Daten
Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
23.05.13, 18:01
Aktualisiert
23.05.13, 18:01
Stichworte
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Drucksache: WP8159/2012 1. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
25.09.2012
Rat der Stadt Bedburg
28.05.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 2 / Rath, 11. vereinfachte Änderung hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg billigt den vorliegenden Planentwurf und fasst den Beschluss
zur Offenlage für den Bebauungsplan Nr. 2 / Rath, 11. Änderung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4
Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011
(BGBl. I S. 1509).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.06.2012 den Aufstellungsbeschluss
für die 11. Änderung des BP 2 / Rath gefasst. Die Aufstellung soll lt. Beschluss allerdings nur
durchgeführt werden, wenn die betroffenen Nachbarn gegen die Änderung keine Einwände
erheben.
Die Eigentümer der umliegenden Grundstücke wurden mit Schreiben vom 07.08.2012 über die
geplante Änderung unterrichtet und um Stellungnahme gebeten. Dabei haben die meisten
Anwohner keine Stellungnahme abgegeben, unter den wenigen Rückläufern waren auch
ablehnende Stellungnahmen. Auf die Vorlage WP8-159/2012 wird verwiesen.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 25.09.2012 beschlossen, das
Verfahren als vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB durchzuführen. Nach Erarbeitung der
Unterlagen soll nunmehr der Offenlagebeschluss zur Fortführung des Planverfahrens gefasst
werden. Der Planbereich wurde dabei aus Gründen der einheitlichen städtebaulichen Gestaltung
auf das Straßengeviert ausgedehnt.
Die Planänderung sieht im Wesentlichen die Ermöglichung einer rückwärtigen Aufstockung der
Gebäude zu einer Zweigeschossigkeit vor. Die straßenseitige Gebäudegestalt soll weitgehend
unverändert bleiben, um das Straßenbild zu erhalten. Dabei ist lediglich die beschränkte
Errichtung von Dachgauben zulässig, da auch heute schon straßenseitige Dachgauben vorhanden
sind. Auf die beigefügten Planunterlagen wird verwiesen.
Zudem liegt der Verwaltung ein Antrag eines Anwohners des Rosenwegs vor, die bestehenden
Festsetzungen zu Einfriedungen an aktuelle Wohnwünsche anzupassen. Zulässig sind derzeit im
Gartenbereich lediglich 1,20m hohe Maschendrahtzäune. Diese Begrenzung soll entfallen, bei
Eckgrundstücken wird eine Beschränkung auf höhere Zäune vorgenommen, die, sofern sie
unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehen, transparent sein müssen (siehe Planunterlagen).
Aufgrund von Planüberarbeitungen war es zeitlich nicht mehr möglich, die Unterlagen für den
Offenlagebeschluss zum letzten Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen. Um das Verfahren nicht
um weitere Monate zu verzögern, soll daher der entsprechende Beschluss in der Ratssitzung am
28.05.2013 gefasst werden. So ist die Durchführung der Offenlage noch vor der Sommerpause
möglich.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die bauliche Nachverdichtung schafft zusätzlichen, bedarfsgerechten Wohnraum, welcher dazu beiträgt, die Folgen des
demographischen Wandels abzumildern.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
:
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Beschlussvorlage WP8-159/2012 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Bedburg, den 23.05.2013
--------------------------------------- --------------------------------------- ------------------------------------------Gunnar Koerdt
Rainer Köster
Jürgen Schmeier
Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP8-159/2012 1. Ergänzung
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