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Beschlussvorlage Stab (Integriertes Klimaschutzkonzept)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
28 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
12.03.10, 04:16
Aktualisiert
12.03.10, 04:16
Beschlussvorlage Stab (Integriertes Klimaschutzkonzept) Beschlussvorlage Stab (Integriertes Klimaschutzkonzept) Beschlussvorlage Stab (Integriertes Klimaschutzkonzept) Beschlussvorlage Stab (Integriertes Klimaschutzkonzept) Beschlussvorlage Stab (Integriertes Klimaschutzkonzept)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 23/2009 17.11.2009 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 01.12.2009 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 02.12.2009 Kreisausschuss 16.12.2009 Kreistag 16.12.2009 Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 04.03.2010 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 10.03.2010 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 18.03.2010 Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 18.03.2010 Kreisausschuss 24.03.2010 Kreistag 15.04.2010 Integriertes Klimaschutzkonzept Sachbearbeiter/in: Frau Conrad Tel.: 02251 - 15 904 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung, bzw. sind im HH-Entwurf 2010 eingeplant. Produkt: 571 04 Zeile: 13 Kreiskämmerer Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. I. A. gez. Jasper Produkt: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Zeile: -2Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, die Vergabe und Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Kreis Euskirchen und seine kreisangehörigen Städte und Gemeinden auf der Basis einer Förderantragstellung beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vorzubereiten. Die erforderlichen Kofinanzierungsmittel werden bei Haushaltsstelle „Projekte“ zur Verfügung gestellt. Begründung: Die Verwaltung regt eine gemeinsame Antragstellung der kreisangehörigen Kommunen und des Kreises für ein integriertes Klimaschutzkonzept und im Weiteren für dessen Umsetzung an. Argumente hierfür sind: ‘ die Tatsache, dass einige der kreisangehörigen Kommunen für eine eigene Bewerbung (wie von einigen Kommunen bekannt wurde) um die Fördermittel zu klein sind (Mindestgröße laut Förderrichtlinie ca. 10.000 Einwohner), ‘ da das Thema Klimaschutz sich nicht an den naturräumlichen Grenzen der Eifel (wie die Bioenergieregion oder die Leader-Kulisse) orientiert, ‘ ein integriertes Klimaschutzkonzept und dessen Umsetzung eine zukunftsorientierte Kooperation aller kreisangehörigen Kommunen ermöglicht sowie ‘ vor dem Hintergrund der überregionalen Einbettung und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit sich als Kreis zum Thema Klimaschutz zu positionieren. Hintergrund Auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen in die der Kreis Euskirchen involviert ist, gibt es derzeit Initiativen zum Thema Energie und Klimaschutz: Auf Ebene der Region Aachen ist eine Plattform (ein Projektatlas) für Energie und Klimaschutz im Aufbau. Für die Region sollen konkrete Handlungsansätze aufgezeigt, der Austausch zwischen den Akteuren der Region verbessert und so neue Projekte initiiert werden. Es wird das Ziel verfolgt, die Region als "Energie- und Klimaregion" zu positionieren. Im Rahmen der Eifelkonferenz haben die Akteure der Zukunftsinitiative Eifel am 30. Oktober 2009 die Leitlinie "Klimaschutz als Motor für mehr Wettbewerbsfähigkeit in der Eifel - Leitlinie für die Entwicklung einer Modellregion" unterzeichnet. Seit 1. September 2009 verfügt die Bioenergieregion Eifel über einen Netzwerkmanager, zu dessen zentralen Aufgabe es gehört, die Wertschöpfungsketten Biogas und Holz in der Eifel zu optimieren und ein Netzwerk Bioenergie in der Eifel aufzubauen. Einige der kreisangehörigen Kommunen sind dem Netzwerk "Kommunale Klimakonzepte", das vom MUNLV (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen ) koordiniert wird, beigetreten. Ziel dieses Netzwerkes ist es, Handlungskonzepte zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu erarbeiten. Die Kommunen des Netzwerkes werden u.a. bei der Bewerbung um Fördermittel der Klimaschutzinitiative des BMU unterstützt. Aufgrund dieser Initiativen hat der Kreis zunächst davon Abstand genommen, Angebote für die Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes bei einem sachkundigen Beratungsbüro einzuholen und den erforderlichen easy-Projektantrag beim Projektträger Jülich einzureichen. Das gemeinsame Vorgehen von Kreis und kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird am 19.11.2009 im Rahmen der Bürgermeister-Konferenz erörtert. Über das Ergebnis wird der Ausschuss in der Sitzung mündlich informiert. -3Ziele eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Kreis Euskirchen Ein integriertes Klimaschutzkonzept schafft für den Kreis Euskirchen eine ganzheitliche, umfassende und nachhaltige Grundlage für die Herangehensweise an das Thema Klimaschutz. Im Klimaschutzkonzept werden klare, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Ziele formuliert. Es werden konkrete Maßnahmen in einen Gesamtzusammenhang gebracht und auf ein übergeordnetes strategisches Ziel ausgerichtet. Es wird ein Akteursnetzwerk "Energie", als Basis für die Umsetzung von Projekten, aufgebaut. Grundlage für das Klimaschutzkonzept Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fördert die Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes (80% der zusätzlich anfallenden Sach- und Personalkosten sachkundiger Dritter) und darauf aufbauend die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten (durch einen "Klimamanager", förderfähig sind Sach- und Personalkosten sachkundiger Dritter oder von zusätzlich eingestelltem Fachpersonal für die Dauer von zwei Jahren zu 80%). Die eigentliche Umsetzung der Konzepte und notwendigen Investitionen liegen in der Verantwortung der Antragsteller. Basis für die Förderungen ist die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative" (Stand 1.2.2009). Realisierungszeitraum ‘ Es wird vorgeschlagen, dass der Antrag auf Förderung kurzfristig eingereicht wird. ‘ Als Bearbeitungszeit beim Projektträger Jülich muss derzeit (aufgrund der großen Anzahl von Anträgen) von etwa drei bis sechs Monaten ausgegangen werden. ‘ Die Erarbeitungszeit für das Konzept wird auf etwa sieben bis neun Monate geschätzt. Finanzielle Auswirkungen: Nach mündlicher und unverbindlicher Auskunft eines Unternehmen, das bereits integrierte Klimaschutzkonzepte für Kreise erstellt hat, ist von etwa 100.000 € auszugehen. Dies würde 20.000 € Kosten bedeuten. Diese Zahl sollte jedoch nur als grobe Richtlinie gesehen werden, da Angebote, anhand eines gemeinsam mit den Kommunen zu überarbeitenden Leistungskatalogs, noch einzuholen sind. Die Konfinanzierung könnte aus der bereits veranschlagten Haushaltsstelle „Projekte“: 150 571 04 5281003 erfolgen. Die Vergabe ist ggf. auf dem Wege der Dringlichkeit zu beschließen. Lösungsvorschlag: ‘ Gemeinsames Vorgehen von Kreis und Kommunen: gemeinsame Antragstellung, Erstellung und Umsetzung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes ‘ Koordinierung und Federführung durch den Kreis ‘ Enge Kooperation und Absprache zwischen Kreis und Kommunen (Æ die Bürgermeister werden um Benennung der zuständigen Ansprechpartner in ihren Kommunen gebeten) ‘ Partizipative Erstellung des Konzeptes: Mitwirkung der Entscheidungsträger an der Erarbeitung des Konzepts Details zu den Inhalten des Klimaschutzkonzeptes und zu dessen Umsetzung: Leistungen eines Int. Klimaschutzkonzeptes Die im Rahmen der Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes zu erbringenden Leistungen entsprechen der o.g. Richtlinie und den dazugehörigen Unterlagen (u.a. Merkblatt zur Erstellung von Klimaschutz- und Teilkonzepten). Eigene Schwerpunkte sind vom Antragsteller zu setzten. Gemäß der Richtlinie umfasst ein integriertes Klimaschutzkonzept die folgenden Aspekte: ‘ Fortschreibbare Energie- und CO2-Bilanz -4‘ Potenzialbetrachtung zur Minderung von CO2-Emissionen, auf deren Basis mittelfristige Klimaschutzziele festegelegt werden (Betrachtung der relevanten Sektoren: Gebäude des Antragsstellers, private Haushalte, Gewerbe, Industrie, Verkehr) ‘ Zielgruppenspezifischer Maßnahmenkatalog mit Handlungsbeschreibungen und Informa-tionen zu den beteiligten Akteuren ‘ Darstellung der zu erwartenden Investitionskosten für die einzelnen Maßnahmen (wenn möglich unterteilt nach Bauinvestitionen, Investitionen für elektrische Anlagen und ande-re Anlagen) sowie der erwarteten personellen Ausgaben für Umsetzung und Marketing der verschiedenen Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes ‘ Darstellung der aktuellen und der prognostizierten Energiekosten bei Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ‘ Partizipative Erstellung: Mitwirkung der Entscheidungsträgern und Betroffenen an der Erarbeitung des Konzepts (z.B. durch Interviews, Workshops, Beirat) ‘ Überschlägige Berechnungen zur regionalen Wertschöpfung durch die vorgeschlagenen Maßnahmen ‘ Konzept für ein Controlling-Instrument, um das Erreichung von Klimaschutzzielen zu überprüfen ‘ Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit ‘ Unterstützung des Kreises Euskirchen bei der Erstellung des easy-Projektantrags. Dabei ist zu beachten, dass sich der easy-Projektantrag aus dem Angebot zur Erstellung des Klimaschutzkonzeptes ableiten lassen sollte. Umsetzung von Klimaschutzkonzepten Gemäß der o.g. Förderrichtlinie und dem Merkblatt "Beratende Begleitung der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten" sind die folgenden Leistungen in einem Zeitrahmen von bis zu drei Jahren förderfähig (Personalkosten pro Jahr und Mitarbeiter von maximal 70.000 € und angemessene Sachkosten) ‘ Projektsteuerung ‘ Inhaltliche Zuarbeiten zu methodischen Fragen sowie fortlaufende fachliche Beratung von Entscheidungsträgern und Sachbearbeitern in Einzelfragen ‘ Unterstützung bei der Vorbereitung und Planung von Entscheidungen (einschließlich Entscheidungsvorlagen) ‘ Systematische Erfassung und Auswertung von für den Klimaschutz relevanten Daten des Antragstellers ‘ Unterstützung bei der Koordinierung der Umsetzung von Maßnahmen aus den Konzepten ‘ Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von begleitenden Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Erstellung von Informations- und Schulungsmaterialien ‘ Initialisierung von Klimaschutzprojekten in Bildungseinrichtungen (z.B. Klimaschutzprojekte an Schulen – fifty/fifty-Projekte, Prämien- und Anreizmodelle, Informationskampagnen an Bildungseinrichtungen, Ermittlung von Energieeinsparungen etc.) ‘ Durchführung von Vernetzungsaktivitäten wichtiger Klimaschutzakteure (Workshops, Gespräche zur Vorbereitung von Workshops) ‘ Beratung zur Inanspruchnahme wichtiger Förderprogramme für die Umsetzung der Maßnahmen Über die Umsetzungsphase ist zum Zeitpunkt eines vorliegenden Integrierten Klimaschutzkonzeptes zu beraten. gez. Rosenke Landrat -5- Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)