Daten
Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
154/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
Vorlage für
Betriebsausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Entsorgungsbetriebe
der
Stadt
Wesseling
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2004 und Entscheidung über die Gewinnverwendung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
02.06.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 154/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Windhäuser
02.06.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss
Rat
Betreff:
Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2004 und Entscheidung über die Gewinnverwendung
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2004 in der Fassung, die dieser Vorlage beigefügt ist, werden festgestellt.
Der Jahresgewinn 2004 von 1.029.919,18 € wird wie folgt verwendet:
-
Der Überschuss des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung von
643.287,20 €
wird in eine Rücklage Entgeltausgleich Abwasser eingestellt.
Ein Drittel dieses Betrages soll der Minderung der Abwasserentgelte
für 2005 dienen, die im Zuge der Verbrauchsabrechnung für 2005
realisiert wird. Die verbleibenden zwei Drittel sollen in die Entgeltberechnungen Abwasser für die Jahre 2006 und 2007 - entgeltmindernd einfließen.
-
Der Überschuss des Betriebszweiges Abfallentsorgung von
wird in eine Rücklage Entgeltausgleich Abfallentsorgung eingestellt.
Ein Drittel dieses Betrages soll der Minderung der Abfallentsorgungsentgelte für 2005 dienen, die im Zuge der Verbrauchsabrechnung für
2005 realisiert wird. Die verbleibenden zwei Drittel sollen in die Entgeltberechnungen Abfallentsorgung für die Jahre 2006 und 2007
- entgeltmindernd - einfließen.
-
Der Überschuss des Betriebszweiges Straßenreinigung von
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
-
Aus dem Überschuss des Betriebshof von
wird ein Teilbetrag von 100.000,00 € an die Stadt Wesseling abgeführt und der verbleibende Teilbetrag von 54.343,60 € auf neue Rechnung vorgetragen.
TUIV 08/1998
220.634,19 €
11.654,19 €
154.343,60 €
.....
.....
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2004 der Entsorgungsbetriebe, bestehend
aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit
folgendem Prüfungsvermerk:
„Nach meiner Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung
von der Lage des Betriebes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Allen Fraktionen wurde je ein Exemplar des Prüfungsberichts zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind der Vorlage beigefügt.
Ein weiteres Exemplar des Prüfberichts wurde dem Gemeindeprüfungsamt der Bezirksregierung zugeleitet. Einwendungen gegen den Bericht wurden bisher nicht erhoben.
Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht
durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und
es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes zu
entscheiden.
2. Lösung
Das Wirtschaftsjahr 2004 schließt mit einem Gewinn ab; die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen
Gewinn in Höhe von 1.029.919,18 € (Vorjahr Überschuss 470.393,57 €) aus.
Für den Bereich Abwasserbeseitigung ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 643.287,20 €.
Der Gewinn ergibt sich im Wesentlichen aus der Auflösung der Rückstellungen für die Abwassereinleitungsgebühren für die Vorjahre. Die Rückstellungen waren nach den Prinzipien kaufmännischer
Vorsorge sachgerecht gebildet worden. Nachdem die Entsorgungsbetriebe gegen die Veranlagungsbescheide 2002 und 2003 erfolgreich Widerspruch erhoben und daraufhin die Bescheide auf
„Null“ gesetzt wurden, waren die Rückstellungen aufzulösen.
Das Betriebsergebnis der Sparte Abfallentsorgung geht insbesondere darauf zurück, dass für die Entsorgung von Altpapier und Pappe keine Zuzahlungen zu leisten waren. Das geht auf eine günstige
Vertragsgestaltung zurück, die jedoch zum 31.12.2007 ausläuft.
Die Straßenreinigung ist gemessen am gesamten Haushaltsvolumen des Betriebes mit 2,9 % nur von
untergeordneter Bedeutung. Der Überschuss dieses Bereiches beläuft sich auf 11.654,19 €.
Erfreulich ist der Überschuss des Betriebshofs mit 154.343,60 €. Eine Ausschüttung eines Teilbetrages von 100.000,00 € an die Stadt Wesseling als Eignerin ist gerechtfertigt. Der übrig bleibende Teil
von 54.343,60 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden, um betriebliche Risiken für diesen
durch die Personalkosten geprägten Betriebszweig abdecken zu können.
Es wird vorgeschlagen:
Der Jahresgewinn 2004 von 1.029.919,18 € wird wie folgt verwendet:
-
TUIV 08/1998
Der Überschuss des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung von
643.287,20 €
wird in eine Rücklage Entgeltausgleich Abwasser eingestellt.
Ein Drittel dieses Betrages soll der Minderung der Abwasserentgelte
für 2005 dienen, die im Zuge der Verbrauchsabrechnung für 2005
realisiert wird. (Die Anpassung der Entgeltsätze im Satzungsrecht
wird für eine weitere Sitzung vorgeschlagen.) Die verbleibenden zwei
Drittel sollen in die Entgeltberechnungen Abwasser für die Jahre
2006 und 2007 - entgeltmindernd - einfließen.
Der Überschuss des Betriebszweiges Abfallentsorgung von
220.634,19 €
wird in eine Rücklage Entgeltausgleich Abfallentsorgung eingestellt.
Ein Drittel dieses Betrages soll der Minderung der Abfallentsorgungsentgelte für 2005 dienen, die im Zuge der Verbrauchsabrechnung für
2005 realisiert wird. (Die Anpassung der Entgeltsätze im Satzungsrecht
wird für eine weitere Sitzung vorgeschlagen.) Die verbleibenden zwei
Drittel sollen in die Entgeltberechnungen Abfallentsorgung für die Jahre
2006 und 2007 - entgeltmindernd - einfließen.
-
Der Überschuss des Betriebszweiges Straßenreinigung von
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
-
Aus dem Überschuss des Betriebshof von
wird ein Teilbetrag von 100.000,00 € an die Stadt Wesseling abgeführt und der verbleibende Teilbetrag von 54.343,60 € auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Alternativen
entfällt
4. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
TUIV 08/1998
11.654,19 €
154.343,60 €