Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
220 kB
Datum
30.09.2013
Erstellt
07.10.13, 18:15
Aktualisiert
07.10.13, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 24. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 30.09.2013
Mitgliederzahl:
19
Vorsitzender:
Bürgermeister Ramm, Walter
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten
Ausschussmitglieder:
1. Ackers, Elfriede , vertritt Winter,
Heinrich
2. Badur, Krister , vertritt Hohn, Astrid
3. Berens von Rautenfeld, Dagmar ,
vertritt Lüttgen, Wolfgang
4. Braks, Egbert
5. Breuer, Adolf
6. Burmester, Wolfgang
7. Eßer, Ingo
8. Heidbüchel, Rolf
9. Iven, Axel
10. Kaptain, Johannes
11. Meier, Helga
12. Prof. Dr. Meurer, Erik
13. Ramm, Walter
14. Schmitz, Hermann-Josef
15. Schnitzler, Josef
16. Schröder, Josef
17. Seel, Rolf, MdL
18. Stoffels, Manfred
19. Strohpagel, Birgit, vertritt Tesch,
Michael
b) von der Verwaltung:
1. GOVR Schmühl
2. VfW Lenzen
Es fehlen
a) entschuldigt:
Hohn, Astrid
Lüttgen, Wolfgang
Tesch, Michael
Winter, Heinrich
Kreuzau, den 30.09.2013
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer
Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:45 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt
Bürgermeister Ramm fest, dass zur heutigen
Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist.
Er teilt mit das der Punkt 5.1 sowie der Punkt
6.2 von der Tagesordnung aufgrund der
Vorberatungen
in
den
Ausschüssen
abgesetzt werden.
Den
Ausschussmitgliedern
Tischvorlage überreicht.
wird
eine
AM Badur stellt eine Frage zum TOP 6.2,
welche von BM Ramm beantwortet wird.
AM Meurer fragt an, wann das Protokoll
Bauausschuss verteilt wird. GOVR Schmühl
beantwortet dies.
BM Ramm fragt an, ob weitere Änderungsoder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung
gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
1.1
Entwurf des Haushalts des Kreises Düren für die Jahre 2014 und 2015
- Belastung der Gemeinde Kreuzau durch die Kreisumlage und Jugendamtsumlage -
2.
Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den
Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016
hier: Festsetzung der Gebührensätze für den Anteil Schmutzwasser und den Anteil
Niederschlagswasser
Vorlage: 42/2013
3.
Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung - Anteil Winterdienst -;
hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2014 bis 2016
Vorlage: 51/2013
4.
4. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde
Kreuzau
Vorlage: 52/2013
5.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus
der 22. Sitzung des Bauausschusses vom 25.09.2013, und zwar:
5.1
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 19 A, Ortsteil Kreuzau
Vorlage: 54/2013
5.2
Straßeninstandsetzung bzw. Neuausbau von Straßen im Gemeindegebiet Kreuzau;
hier: Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise
Vorlage: 4/2013 1. Ergänzung
5.3
Geplantes Mountainbike-Streckennetz im Gemeindegebiet Kreuzau;
hier: Beschlussfassung zur Streckenführung
Vorlage: 47/2013
6.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus
der 7. Sitzung des Sozialausschusses vom 26.09.2013 und zwar:
6.1
Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Konzeptes zur Absicherung des
Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ab 2013
Vorlage: 7/2012 3. Ergänzung
6.2
Zuschussgewährung an soziale Einrichtungen;
hier: Antrag der Beratungsstelle für Frauen und Mädchen Jülich
Vorlage: 59/2013
7.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus
der 17. Sitzung des Schulausschusses vom 18.09.2013, und zwar:
-37.1
Pausengestaltung am Schulzentrum Kreuzau;
hier: Antrag der Sekundarschule und des Gymnasiums auf Bereitstellen von
Haushaltsmitteln für das Jahr 2014
Vorlage: 57/2013
7.2
Fortführung des Medienkonzeptes an den Schulen der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 56/2013
7.3
Antrag der Grundschule Stockheim auf Umgestaltung von Räumlichkeiten
Vorlage: 58/2013
8.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus
der 9.Sitzung des Sport- und Kulturausschusses vom 16.09.2013, und zwar:
8.1
Änderung der "Richtlinien über die Verwendung der Mittel aus der vom Land NordrheinWestfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale"
Vorlage: 45/2013
8.2
Änderung der Zutritts- und Nutzungsbestimmungen der Kurt-Hoesch-Kampfbahn
Vorlage: 48/2013
8.3
Antrag des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, auf Eintragung eines
Bodendenkmals in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler, Bodendenkmal DN 217,
Deutsche Artilleriestellung
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste
Vorlage: 43/2013
9.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
10.
Mitteilungen
10.1
Bezuschussung der Musikschule Kreuzau
11.
Beratung und Beschlussvorschlag zu Auftragsvergaben, und zwar:
11.1
Europaweite öffentliche Ausschreibung der Gebäudereinigung einschließlich der
Glasreinigung;
hier: Auftragsvergabe
Vorlage: 53/2013
12.
Beratung und Beschlussvorschlag in Miet- und Pachtangelegenheiten
12.1
Verpachtung von gemeindlichen Grundstücken im Bereich des Bebauungsplans Nr. G
1, „Windenergieanlagen Lausbusch“, Ortsteil Thum, zur Errichtung von
Windenergieanlagen;
hier: Abschluss eines Nutzungsvertrags
Vorlage: 60/2013
13.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
1.1
Entwurf des Haushalts des Kreises Düren für die Jahre 2014 und 2015
-Belastung der Gemeinde Kreuzau durch die Kreisumlage und
Jugendamtsumlage-
BM Ramm teilt dem Ausschuss mit, dass sich in der vorgenannten Tischvorlage ein kleiner
Tippfehler eingeschlichen hat. Im Bereich der oberen Tabelle, wird u.a. auf die
Jugendamtsumlage verwiesen. Hier sind die Jahre 2014 und 2015 aufgeführt. Versehentlich
wurde hier in der Zeile 4 das Jahr 2014 doppelt notiert. Die Ausschussmitglieder nehmen dies zur
Kenntnis. Die Tischvorlage ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
2.
Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den
Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016
hier: Festsetzung der Gebührensätze für den Anteil Schmutzwasser und den
Anteil
Niederschlagswasser
Vorlage: 42/2013
AM Heidbüchel teilt zu diesem TOP mit, dass die Gemeinde Kreuzau im kreisweiten Vergleich die
günstigste Niederschlagswassergebühr erhebt. Er führt seine Feststellung anhand von
Berechnungsbeispielen weiter aus. Herr Heidbüchel spricht hiermit die Zahlung von
Niederschlagsgebühren für Kreisstraßen und eine etwaige Kostenverteilung an. GOVR Schmühl
erläutert dem Ausschuss wie sich die Kosten für die Niederschlagsgebühr zusammensetzen. Zum
kreisweiten Vergleich äußert er, dass in Kreuzau flächenmäßig ein relativ kleines Gemeindegebiet
existiert. Ebenfalls erwähnt er, dass seitens der Gemeinde Kreuzau keine Befreiungen erteilt
wurden. Zudem sind im Bereich der Kanalgebühren die Ausgabeansätze relativ gering gesetzt, da
auch die kalkulatorischen Zinsen sehr gering sind. Zur Kostenaufteilung 60/40 erläutert Herr
Schmühl, dass diese Aufteilung in der Vergangenheit aufgrund der Kanalnetzlänge ermittelt
wurde. Aufgrund einer kurzen Nachfrage aus dem Ausschuss bezüglich der großen
Gewerbebetriebe teilt Herr Schmühl mit, dass diese keine Niederschlagsgebühr zu zahlen haben,
da das Oberflächenwasser direkt in den Mühlenteich eingeleitet wird. AM Eßer teilt mit, dass bei
einer Änderung der Kostenaufteilung in jedem Fall eine Nachvollziehbarkeit für den Bürger
vorhanden sein muss. Mit dieser Offenheit ist man auch in den letzten Jahren immer gut gefahren.
GOVR Schmühl stellt fest, dass er derzeit keine direkten Stellschrauben zur Änderung der
Kostenaufteilung sehe. Er ergänzt seine Aussage um die Information, dass das Kanalnetz seit der
letzten Aufteilungsberechnung länger geworden ist. Er befürchtet eher, dass eine Neuaufteilung
auch negative Auswirkungen haben kann. AM Burmester fragt bezüglich der vorgenannten
Befreiungen nach. GOVR Schmühl erläutert das in Kreuzau keine Befreiungen erteilt wurden, er
nennt einige Beispiele. Verschiedene Nachbarkommunen haben dies anders geregelt und somit
auch abweichende Gebühren. AM Heidbüchel teilt mit, dass er für die kommende Ratssitzung
einige Beispielberechnungen bezüglich der Aufteilung erstellen werde.
Beschlussvorschlag:
1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (2014 – 2016)
festgesetzt.
2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulationen für die Jahre 2014 bis 2016 werden die
Kanalbenutzungsgebühren für diesen Zeitraum wie folgt festgesetzt:
Teilanschluss Schmutzwasser:
Teilanschluss Niederschlagswasser:
Beratungsergebnis:
2,49 €/cbm
0,30 €/qm versiegelter Fläche.
Einstimmig, bei 5 Enthaltungen
-5-
3.
Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung - Anteil
Winterdienst -;
hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2014 bis 2016
Vorlage: 51/2013
GOVR Schmühl erläutert den Ausschussmitgliedern kurz die Gebührenkalkulation. Er teilt mit,
dass die neuen Ausgabeansätze den tatsächlichen Kosten der letzten drei Jahre angepasst
wurden. Somit ist auch in Zukunft bei stärkeren Wintern eine Kostendeckung möglich. AM
Heidbüchel merkt an, dass es ihm wichtig sei, dass der Winterdienst richtig funktioniere. Das man
für mehr Leistungen mehr Geld zahlen muss, sei nachvollziehbar. Er bittet die Verwaltung ein
nachvollziehbares Controlling für die durchführenden Firmen zu installieren. AM Heidbüchel teilt
weiterhin mit, dass die ausführenden Firmen eine leistungsgerechte Bezahlung erhalten sollen.
Dies bedeutet wenn die Arbeiten mit modernen Geräten durchgeführt werden, soll ein höheres
Entgelt gezahlt werden als wenn die Räumarbeiten durch ältere Fahrzeuge erledigt werden.
GOVR Schmühl teilt mit, dass ein Controlling bzw. eine Steuerung des Winterdienstes relativ
schwierig ist. Die ausführende Firma hat jeden Tag abzuwägen, ob und in welchem Umfang
Streuarbeiten durchgeführt werden. Die Verantwortung und die Haftpflicht liegen bei der Firma.
AM Eßer teilt mit, dass sich der Winterdienst seit der Umstellung vor einigen Jahren extrem
verbessert habe. AM Kaptain fragt an, ab wann die neuen Straßen für den Winterdienst
berücksichtigt werden. Herr Schmühl teilt mit, dass sämtliche neue Straßen der Neubaugebiete ab
dem 01.01.2014 seitens der Gemeinde einer Streupflicht unterliegen.
Beschlussvorschlag:
1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein 3-jähriger Kalkulationszeitraum (2014-2016)
festgelegt.
2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2014-2016 wird die
Straßenreinigungsgebühr – Anteil Winterdienst für diesen Zeitraum auf jährlich 1,91 €/m
festgesetzt.
Beratungsergebnis:
4.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
4. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der
Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 52/2013
Beschlussvorschlag:
Die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau
wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
5.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen
aus der 22. Sitzung des Bauausschusses vom 25.09.2013, und zwar:
-65.1
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 19 A, Ortsteil Kreuzau
Vorlage: 54/2013
Beratungsergebnis:
5.2
Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt
Straßeninstandsetzung bzw. Neuausbau von Straßen im Gemeindegebiet
Kreuzau;
hier: Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise
Vorlage: 4/2013 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1.
Im Jahre 2014 erfolgt die Instandsetzung folgender Straßen:
1. Andreasstraße in Stockheim,
2. Steinstraße in Thum,
3. „Bleigraben“ in Leversbach.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Instandsetzungsmaßnahmen in diesen Straßen
frühzeitig auszuschreiben, damit mit den Arbeiten im Frühjahr 2014 begonnen werden
kann. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Auftragsvergabe nach Submittierung
zur Auftragsbeschlussfassung vorzulegen. Die Haushaltsmittel 2013 werden in das Jahr
2014 übertragen. (Aufgrund der inzwischen vorliegenden Haushaltsgenehmigung ist dieser
Vorschlag aber diskussionswürdig.)
Die Instandsetzung der Friedhofstraße in Kreuzau wird, sofern die L 249 in 2014
instandgesetzt werden sollte, zunächst für das Jahr 2015 vorgesehen.
2.
Die generelle Instandsetzung der Gemeindeverbindungsstraßen Untermaubach-Bogheim
und Bergheim-Bilstein wird für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen, wenn kleinere
punktuelle Instandsetzungen in verkehrssicherungspflichtiger Hinsicht mit vertretbarem
Aufwand nicht mehr möglich sind.
Beratungsergebnis:
5.3
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Geplantes Mountainbike-Streckennetz im Gemeindegebiet Kreuzau;
hier: Beschlussfassung zur Streckenführung
Vorlage: 47/2013
Beschlussvorschlag:
Dem im Rahmen des Projektes „Crossing Nature“ geplanten Mountainbike-Streckennetz wird in
der vorliegenden Form nicht zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Streckenführungen mit dem Kreis Düren umzusetzen.
-7Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
6.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen
aus der 7. Sitzung des Sozialausschusses vom 26.09.2013 und zwar:
6.1
Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Konzeptes zur Absicherung des
Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ab 2013
Vorlage: 7/2012 3. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Zum Antrag der SPD auf Erstellung eines Konzeptes zur Absicherung des Rechtsanspruches auf
einen Kindergartenplatz ab 2013 besteht derzeit kein weiterer Handlungsbedarf. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Situation zu beobachten und den Sozialausschuss regelmäßig zu informieren.
Beratungsergebnis:
6.2
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Zuschussgewährung an soziale Einrichtungen;
hier: Antrag der Beratungsstelle für Frauen und Mädchen Jülich
Vorlage: 59/2013
Beratungsergebnis:
Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt
7.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen
aus der 17. Sitzung des Schulausschusses vom 18.09.2013, und zwar:
7.1
Pausengestaltung am Schulzentrum Kreuzau;
hier: Antrag der Sekundarschule und des Gymnasiums auf Bereitstellen von
Haushaltsmitteln für das Jahr 2014
Vorlage: 57/2013
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu den Beratungen über den Haushalt für das Jahr 2014
Planungskosten zur Umgestaltung der Räume in der heutigen Hauptschule sowie zur
Überdachung eines noch seitens der Schulen näher zu bezeichnenden Teiles des
Schulhofgeländes vorzulegen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
-87.2
Fortführung des Medienkonzeptes an den Schulen der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 56/2013
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen zum Stand des Medienkonzeptes zur Kenntnis.
Der Verlängerung der zwischen der Gemeinde Kreuzau und der KDVZ Rhein-Erft-Rur
abgeschlossenen Kostenübernahmeerklärung zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen um
weitere fünf Jahre (bis zum 31.12.2018) wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
7.3
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Antrag der Grundschule Stockheim auf Umgestaltung von Räumlichkeiten
Vorlage: 58/2013
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Leiterin der Grundschule Stockheim ein
Raumkonzept zu erstellen. Sollten Umbaumaßnahmen erforderlich sein, sind die hierdurch
entstehenden Kosten bei der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2014 zu
berücksichtigen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
8.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen
aus der 9.Sitzung des Sport- und Kulturausschusses vom 16.09.2013, und zwar:
8.1
Änderung der "Richtlinien über die Verwendung der Mittel aus der vom Land
Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale"
Vorlage: 45/2013
Beschlussvorschlag:
Die „Richtlinien über die Verwendung der Mittel aus der vom Land Nordrhein-Westfalen zur
Verfügung gestellten Sportpauschale“ werden in der als Anlage beigefügten Fassung, die
Bestandteil des Bescheides ist, beschlossen. Sie sind für alle Anträge anzuwenden, über die
bisher noch nicht entschieden worden ist.
Beratungsergebnis:
8.2
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Änderung der Zutritts- und Nutzungsbestimmungen der Kurt-Hoesch-Kampfbahn
Vorlage: 48/2013
Beschlussvorschlag:
-9Dem Antrag des Kreuzauer Sport-Club 05 e.V., das Sportgelände „Kurt-Hoesch-Kampfbahn“
gegen unbefugte Nutzungen verschließen zu dürfen, wird stattgegeben. Vorausgesetzt wird aber,
dass die Nutzung durch die Schulen und andere Vereine aus der Gemeinde Kreuzau sowie die
Sportabzeichengruppe ermöglicht wird. Zudem muss gewährleistet sein, dass auch
Privatpersonen aus der Gemeinde die Leichtathletikanlagen nutzen können.
Der Verein hat hierzu einen Ansprechpartner zu benennen. Im Zweifelsfall entscheidet die
Verwaltung über die Nutzungsmöglichkeiten der Sportanlage.
Beratungsergebnis:
8.3
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Antrag des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, auf Eintragung
eines Bodendenkmals in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler, Bodendenkmal
DN 217, Deutsche Artilleriestellung
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste
Vorlage: 43/2013
AM Heidbüchel merkt an, dass er einem solchen Antrag nicht zustimmen werde. Er erläutert kurz
seine Einstellung. AM Badur fragt nach, was die Anfrage beim Grundstückseigentümer (Stadt
Nideggen) ergeben hat. GOVR Schmühl teilt mit, dass bisher seitens der Stadt Nideggen keine
Antwort erfolgt sei. AM Badur teilt mit, dass er grundsätzlich den Ausführungen von Herrn
Heidbüchel zustimme, er dennoch aber ein positives Votum abgeben werde.
Beschlussvorschlag:
1. Dem Antrag des Amts für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 18.07.2013 auf Eintragung
der Deutschen Artilleriestellung in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler der Gemeinde
Kreuzau wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterschutzstellungsverfügung zu erlassen.
Beratungsergebnis:
9.
17 Stimmen dafür, 1 dagegen, 1 Enthaltungen
Anfragen
AM Schmitz fragt an, was gegen den LKW-Verkehr in Boich im Bereich der Gereonstraße
Ausfahrt nach Leversbach getan werden könne. Er erläutert seine Anfrage, indem er darauf
hinweist, dass durch die dort fahrenden LKWs bereits eine Mauer, ein Brunnen, ein Stromkasten
sowie eine Straßenlaterne beschädigt worden seien. Herr Schmühl teilt mit, dass das Problem seit
ca. 1 ½ Jahren bekannt ist. Es handele sich hier um Fahrzeuge, welche die Firma Metsä Tissue in
Untermaubach anfahren, aber durch Navigationsgeräte in die Ortsteile Boich und Leversbach
gelotst werden. Es seien bereits Gespräche mit dem Straßenverkehrsamt geführt worden, derzeit
ist eine direkte Problemlösung aber nicht in Sicht.
- 10 B. Nichtöffentliche Sitzung