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Beschlusstext (Einziehung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW; hier: Bisher als Gemeindestraße, Untergruppe "Anliegerstraße", gewidmete Zuwegung zur Papierfabrik "Niederauer Mühle")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,7 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
08.10.10, 08:27
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Einziehung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW;
hier: Bisher als Gemeindestraße, Untergruppe "Anliegerstraße", gewidmete Zuwegung zur Papierfabrik "Niederauer Mühle")

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BESCHLUSS aus der 6. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 28.09.2010 TOP Betreff 6.1 Einziehung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW; hier: Bisher als Gemeindestraße, Untergruppe "Anliegerstraße", gewidmete Zuwegung zur Papierfabrik "Niederauer Mühle" Vorlage: 35/2010 1. Ergänzung Beschluss: Die bisher dem öffentlichen Verkehr gewidmete Gemeindestraße, Untergruppe „Anliegerstraße“, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 14, Parzelle 452, wird mit sofortiger Wirkung gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW in der zurzeit geltenden Fassung eingezogen. Zeitgleich ist der auf dem Privatgrundstück der Niederauer Mühle (Flur 14 Nr. 446) neu angelegte Fuß-/Radweg mittels Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch dauerhaft zu sichern. Beratungsergebnis: 14 Stimmen dafür, 5 dagegen, 0 Enthaltungen