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Öffentliche Niederschrift (Hauptausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
220 kB
Datum
30.09.2013
Erstellt
07.10.13, 18:15
Aktualisiert
07.10.13, 18:15

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 24. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 30.09.2013 Mitgliederzahl: 19 Vorsitzender: Bürgermeister Ramm, Walter Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Ackers, Elfriede , vertritt Winter, Heinrich 2. Badur, Krister , vertritt Hohn, Astrid 3. Berens von Rautenfeld, Dagmar , vertritt Lüttgen, Wolfgang 4. Braks, Egbert 5. Breuer, Adolf 6. Burmester, Wolfgang 7. Eßer, Ingo 8. Heidbüchel, Rolf 9. Iven, Axel 10. Kaptain, Johannes 11. Meier, Helga 12. Prof. Dr. Meurer, Erik 13. Ramm, Walter 14. Schmitz, Hermann-Josef 15. Schnitzler, Josef 16. Schröder, Josef 17. Seel, Rolf, MdL 18. Stoffels, Manfred 19. Strohpagel, Birgit, vertritt Tesch, Michael b) von der Verwaltung: 1. GOVR Schmühl 2. VfW Lenzen Es fehlen a) entschuldigt: Hohn, Astrid Lüttgen, Wolfgang Tesch, Michael Winter, Heinrich Kreuzau, den 30.09.2013 Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:45 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Bürgermeister Ramm fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Er teilt mit das der Punkt 5.1 sowie der Punkt 6.2 von der Tagesordnung aufgrund der Vorberatungen in den Ausschüssen abgesetzt werden. Den Ausschussmitgliedern Tischvorlage überreicht. wird eine AM Badur stellt eine Frage zum TOP 6.2, welche von BM Ramm beantwortet wird. AM Meurer fragt an, wann das Protokoll Bauausschuss verteilt wird. GOVR Schmühl beantwortet dies. BM Ramm fragt an, ob weitere Änderungsoder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 1.1 Entwurf des Haushalts des Kreises Düren für die Jahre 2014 und 2015 - Belastung der Gemeinde Kreuzau durch die Kreisumlage und Jugendamtsumlage - 2. Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016 hier: Festsetzung der Gebührensätze für den Anteil Schmutzwasser und den Anteil Niederschlagswasser Vorlage: 42/2013 3. Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung - Anteil Winterdienst -; hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2014 bis 2016 Vorlage: 51/2013 4. 4. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 52/2013 5. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 22. Sitzung des Bauausschusses vom 25.09.2013, und zwar: 5.1 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 19 A, Ortsteil Kreuzau Vorlage: 54/2013 5.2 Straßeninstandsetzung bzw. Neuausbau von Straßen im Gemeindegebiet Kreuzau; hier: Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise Vorlage: 4/2013 1. Ergänzung 5.3 Geplantes Mountainbike-Streckennetz im Gemeindegebiet Kreuzau; hier: Beschlussfassung zur Streckenführung Vorlage: 47/2013 6. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 7. Sitzung des Sozialausschusses vom 26.09.2013 und zwar: 6.1 Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Konzeptes zur Absicherung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ab 2013 Vorlage: 7/2012 3. Ergänzung 6.2 Zuschussgewährung an soziale Einrichtungen; hier: Antrag der Beratungsstelle für Frauen und Mädchen Jülich Vorlage: 59/2013 7. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 17. Sitzung des Schulausschusses vom 18.09.2013, und zwar: -37.1 Pausengestaltung am Schulzentrum Kreuzau; hier: Antrag der Sekundarschule und des Gymnasiums auf Bereitstellen von Haushaltsmitteln für das Jahr 2014 Vorlage: 57/2013 7.2 Fortführung des Medienkonzeptes an den Schulen der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 56/2013 7.3 Antrag der Grundschule Stockheim auf Umgestaltung von Räumlichkeiten Vorlage: 58/2013 8. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 9.Sitzung des Sport- und Kulturausschusses vom 16.09.2013, und zwar: 8.1 Änderung der "Richtlinien über die Verwendung der Mittel aus der vom Land NordrheinWestfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale" Vorlage: 45/2013 8.2 Änderung der Zutritts- und Nutzungsbestimmungen der Kurt-Hoesch-Kampfbahn Vorlage: 48/2013 8.3 Antrag des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, auf Eintragung eines Bodendenkmals in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler, Bodendenkmal DN 217, Deutsche Artilleriestellung hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste Vorlage: 43/2013 9. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 10. Mitteilungen 10.1 Bezuschussung der Musikschule Kreuzau 11. Beratung und Beschlussvorschlag zu Auftragsvergaben, und zwar: 11.1 Europaweite öffentliche Ausschreibung der Gebäudereinigung einschließlich der Glasreinigung; hier: Auftragsvergabe Vorlage: 53/2013 12. Beratung und Beschlussvorschlag in Miet- und Pachtangelegenheiten 12.1 Verpachtung von gemeindlichen Grundstücken im Bereich des Bebauungsplans Nr. G 1, „Windenergieanlagen Lausbusch“, Ortsteil Thum, zur Errichtung von Windenergieanlagen; hier: Abschluss eines Nutzungsvertrags Vorlage: 60/2013 13. Anfragen -4A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 1.1 Entwurf des Haushalts des Kreises Düren für die Jahre 2014 und 2015 -Belastung der Gemeinde Kreuzau durch die Kreisumlage und Jugendamtsumlage- BM Ramm teilt dem Ausschuss mit, dass sich in der vorgenannten Tischvorlage ein kleiner Tippfehler eingeschlichen hat. Im Bereich der oberen Tabelle, wird u.a. auf die Jugendamtsumlage verwiesen. Hier sind die Jahre 2014 und 2015 aufgeführt. Versehentlich wurde hier in der Zeile 4 das Jahr 2014 doppelt notiert. Die Ausschussmitglieder nehmen dies zur Kenntnis. Die Tischvorlage ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. 2. Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016 hier: Festsetzung der Gebührensätze für den Anteil Schmutzwasser und den Anteil Niederschlagswasser Vorlage: 42/2013 AM Heidbüchel teilt zu diesem TOP mit, dass die Gemeinde Kreuzau im kreisweiten Vergleich die günstigste Niederschlagswassergebühr erhebt. Er führt seine Feststellung anhand von Berechnungsbeispielen weiter aus. Herr Heidbüchel spricht hiermit die Zahlung von Niederschlagsgebühren für Kreisstraßen und eine etwaige Kostenverteilung an. GOVR Schmühl erläutert dem Ausschuss wie sich die Kosten für die Niederschlagsgebühr zusammensetzen. Zum kreisweiten Vergleich äußert er, dass in Kreuzau flächenmäßig ein relativ kleines Gemeindegebiet existiert. Ebenfalls erwähnt er, dass seitens der Gemeinde Kreuzau keine Befreiungen erteilt wurden. Zudem sind im Bereich der Kanalgebühren die Ausgabeansätze relativ gering gesetzt, da auch die kalkulatorischen Zinsen sehr gering sind. Zur Kostenaufteilung 60/40 erläutert Herr Schmühl, dass diese Aufteilung in der Vergangenheit aufgrund der Kanalnetzlänge ermittelt wurde. Aufgrund einer kurzen Nachfrage aus dem Ausschuss bezüglich der großen Gewerbebetriebe teilt Herr Schmühl mit, dass diese keine Niederschlagsgebühr zu zahlen haben, da das Oberflächenwasser direkt in den Mühlenteich eingeleitet wird. AM Eßer teilt mit, dass bei einer Änderung der Kostenaufteilung in jedem Fall eine Nachvollziehbarkeit für den Bürger vorhanden sein muss. Mit dieser Offenheit ist man auch in den letzten Jahren immer gut gefahren. GOVR Schmühl stellt fest, dass er derzeit keine direkten Stellschrauben zur Änderung der Kostenaufteilung sehe. Er ergänzt seine Aussage um die Information, dass das Kanalnetz seit der letzten Aufteilungsberechnung länger geworden ist. Er befürchtet eher, dass eine Neuaufteilung auch negative Auswirkungen haben kann. AM Burmester fragt bezüglich der vorgenannten Befreiungen nach. GOVR Schmühl erläutert das in Kreuzau keine Befreiungen erteilt wurden, er nennt einige Beispiele. Verschiedene Nachbarkommunen haben dies anders geregelt und somit auch abweichende Gebühren. AM Heidbüchel teilt mit, dass er für die kommende Ratssitzung einige Beispielberechnungen bezüglich der Aufteilung erstellen werde. Beschlussvorschlag: 1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (2014 – 2016) festgesetzt. 2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulationen für die Jahre 2014 bis 2016 werden die Kanalbenutzungsgebühren für diesen Zeitraum wie folgt festgesetzt: Teilanschluss Schmutzwasser: Teilanschluss Niederschlagswasser: Beratungsergebnis: 2,49 €/cbm 0,30 €/qm versiegelter Fläche. Einstimmig, bei 5 Enthaltungen -5- 3. Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung - Anteil Winterdienst -; hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2014 bis 2016 Vorlage: 51/2013 GOVR Schmühl erläutert den Ausschussmitgliedern kurz die Gebührenkalkulation. Er teilt mit, dass die neuen Ausgabeansätze den tatsächlichen Kosten der letzten drei Jahre angepasst wurden. Somit ist auch in Zukunft bei stärkeren Wintern eine Kostendeckung möglich. AM Heidbüchel merkt an, dass es ihm wichtig sei, dass der Winterdienst richtig funktioniere. Das man für mehr Leistungen mehr Geld zahlen muss, sei nachvollziehbar. Er bittet die Verwaltung ein nachvollziehbares Controlling für die durchführenden Firmen zu installieren. AM Heidbüchel teilt weiterhin mit, dass die ausführenden Firmen eine leistungsgerechte Bezahlung erhalten sollen. Dies bedeutet wenn die Arbeiten mit modernen Geräten durchgeführt werden, soll ein höheres Entgelt gezahlt werden als wenn die Räumarbeiten durch ältere Fahrzeuge erledigt werden. GOVR Schmühl teilt mit, dass ein Controlling bzw. eine Steuerung des Winterdienstes relativ schwierig ist. Die ausführende Firma hat jeden Tag abzuwägen, ob und in welchem Umfang Streuarbeiten durchgeführt werden. Die Verantwortung und die Haftpflicht liegen bei der Firma. AM Eßer teilt mit, dass sich der Winterdienst seit der Umstellung vor einigen Jahren extrem verbessert habe. AM Kaptain fragt an, ab wann die neuen Straßen für den Winterdienst berücksichtigt werden. Herr Schmühl teilt mit, dass sämtliche neue Straßen der Neubaugebiete ab dem 01.01.2014 seitens der Gemeinde einer Streupflicht unterliegen. Beschlussvorschlag: 1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein 3-jähriger Kalkulationszeitraum (2014-2016) festgelegt. 2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2014-2016 wird die Straßenreinigungsgebühr – Anteil Winterdienst für diesen Zeitraum auf jährlich 1,91 €/m festgesetzt. Beratungsergebnis: 4. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 4. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 52/2013 Beschlussvorschlag: Die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 5. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 22. Sitzung des Bauausschusses vom 25.09.2013, und zwar: -65.1 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 19 A, Ortsteil Kreuzau Vorlage: 54/2013 Beratungsergebnis: 5.2 Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt Straßeninstandsetzung bzw. Neuausbau von Straßen im Gemeindegebiet Kreuzau; hier: Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise Vorlage: 4/2013 1. Ergänzung Beschlussvorschlag: 1. Im Jahre 2014 erfolgt die Instandsetzung folgender Straßen: 1. Andreasstraße in Stockheim, 2. Steinstraße in Thum, 3. „Bleigraben“ in Leversbach. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Instandsetzungsmaßnahmen in diesen Straßen frühzeitig auszuschreiben, damit mit den Arbeiten im Frühjahr 2014 begonnen werden kann. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Auftragsvergabe nach Submittierung zur Auftragsbeschlussfassung vorzulegen. Die Haushaltsmittel 2013 werden in das Jahr 2014 übertragen. (Aufgrund der inzwischen vorliegenden Haushaltsgenehmigung ist dieser Vorschlag aber diskussionswürdig.) Die Instandsetzung der Friedhofstraße in Kreuzau wird, sofern die L 249 in 2014 instandgesetzt werden sollte, zunächst für das Jahr 2015 vorgesehen. 2. Die generelle Instandsetzung der Gemeindeverbindungsstraßen Untermaubach-Bogheim und Bergheim-Bilstein wird für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen, wenn kleinere punktuelle Instandsetzungen in verkehrssicherungspflichtiger Hinsicht mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich sind. Beratungsergebnis: 5.3 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Geplantes Mountainbike-Streckennetz im Gemeindegebiet Kreuzau; hier: Beschlussfassung zur Streckenführung Vorlage: 47/2013 Beschlussvorschlag: Dem im Rahmen des Projektes „Crossing Nature“ geplanten Mountainbike-Streckennetz wird in der vorliegenden Form nicht zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Streckenführungen mit dem Kreis Düren umzusetzen. -7Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 6. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 7. Sitzung des Sozialausschusses vom 26.09.2013 und zwar: 6.1 Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Konzeptes zur Absicherung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ab 2013 Vorlage: 7/2012 3. Ergänzung Beschlussvorschlag: Zum Antrag der SPD auf Erstellung eines Konzeptes zur Absicherung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ab 2013 besteht derzeit kein weiterer Handlungsbedarf. Die Verwaltung wird beauftragt, die Situation zu beobachten und den Sozialausschuss regelmäßig zu informieren. Beratungsergebnis: 6.2 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Zuschussgewährung an soziale Einrichtungen; hier: Antrag der Beratungsstelle für Frauen und Mädchen Jülich Vorlage: 59/2013 Beratungsergebnis: Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt 7. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 17. Sitzung des Schulausschusses vom 18.09.2013, und zwar: 7.1 Pausengestaltung am Schulzentrum Kreuzau; hier: Antrag der Sekundarschule und des Gymnasiums auf Bereitstellen von Haushaltsmitteln für das Jahr 2014 Vorlage: 57/2013 Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, zu den Beratungen über den Haushalt für das Jahr 2014 Planungskosten zur Umgestaltung der Räume in der heutigen Hauptschule sowie zur Überdachung eines noch seitens der Schulen näher zu bezeichnenden Teiles des Schulhofgeländes vorzulegen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen -87.2 Fortführung des Medienkonzeptes an den Schulen der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 56/2013 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen zum Stand des Medienkonzeptes zur Kenntnis. Der Verlängerung der zwischen der Gemeinde Kreuzau und der KDVZ Rhein-Erft-Rur abgeschlossenen Kostenübernahmeerklärung zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen um weitere fünf Jahre (bis zum 31.12.2018) wird zugestimmt. Beratungsergebnis: 7.3 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Antrag der Grundschule Stockheim auf Umgestaltung von Räumlichkeiten Vorlage: 58/2013 Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Leiterin der Grundschule Stockheim ein Raumkonzept zu erstellen. Sollten Umbaumaßnahmen erforderlich sein, sind die hierdurch entstehenden Kosten bei der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2014 zu berücksichtigen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 8. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 9.Sitzung des Sport- und Kulturausschusses vom 16.09.2013, und zwar: 8.1 Änderung der "Richtlinien über die Verwendung der Mittel aus der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale" Vorlage: 45/2013 Beschlussvorschlag: Die „Richtlinien über die Verwendung der Mittel aus der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale“ werden in der als Anlage beigefügten Fassung, die Bestandteil des Bescheides ist, beschlossen. Sie sind für alle Anträge anzuwenden, über die bisher noch nicht entschieden worden ist. Beratungsergebnis: 8.2 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Änderung der Zutritts- und Nutzungsbestimmungen der Kurt-Hoesch-Kampfbahn Vorlage: 48/2013 Beschlussvorschlag: -9Dem Antrag des Kreuzauer Sport-Club 05 e.V., das Sportgelände „Kurt-Hoesch-Kampfbahn“ gegen unbefugte Nutzungen verschließen zu dürfen, wird stattgegeben. Vorausgesetzt wird aber, dass die Nutzung durch die Schulen und andere Vereine aus der Gemeinde Kreuzau sowie die Sportabzeichengruppe ermöglicht wird. Zudem muss gewährleistet sein, dass auch Privatpersonen aus der Gemeinde die Leichtathletikanlagen nutzen können. Der Verein hat hierzu einen Ansprechpartner zu benennen. Im Zweifelsfall entscheidet die Verwaltung über die Nutzungsmöglichkeiten der Sportanlage. Beratungsergebnis: 8.3 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Antrag des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, auf Eintragung eines Bodendenkmals in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler, Bodendenkmal DN 217, Deutsche Artilleriestellung hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste Vorlage: 43/2013 AM Heidbüchel merkt an, dass er einem solchen Antrag nicht zustimmen werde. Er erläutert kurz seine Einstellung. AM Badur fragt nach, was die Anfrage beim Grundstückseigentümer (Stadt Nideggen) ergeben hat. GOVR Schmühl teilt mit, dass bisher seitens der Stadt Nideggen keine Antwort erfolgt sei. AM Badur teilt mit, dass er grundsätzlich den Ausführungen von Herrn Heidbüchel zustimme, er dennoch aber ein positives Votum abgeben werde. Beschlussvorschlag: 1. Dem Antrag des Amts für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 18.07.2013 auf Eintragung der Deutschen Artilleriestellung in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler der Gemeinde Kreuzau wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterschutzstellungsverfügung zu erlassen. Beratungsergebnis: 9. 17 Stimmen dafür, 1 dagegen, 1 Enthaltungen Anfragen AM Schmitz fragt an, was gegen den LKW-Verkehr in Boich im Bereich der Gereonstraße Ausfahrt nach Leversbach getan werden könne. Er erläutert seine Anfrage, indem er darauf hinweist, dass durch die dort fahrenden LKWs bereits eine Mauer, ein Brunnen, ein Stromkasten sowie eine Straßenlaterne beschädigt worden seien. Herr Schmühl teilt mit, dass das Problem seit ca. 1 ½ Jahren bekannt ist. Es handele sich hier um Fahrzeuge, welche die Firma Metsä Tissue in Untermaubach anfahren, aber durch Navigationsgeräte in die Ortsteile Boich und Leversbach gelotst werden. Es seien bereits Gespräche mit dem Straßenverkehrsamt geführt worden, derzeit ist eine direkte Problemlösung aber nicht in Sicht. - 10 B. Nichtöffentliche Sitzung