Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
50/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Verkehrsflächen
61
02
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Teilausbau (1. Baustufe) „Hinter den Hecken“
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
16.02.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
61
02
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 50/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
H. Schulze
16.02.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betreff:
Teilausbau (1. Baustufe) „Hinter den Hecken“
Beschlussentwurf:
Der Teilausbau – 1. Baustufe – des westlichen Bereiches der Straße „Hinter den Hecken“ wird beschlossen.
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Straße „Hinter den Hecken ist eine Erschließungsstraße, die von „In der Flecht“ aus rückwärtig
gelegene Grundstücke erschließt. In einer ersten Baustufe wurde der an der „Flecht“ anschließende
Teil als Baustraße bituminös befestigt. Der für den weiteren Ausbau erforderliche Grunderwerb konnte
nur zum Teil getätigt werden. Die (ehemalige) Parzelle 224 befindet sich in Eigentum der Stadt Wesseling, unterbricht jedoch aufgrund ihrer z.Zt. noch privaten Nutzung den westlichen Teil vom teilausgebauten Bereich. Die Verhandlungen mit dem Eigentümer der für den Straßenbau erforderlichen
Parzelle 201 gestalten sich als sehr schwierig und sind noch nicht erfolgreich abgeschlossen.
Die zwischenzeitlich errichteten beiden Wohnhäuser im westlichen, noch nicht durch die Baustraße
erschlossenen Bereich, werden z. Zt. über einen Privatweg auf der Parzelle 203 erreicht. Für eine
weitere Erschließung am westlichen Ende der Straße „Hinter den Hecken“ ist eine Erreichbarkeit über
öffentliche Verkehrsflächen Voraussetzung.
2. Lösung
Die Straße wird in westlicher Richtung unter Aussparung der noch in Privatbesitz befindlichen Parzelle
201 um ca. 40 m als bituminös befestigte Baustraße verlängert.
Absprachen mit den Versorgungsträgern über noch zu verlegende Leitungen werden rechtzeitig vor
den Straßenbauarbeiten getroffen.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Für den Teilausbau stehen Mittel in Höhe von 26.000 € auf der Haushaltsstelle 2.630.9487 zur Verfügung.
TUIV 08/1998