Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gemäß § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,5 kB
Erstellt
04.07.11, 14:20
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand";
hier: 
a)	Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gemäß § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 Abs. 1 BauGB  (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
b)	Beschluss zur Durchführung der Offenlage)

öffnen download melden Dateigröße: 8,5 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 10. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 11.05.2011 TOP Betreff 4.8 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gemäß § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 38/2010 1. Ergänzung Beschluss: 1. Den Forderungen des WVER und der Unteren Wasserbehörde des Kreises Düren, das Niederschlagswasser des Plangebietes nur gedrosselt in den Drover Bach einzuleiten, wird entsprochen; ein entsprechendes Rückhaltebecken mit einem Volumen von rund 2.200 m³ wird vor der Einleitung in den Drover Bach errichtet. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen