Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
13 kB
Datum
08.05.2013
Erstellt
13.05.13, 18:06
Aktualisiert
13.05.13, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 13.05.2013
Beschlussauszug
aus der 1. Sitzung des Wahlausschusses
der Gemeinde Vettweiß
am Mittwoch, dem 08.05.2013, 17:05 Uhr.
2.
Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses
(V-51/2013)
Die Beisitzer des Ausschusses sind zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und
zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen
Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden
Angelegenheiten verpflichtet. Die Mitglieder des Wahlausschusses sind nicht gehindert,
an einer Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung erstreckt
Die Beisitzer nehmen die Verpflichtung zur Kenntnis.