Daten
Kommune
Kreuzau
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63 kB
Erstellt
04.07.11, 14:20
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 10. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 11.05.2011
TOP
Betreff
5.1
Genehmigungsantrag der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk
Kreuzau, vom 14.02.2011 gemäß § 16 BImSchG;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 20/2011
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau zum
Genehmigungsantrag der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, vom
14.02.2011 gemäß § 16 BImSchG gegenüber der Bezirksregierung abzugeben:
Gegen die Erteilung der beantragten Genehmigung bestehen erhebliche Bedenken, es sei
denn, die folgenden Punkte werden im Verfahren berücksichtigt oder als unbegründet
zurückgewiesen:
1. Die Anlieferungsmenge von gebrauchtem Getränkekarton beträgt maximal 230 t/Tag
bzw. 83.965 t/Jahr.
Die Bezirksregierung wird aufgefordert, darzustellen, wie sie die Einhaltung der
Vorgaben sicherstellen wird.
2. Vor Erteilung der Genehmigung ist eine Stellungnahme des DWD einzuholen. Hierbei
sollten folgende Fragen beantwortet werden:
a) Sind die Daten der Station Nörvenich generell geeignet?
b) Ist das Jahr 1993 auch heute noch repräsentativ?
c) Ist es nicht im Sinne einer genauen Beschreibung der Wetterbedingungen in
Kreuzau zielführender, auch mit den Daten der Wetterstation in Heimbach eine
Betrachtung anzustellen, da aufgrund der Talendlage weder die Daten von
Heimbach noch von Nörvenich für sich betrachtet die Bedingungen in Kreuzau
korrekt wiedergeben?
d) Wäre es ggfs. möglich, die Kamine im Bereich der PM2 zu erhöhen bzw. durch
höhere zu ersetzen oder ist es machbar, bei genauer Lokalisation der
Immissionspunkte über eine gezielte Erfassung die Reinigung der Abluft über
modernste Filtertechnik zu erreichen?
e) Führt die Abweichung vom Regelfall des Mischungsverhältnisses Tetrapak zu
Altpapier hin zu einer bis 100%igen Verwendung von Tetrapak nicht zu einer
Veränderung der Ausgangsdaten für die Untersuchung? Müssen nicht daher
Referenzszenarien mit 0 bzw. 100% Tetrapak in der Stoffaufbereitung erstellt
werden?
f) Da die LANUV ebenfalls eine Stellungnahme abgeben wird, sollte zusätzlich die
LANUV um Stellungnahme gebeten werden, ob die Geruchsimmissionsdaten
der Firma Aqua System Consult vom Dezember 2001 ohne weitere Überprüfung
heute noch übernommen werden können.
Ist das Berechnungsprogramm AUSTAL 2006 in der Version 2.4.7 die geeignete
Wahl für die Geruchsimmissionsberechnungen?
Die
Bezirksregierung
Köln
wird
Geruchsimmissionsprognose
der
TÜV
gebeten
zu
prüfen,
ob
Rheinland
Immissionsschutz-
die
und
Energiesysteme GmbH vom 20.01.2011 identisch mit der Analyse der TÜV Rheinland
Energie und Umwelt GmbH vom 03.02.2011 ist.
3. Aus Kapitel 4, Seite 10/1, des Originalantrages ergibt sich die erstmalige Aussage, dass
einer der hauptgeruchsrelevanten Stoffe Trimethylamin ist. Daher sind folgende Fragen
zu klären:
a) Ist dieser Stoff in der Geruchsimmissionsprognose des TÜV Rheinland vom
03.02.2011 berücksichtigt worden?
b) Ist es eine durch die Genehmigungsbehörde geteilte Erkenntnis, dass
Trimethylamin die Hauptgeruchsquelle ist?
c) Ist der Entstehungsort eindeutig zu lokalisieren?
d) Besteht die Möglichkeit, den Stoff an diesem Ort gesondert zu erfassen und
ggfs. zu filtern?
e) Wird die Auffassung der Gemeinde, dass zur Verminderung oder Vermeidung
einer Geruchsbelästigung eine kontinuierliche systemische Prozessanalyse und
-überwachung erfolgen muss, von der Genehmigungsbehörde geteilt?
4. Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Wasserkreislaufs ist die
Nebenbestimmung aufzunehmen, dass die Überwachung der Wasserqualität zukünftig
durch den Einsatz moderner Technik und nicht durch Probennahmen von Hand erfolgt.
Zu den verwendeten Stoffen im Wasserkreislauf fehlen Stoffangaben,
Sicherheitsdatenblätter sind durch den Antragsteller vorzulegen, damit
Genehmigungsbehörde die Gefährdung des Abwassers einschätzen kann.
die
die
5. Die Bezirksregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob die Indirekteinleitergenehmigung
ergänzt oder erweitert werden muss.
In diesem Zusammenhang ist weiterhin zu prüfen, ob die aufnehmende Abwasserleitung
ausreichend dimensioniert ist und ob sich bei möglichen Rückstaus weitere
Geruchsbelästigungen aus Zersetzungsprozessen ergeben können.
6. Bei der nur 1 Seite umfassenden Stellungnahme der Fa. Accon zu den
Lärmimmissionen ist zu klären, auf welcher Basis die Stellungnahme erfolgt ist.
7. Bezüglich des Satzes „Altlastenverdacht besteht bei dem derzeitigen Erkenntnisstand
nicht“ ist nach Auffassung der Gemeinde Kreuzau Rücksprachebedarf mit dem Amt 66
der zuständigen Kreisverwaltung Düren gegeben.
Die Genehmigungsbehörde wird aufgefordert, diese Rücksprache wahrzunehmen.
8. In den Immissionsbetrachtungen werden immer nur die Schornsteine angesprochen.
Weshalb ist das Außenlager für Getränkekartons kein zu untersuchender
Immissionspunkt?
Gibt es Regularien oder Richtlinien für das Öffnen/Schließen der rückwärtigen
Großtore?
9.
Die Bezirksregierung Köln soll die Daten des BUB-Gutachtens (bakteriologische und
Sporenbelastung) auf Plausibilität und Richtigkeit prüfen.
Ohne eine hinreichende Beantwortung und Berücksichtigung dieser Forderungen und Fragen
kann die Zustimmung der Gemeinde nicht erteilt werden.
Aus diesen Punkten ergibt sich die weitere Forderung der Gemeinde Kreuzau, auf die
Zulassung des vorzeitigen Beginns zu verzichten.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 11.05.2011
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