Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
78 kB
Erstellt
04.07.11, 14:20
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 10. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 11.05.2011
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Betreff
4.10
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern I“;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen
der Offenlage
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 85/2009 2. Ergänzung
Beschluss:
1.
Aufgrund der im Rahmen der Offenlage eingegangenen privaten Stellungnahmen (lfd.
Nr. 1 – 7) wird auf die Ausweisung öffentlicher Parkplatzerweiterungsflächen im Bereich
der Parzellen Nr. 307, 552, 553 und 1488, sowie auf die im Bereich der Parzelle Nr. 285
vorgesehene öffentliche Verkehrsfläche verzichtet.
2.
Die vorgenannten Flächen (Parzellen Nr. 307, 552, 553 und 1488) werden nunmehr
gemäß § 9 (1) Nr. 4 BauGB als Flächen für die Anlegung privater Stellflächen
ausgewiesen.
3.
Im Bereich der Parzelle Nr. 285 wird nunmehr wie angrenzend eine überbaubare Fläche
ausgewiesen.
4.
Die nachträglich eingegangene Stellungnahme der Eigentümer des heute als Parkplatz
genutzten Grundstückes Parzelle Nr. 631 wird zurückgewiesen, da das öffentliche
Interesse an der Ausweisung dieser Fläche als öffentlicher Parkplatz im Ortskern
Kreuzau gegenüber den privaten Belangen Vorrang hat.
5.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den geänderten Bebauungsplanentwurf erneut
offenzulegen. Gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB können Stellungnahmen nur zu den
geänderten Teilen abgegeben werden; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung
nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen