Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,7 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
08.10.10, 08:27
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 6. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 28.09.2010
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Betreff
6.1
Einziehung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 7 Abs. 1 des
Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW;
hier: Bisher als Gemeindestraße, Untergruppe "Anliegerstraße", gewidmete Zuwegung
zur Papierfabrik "Niederauer Mühle"
Vorlage: 35/2010 1. Ergänzung
Beschluss:
Die bisher dem öffentlichen Verkehr gewidmete Gemeindestraße, Untergruppe
„Anliegerstraße“, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 14, Parzelle 452, wird mit sofortiger
Wirkung gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW in der zurzeit
geltenden Fassung eingezogen.
Zeitgleich ist der auf dem Privatgrundstück der Niederauer Mühle (Flur 14 Nr. 446) neu
angelegte Fuß-/Radweg mittels Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch dauerhaft
zu sichern.
Beratungsergebnis:
14 Stimmen dafür, 5 dagegen, 0 Enthaltungen