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Beschlusstext (Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 14.03.2011)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
14 kB
Datum
28.01.2014
Erstellt
03.02.14, 18:03
Aktualisiert
03.02.14, 18:03
Beschlusstext (Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 14.03.2011)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 03.02.2014 Beschlussauszug aus der 21. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Vettweiß am Dienstag, dem 28.01.2014, 18:00 Uhr. 4. Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 14.03.2011 (V-6/2014) Frau Küpper bittet darum, sofern die Aufhebung der Satzung beschlossen wird, hierauf nochmal im Amtsblatt gesondert hinzuweisen. Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dann dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, bei drei Enthaltungen, die als Anlage 3 beigefügte Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 14.03.2011 zu beschließen.