Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Realsteuerhebesätze für 2014 und 2015)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
21 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
18.12.13, 18:02
Aktualisiert
18.12.13, 18:02
Beschlusstext (Realsteuerhebesätze für 2014 und 2015) Beschlusstext (Realsteuerhebesätze für 2014 und 2015)

öffnen download melden Dateigröße: 21 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 18.12.2013 Beschlussauszug aus der 25. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 12.12.2013, 18:15 Uhr. 14. Realsteuerhebesätze für 2014 und 2015 (V-98/2013) Bürgermeister Kranz erinnert an seine Ausführungen im Haupt- und Finanzausschuss. Die Gemeinde ist angehalten, einen restriktiven Haushalt vorzulegen. Deshalb sind Hebesatzsprünge von je 100 % für die Jahre 2014 und 2015 eingeplant. Bis zum Zieljahr 2022, in dem ein ausgeglichener Haushalt vorliegen muss, ist eine weitere sukzessive Erhöhung der Hebesätze um 3 % notwendig. Ansonsten wird die Schuldenlast steigen und den künftigen Generationen überlassen. Es ist wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern heute bereits zu sagen, wie die zukünftige Belastung aussieht. Ratsmitglied Franzen entgegnet, dass der Bürgermeister die Verschlechterung der Haushaltssituation allen vor Augen geführt hat. Dass der in 2022 darzustellende notwendige Haushaltsausgleich nur mit Steuererhöhungen zu erreichen ist, ist unbestritten. Aufgrund der aktuellsten Zahlen ist es aber ausreichend, die Hebesätze für das Jahr 2014 um jeweils 50 Punkte zu erhöhen, nämlich für die Grundsteuer A von 220 auf 270, die Grundsteuer B von 399 auf 449 und die Gewerbesteuer ebenfalls von 399 auf 449 Punkte. Über die Hebesätze für das Jahr 2015 soll erst mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2014/2015 entschieden werden. Ratsmitglied Ruskowski ist der Auffassung, dass man viel früher hätte handeln müssen. Nun wird die Gemeinde von den Verfehlungen eingeholt und soll mit tief schneidenden Maßnahmen den großen Schaden verhüten. Die SPD Fraktion schlägt eine Erhöhung der Grundsteuer B für 2014 und 2015 um jeweils 22 % vor, somit für 2014 - 421 und für 2015 - 443 %. In den folgenden Jahren soll um jeweils 5 % angehoben werden. Bei der Gewerbesteuer fordert die SPD für 2014 einen Satz von 450 und für 2015 einen Hebesatz von 480%. Die Grundsteuer A soll, wie von der Verwaltung vorgeschlagen für 2014 auf 320 und für 2015 auf 420 % angehoben werden. Für die BI Fraktion resümiert Ratsmitglied Stockem, dass die Vorschläge der Verwaltung angemessen sind. Bürgermeister Kranz fasst die Vorschläge der Fraktionen zusammen. Er schlägt vor, wie folgt abzustimmen: 1. über den Vorschlag, die Entscheidung über die Hebesätze 2015 in die Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2014/2015 zu verschieben 2. über die Hebesätze der drei Steuerarten in einzelnen Beschlüssen. Für den Vorschlag, die Beschlussfassung über die Hebesätze 2015 im Rahmen der Haushaltsberatung zu treffen, stimmt der Rat mit 23 gegen 3 Stimmen. Den Vorschlag der SPD-Fraktion, den Hebesatz auf 320 % festzusetzen, lehnt der Rat mit 10 Ja und 16 Nein-Stimmen ab. Mit 16 Ja- Stimmen und 10 Nein-Stimmen beschließt der Rat entsprechend dem Vorschlag der CDU-Fraktion, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 270 % festzusetzen. Den Vorschlag der Verwaltung, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 499 % anzuheben lehnt der Rat mit 20 gegen 6 Stimmen ab. Mit 16 Ja- Stimmen und 10 Nein-Stimmen beschließt der Rat entsprechend dem Vorschlag der CDU-Fraktion, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 449 % festzusetzen. Den Vorschlag der Verwaltung, den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 430 % anzuheben, lehnt der Rat mit 19 gegen 7 Stimmen ab. Den Vorschlag der SPD-Fraktion, den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 450 % anzuheben, lehnt der Rat mit 23 gegen 3 Stimmen ab. Mit 16 Ja- Stimmen und 10 Nein-Stimmen beschließt der Rat entsprechend dem Vorschlag der CDU-Fraktion, den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 449 % festzusetzen. Die daraus resultierende Satzung ist als Anlage 12 beigefügt. Beschluss der Sitzung des Rates vom 12.12.2013 Seite 2