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Beschlusstext (Genehmigungsantrag (Änderungsantrag) der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, vom 12.07.2010 gemäß § 16 BImschG; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,6 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
08.10.10, 08:27
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Genehmigungsantrag (Änderungsantrag) der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, vom 12.07.2010 gemäß § 16 BImschG;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau)

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BESCHLUSS aus der 6. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 28.09.2010 TOP Betreff 4.1 Genehmigungsantrag (Änderungsantrag) der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, vom 12.07.2010 gemäß § 16 BImschG; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 61/2010 Beschluss: Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau zum Genehmigungsantrag (Änderungsantrag) der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, vom 12.07.2010 gemäß § 16 BImSchG als erteilt gilt, da dieser den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, nicht widerspricht. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen