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Beschlussvorlage (Teilausbau (1. Baustufe) "Hinter den Hecken")

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Beschlussvorlage (Teilausbau (1. Baustufe) "Hinter den Hecken") Beschlussvorlage (Teilausbau (1. Baustufe) "Hinter den Hecken") Beschlussvorlage (Teilausbau (1. Baustufe) "Hinter den Hecken")

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 50/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Verkehrsflächen 61 02 Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Teilausbau (1. Baustufe) „Hinter den Hecken“ Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 16.02.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche 61 02 Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 50/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: H. Schulze 16.02.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betreff: Teilausbau (1. Baustufe) „Hinter den Hecken“ Beschlussentwurf: Der Teilausbau – 1. Baustufe – des westlichen Bereiches der Straße „Hinter den Hecken“ wird beschlossen. TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Die Straße „Hinter den Hecken ist eine Erschließungsstraße, die von „In der Flecht“ aus rückwärtig gelegene Grundstücke erschließt. In einer ersten Baustufe wurde der an der „Flecht“ anschließende Teil als Baustraße bituminös befestigt. Der für den weiteren Ausbau erforderliche Grunderwerb konnte nur zum Teil getätigt werden. Die (ehemalige) Parzelle 224 befindet sich in Eigentum der Stadt Wesseling, unterbricht jedoch aufgrund ihrer z.Zt. noch privaten Nutzung den westlichen Teil vom teilausgebauten Bereich. Die Verhandlungen mit dem Eigentümer der für den Straßenbau erforderlichen Parzelle 201 gestalten sich als sehr schwierig und sind noch nicht erfolgreich abgeschlossen. Die zwischenzeitlich errichteten beiden Wohnhäuser im westlichen, noch nicht durch die Baustraße erschlossenen Bereich, werden z. Zt. über einen Privatweg auf der Parzelle 203 erreicht. Für eine weitere Erschließung am westlichen Ende der Straße „Hinter den Hecken“ ist eine Erreichbarkeit über öffentliche Verkehrsflächen Voraussetzung. 2. Lösung Die Straße wird in westlicher Richtung unter Aussparung der noch in Privatbesitz befindlichen Parzelle 201 um ca. 40 m als bituminös befestigte Baustraße verlängert. Absprachen mit den Versorgungsträgern über noch zu verlegende Leitungen werden rechtzeitig vor den Straßenbauarbeiten getroffen. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Für den Teilausbau stehen Mittel in Höhe von 26.000 € auf der Haushaltsstelle 2.630.9487 zur Verfügung. TUIV 08/1998