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Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung - Anteil Winterdienst -; hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2014 bis 2016)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
68 kB
Datum
30.09.2013
Erstellt
07.10.13, 18:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung - Anteil Winterdienst -;
hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2014 bis 2016)

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BESCHLUSS aus der 24. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 30.09.2013 TOP Betreff 3. Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung - Anteil Winterdienst -; hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2014 bis 2016 Vorlage: 51/2013 Beschluss: 1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein 3-jähriger Kalkulationszeitraum (2014-2016) festgelegt. 2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2014-2016 wird die Straßenreinigungsgebühr – Anteil Winterdienst für diesen Zeitraum auf jährlich 1,91 €/m festgesetzt. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen