitzer nehmen die Verpflichtung zur Kenntnis.