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Beschlusstext (Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a Abs.3 bis 7 LWG NRW)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
22 kB
Datum
03.02.2011
Erstellt
11.02.11, 10:09
Aktualisiert
15.02.11, 23:17
Beschlusstext (Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a Abs.3 bis 7 LWG NRW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 10.02.2011 A U S Z U G aus der 9. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 03.02.2011, 18:10 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. 3. Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a Abs.3 bis 7 LWG NRW (V-152/2010) Ratsmitglied Franzen richtet die Bitte an die Verwaltung, das Thema zeitnah und ausführlich dem Bürger transparent zu machen. Wie vom Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfohlen, beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW.