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Beschlusstext (Genehmigungsantrag der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, vom 14.02.2011 gemäß § 16 BImSchG; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
63 kB
Erstellt
04.07.11, 14:20
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Genehmigungsantrag der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, vom 14.02.2011 gemäß § 16 BImSchG;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau) Beschlusstext (Genehmigungsantrag der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, vom 14.02.2011 gemäß § 16 BImSchG;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau)

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BESCHLUSS aus der 10. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 11.05.2011 TOP Betreff 5.1 Genehmigungsantrag der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, vom 14.02.2011 gemäß § 16 BImSchG; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 20/2011 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau zum Genehmigungsantrag der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, vom 14.02.2011 gemäß § 16 BImSchG gegenüber der Bezirksregierung abzugeben: Gegen die Erteilung der beantragten Genehmigung bestehen erhebliche Bedenken, es sei denn, die folgenden Punkte werden im Verfahren berücksichtigt oder als unbegründet zurückgewiesen: 1. Die Anlieferungsmenge von gebrauchtem Getränkekarton beträgt maximal 230 t/Tag bzw. 83.965 t/Jahr. Die Bezirksregierung wird aufgefordert, darzustellen, wie sie die Einhaltung der Vorgaben sicherstellen wird. 2. Vor Erteilung der Genehmigung ist eine Stellungnahme des DWD einzuholen. Hierbei sollten folgende Fragen beantwortet werden: a) Sind die Daten der Station Nörvenich generell geeignet? b) Ist das Jahr 1993 auch heute noch repräsentativ? c) Ist es nicht im Sinne einer genauen Beschreibung der Wetterbedingungen in Kreuzau zielführender, auch mit den Daten der Wetterstation in Heimbach eine Betrachtung anzustellen, da aufgrund der Talendlage weder die Daten von Heimbach noch von Nörvenich für sich betrachtet die Bedingungen in Kreuzau korrekt wiedergeben? d) Wäre es ggfs. möglich, die Kamine im Bereich der PM2 zu erhöhen bzw. durch höhere zu ersetzen oder ist es machbar, bei genauer Lokalisation der Immissionspunkte über eine gezielte Erfassung die Reinigung der Abluft über modernste Filtertechnik zu erreichen? e) Führt die Abweichung vom Regelfall des Mischungsverhältnisses Tetrapak zu Altpapier hin zu einer bis 100%igen Verwendung von Tetrapak nicht zu einer Veränderung der Ausgangsdaten für die Untersuchung? Müssen nicht daher Referenzszenarien mit 0 bzw. 100% Tetrapak in der Stoffaufbereitung erstellt werden? f) Da die LANUV ebenfalls eine Stellungnahme abgeben wird, sollte zusätzlich die LANUV um Stellungnahme gebeten werden, ob die Geruchsimmissionsdaten der Firma Aqua System Consult vom Dezember 2001 ohne weitere Überprüfung heute noch übernommen werden können. Ist das Berechnungsprogramm AUSTAL 2006 in der Version 2.4.7 die geeignete Wahl für die Geruchsimmissionsberechnungen? Die Bezirksregierung Köln wird Geruchsimmissionsprognose der TÜV gebeten zu prüfen, ob Rheinland Immissionsschutz- die und Energiesysteme GmbH vom 20.01.2011 identisch mit der Analyse der TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH vom 03.02.2011 ist. 3. Aus Kapitel 4, Seite 10/1, des Originalantrages ergibt sich die erstmalige Aussage, dass einer der hauptgeruchsrelevanten Stoffe Trimethylamin ist. Daher sind folgende Fragen zu klären: a) Ist dieser Stoff in der Geruchsimmissionsprognose des TÜV Rheinland vom 03.02.2011 berücksichtigt worden? b) Ist es eine durch die Genehmigungsbehörde geteilte Erkenntnis, dass Trimethylamin die Hauptgeruchsquelle ist? c) Ist der Entstehungsort eindeutig zu lokalisieren? d) Besteht die Möglichkeit, den Stoff an diesem Ort gesondert zu erfassen und ggfs. zu filtern? e) Wird die Auffassung der Gemeinde, dass zur Verminderung oder Vermeidung einer Geruchsbelästigung eine kontinuierliche systemische Prozessanalyse und -überwachung erfolgen muss, von der Genehmigungsbehörde geteilt? 4. Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Wasserkreislaufs ist die Nebenbestimmung aufzunehmen, dass die Überwachung der Wasserqualität zukünftig durch den Einsatz moderner Technik und nicht durch Probennahmen von Hand erfolgt. Zu den verwendeten Stoffen im Wasserkreislauf fehlen Stoffangaben, Sicherheitsdatenblätter sind durch den Antragsteller vorzulegen, damit Genehmigungsbehörde die Gefährdung des Abwassers einschätzen kann. die die 5. Die Bezirksregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob die Indirekteinleitergenehmigung ergänzt oder erweitert werden muss. In diesem Zusammenhang ist weiterhin zu prüfen, ob die aufnehmende Abwasserleitung ausreichend dimensioniert ist und ob sich bei möglichen Rückstaus weitere Geruchsbelästigungen aus Zersetzungsprozessen ergeben können. 6. Bei der nur 1 Seite umfassenden Stellungnahme der Fa. Accon zu den Lärmimmissionen ist zu klären, auf welcher Basis die Stellungnahme erfolgt ist. 7. Bezüglich des Satzes „Altlastenverdacht besteht bei dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht“ ist nach Auffassung der Gemeinde Kreuzau Rücksprachebedarf mit dem Amt 66 der zuständigen Kreisverwaltung Düren gegeben. Die Genehmigungsbehörde wird aufgefordert, diese Rücksprache wahrzunehmen. 8. In den Immissionsbetrachtungen werden immer nur die Schornsteine angesprochen. Weshalb ist das Außenlager für Getränkekartons kein zu untersuchender Immissionspunkt? Gibt es Regularien oder Richtlinien für das Öffnen/Schließen der rückwärtigen Großtore? 9. Die Bezirksregierung Köln soll die Daten des BUB-Gutachtens (bakteriologische und Sporenbelastung) auf Plausibilität und Richtigkeit prüfen. Ohne eine hinreichende Beantwortung und Berücksichtigung dieser Forderungen und Fragen kann die Zustimmung der Gemeinde nicht erteilt werden. Aus diesen Punkten ergibt sich die weitere Forderung der Gemeinde Kreuzau, auf die Zulassung des vorzeitigen Beginns zu verzichten. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Rates vom 11.05.2011 Seite 2