Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
21 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
18.12.13, 18:02
Aktualisiert
18.12.13, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 18.12.2013
Beschlussauszug
aus der 25. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 12.12.2013, 18:15 Uhr.
14.
Realsteuerhebesätze für 2014 und 2015
(V-98/2013)
Bürgermeister Kranz erinnert an seine Ausführungen im Haupt- und Finanzausschuss.
Die Gemeinde ist angehalten, einen restriktiven Haushalt vorzulegen. Deshalb sind
Hebesatzsprünge von je 100 % für die Jahre 2014 und 2015 eingeplant. Bis zum Zieljahr
2022, in dem ein ausgeglichener Haushalt vorliegen muss, ist eine weitere sukzessive
Erhöhung der Hebesätze um 3 % notwendig. Ansonsten wird die Schuldenlast steigen
und den künftigen Generationen überlassen. Es ist wichtig, den Bürgerinnen und
Bürgern heute bereits zu sagen, wie die zukünftige Belastung aussieht.
Ratsmitglied Franzen entgegnet, dass der Bürgermeister die Verschlechterung der
Haushaltssituation allen vor Augen geführt hat. Dass der in 2022 darzustellende
notwendige Haushaltsausgleich nur mit Steuererhöhungen zu erreichen ist, ist
unbestritten. Aufgrund der aktuellsten Zahlen ist es aber ausreichend, die Hebesätze für
das Jahr 2014 um jeweils 50 Punkte zu erhöhen, nämlich für die Grundsteuer A von 220
auf 270, die Grundsteuer B von 399 auf 449 und die Gewerbesteuer ebenfalls von 399
auf 449 Punkte. Über die Hebesätze für das Jahr 2015 soll erst mit der Verabschiedung
des Doppelhaushaltes 2014/2015 entschieden werden.
Ratsmitglied Ruskowski ist der Auffassung, dass man viel früher hätte handeln müssen.
Nun wird die Gemeinde von den Verfehlungen eingeholt und soll mit tief schneidenden
Maßnahmen den großen Schaden verhüten.
Die SPD Fraktion schlägt eine Erhöhung der Grundsteuer B für 2014 und 2015 um
jeweils 22 % vor, somit für 2014 - 421 und für 2015 - 443 %. In den folgenden Jahren
soll um jeweils 5 % angehoben werden. Bei der Gewerbesteuer fordert die SPD für 2014
einen Satz von 450 und für 2015 einen Hebesatz von 480%. Die Grundsteuer A soll, wie
von der Verwaltung vorgeschlagen für 2014 auf 320 und für 2015 auf 420 % angehoben
werden.
Für die BI Fraktion resümiert Ratsmitglied Stockem, dass die Vorschläge der Verwaltung
angemessen sind.
Bürgermeister Kranz fasst die Vorschläge der Fraktionen zusammen.
Er schlägt vor, wie folgt abzustimmen:
1. über den Vorschlag, die Entscheidung über die Hebesätze 2015 in die
Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2014/2015 zu verschieben
2. über die Hebesätze der drei Steuerarten in einzelnen Beschlüssen.
Für den Vorschlag, die Beschlussfassung über die Hebesätze 2015 im Rahmen der
Haushaltsberatung zu treffen, stimmt der Rat mit 23 gegen 3 Stimmen.
Den Vorschlag der SPD-Fraktion, den Hebesatz auf 320 % festzusetzen, lehnt der Rat
mit 10 Ja und 16 Nein-Stimmen ab.
Mit 16 Ja- Stimmen und 10 Nein-Stimmen beschließt der Rat entsprechend dem
Vorschlag der CDU-Fraktion, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 270 %
festzusetzen.
Den Vorschlag der Verwaltung, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 499 %
anzuheben lehnt der Rat mit 20 gegen 6 Stimmen ab.
Mit 16 Ja- Stimmen und 10 Nein-Stimmen beschließt der Rat entsprechend dem
Vorschlag der CDU-Fraktion, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 449 %
festzusetzen.
Den Vorschlag der Verwaltung, den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 430 %
anzuheben, lehnt der Rat mit 19 gegen 7 Stimmen ab.
Den Vorschlag der SPD-Fraktion, den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 450 %
anzuheben, lehnt der Rat mit 23 gegen 3 Stimmen ab.
Mit 16 Ja- Stimmen und 10 Nein-Stimmen beschließt der Rat entsprechend dem
Vorschlag der CDU-Fraktion, den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 449 %
festzusetzen.
Die daraus resultierende Satzung ist als Anlage 12 beigefügt.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 12.12.2013
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