Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
28 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
12.03.10, 04:16
Aktualisiert
12.03.10, 04:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 23/2009
17.11.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
01.12.2009
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
02.12.2009
Kreisausschuss
16.12.2009
Kreistag
16.12.2009
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
04.03.2010
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
10.03.2010
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
18.03.2010
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
18.03.2010
Kreisausschuss
24.03.2010
Kreistag
15.04.2010
Integriertes Klimaschutzkonzept
Sachbearbeiter/in: Frau Conrad
Tel.: 02251 - 15 904
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung, bzw. sind im HH-Entwurf 2010
eingeplant.
Produkt: 571 04
Zeile: 13
Kreiskämmerer
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
I. A.
gez.
Jasper
Produkt:
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Zeile:
-2Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, die Vergabe und Erstellung eines Integrierten
Klimaschutzkonzeptes für den Kreis Euskirchen und seine kreisangehörigen Städte und Gemeinden
auf der Basis einer Förderantragstellung beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vorzubereiten. Die erforderlichen Kofinanzierungsmittel werden bei Haushaltsstelle
„Projekte“ zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Die Verwaltung regt eine gemeinsame Antragstellung der kreisangehörigen Kommunen und des
Kreises für ein integriertes Klimaschutzkonzept und im Weiteren für dessen Umsetzung an.
Argumente hierfür sind:
die Tatsache, dass einige der kreisangehörigen Kommunen für eine eigene Bewerbung (wie von
einigen Kommunen bekannt wurde) um die Fördermittel zu klein sind (Mindestgröße laut
Förderrichtlinie ca. 10.000 Einwohner),
da das Thema Klimaschutz sich nicht an den naturräumlichen Grenzen der Eifel (wie die
Bioenergieregion oder die Leader-Kulisse) orientiert,
ein integriertes Klimaschutzkonzept und dessen Umsetzung eine zukunftsorientierte Kooperation
aller kreisangehörigen Kommunen ermöglicht sowie
vor dem Hintergrund der überregionalen Einbettung und der sich daraus ergebenden
Notwendigkeit sich als Kreis zum Thema Klimaschutz zu positionieren.
Hintergrund
Auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen in die der Kreis Euskirchen involviert ist, gibt es derzeit
Initiativen zum Thema Energie und Klimaschutz:
Auf Ebene der Region Aachen ist eine Plattform (ein Projektatlas) für Energie und Klimaschutz im
Aufbau. Für die Region sollen konkrete Handlungsansätze aufgezeigt, der Austausch zwischen den
Akteuren der Region verbessert und so neue Projekte initiiert werden. Es wird das Ziel verfolgt, die
Region als "Energie- und Klimaregion" zu positionieren.
Im Rahmen der Eifelkonferenz haben die Akteure der Zukunftsinitiative Eifel am 30. Oktober 2009
die Leitlinie "Klimaschutz als Motor für mehr Wettbewerbsfähigkeit in der Eifel - Leitlinie für die
Entwicklung einer Modellregion" unterzeichnet.
Seit 1. September 2009 verfügt die Bioenergieregion Eifel über einen Netzwerkmanager, zu dessen
zentralen Aufgabe es gehört, die Wertschöpfungsketten Biogas und Holz in der Eifel zu optimieren
und ein Netzwerk Bioenergie in der Eifel aufzubauen.
Einige der kreisangehörigen Kommunen sind dem Netzwerk "Kommunale Klimakonzepte", das vom
MUNLV (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen ) koordiniert wird, beigetreten. Ziel dieses Netzwerkes ist es,
Handlungskonzepte zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu
erarbeiten. Die Kommunen des Netzwerkes werden u.a. bei der Bewerbung um Fördermittel der
Klimaschutzinitiative des BMU unterstützt.
Aufgrund dieser Initiativen hat der Kreis zunächst davon Abstand genommen, Angebote für die
Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes bei einem sachkundigen Beratungsbüro
einzuholen und den erforderlichen easy-Projektantrag beim Projektträger Jülich einzureichen.
Das gemeinsame Vorgehen von Kreis und kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird am
19.11.2009 im Rahmen der Bürgermeister-Konferenz erörtert. Über das Ergebnis wird der Ausschuss
in der Sitzung mündlich informiert.
-3Ziele eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Kreis Euskirchen
Ein integriertes Klimaschutzkonzept schafft für den Kreis Euskirchen eine ganzheitliche, umfassende
und nachhaltige Grundlage für die Herangehensweise an das Thema Klimaschutz.
Im Klimaschutzkonzept werden klare, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Ziele formuliert.
Es werden konkrete Maßnahmen in einen Gesamtzusammenhang gebracht und auf ein
übergeordnetes strategisches Ziel ausgerichtet.
Es wird ein Akteursnetzwerk "Energie", als Basis für die Umsetzung von Projekten, aufgebaut.
Grundlage für das Klimaschutzkonzept
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fördert die Erstellung des
integrierten Klimaschutzkonzeptes (80% der zusätzlich anfallenden Sach- und Personalkosten
sachkundiger Dritter) und darauf aufbauend die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten (durch einen
"Klimamanager", förderfähig sind Sach- und Personalkosten sachkundiger Dritter oder von zusätzlich
eingestelltem Fachpersonal für die Dauer von zwei Jahren zu 80%). Die eigentliche Umsetzung der
Konzepte und notwendigen Investitionen liegen in der Verantwortung der Antragsteller.
Basis für die Förderungen ist die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in sozialen,
kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative" (Stand 1.2.2009).
Realisierungszeitraum
Es wird vorgeschlagen, dass der Antrag auf Förderung kurzfristig eingereicht wird.
Als Bearbeitungszeit beim Projektträger Jülich muss derzeit (aufgrund der großen Anzahl von
Anträgen) von etwa drei bis sechs Monaten ausgegangen werden.
Die Erarbeitungszeit für das Konzept wird auf etwa sieben bis neun Monate geschätzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nach mündlicher und unverbindlicher Auskunft eines Unternehmen, das bereits integrierte
Klimaschutzkonzepte für Kreise erstellt hat, ist von etwa 100.000 € auszugehen. Dies würde 20.000 €
Kosten bedeuten. Diese Zahl sollte jedoch nur als grobe Richtlinie gesehen werden, da Angebote,
anhand eines gemeinsam mit den Kommunen zu überarbeitenden Leistungskatalogs, noch
einzuholen sind.
Die Konfinanzierung könnte aus der bereits veranschlagten Haushaltsstelle „Projekte“:
150 571 04 5281003 erfolgen. Die Vergabe ist ggf. auf dem Wege der Dringlichkeit zu beschließen.
Lösungsvorschlag:
Gemeinsames Vorgehen von Kreis und Kommunen: gemeinsame Antragstellung, Erstellung und
Umsetzung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes
Koordinierung und Federführung durch den Kreis
Enge Kooperation und Absprache zwischen Kreis und Kommunen (Æ die Bürgermeister werden
um Benennung der zuständigen Ansprechpartner in ihren Kommunen gebeten)
Partizipative Erstellung des Konzeptes: Mitwirkung der Entscheidungsträger an der Erarbeitung
des Konzepts
Details zu den Inhalten des Klimaschutzkonzeptes und zu dessen Umsetzung:
Leistungen eines Int. Klimaschutzkonzeptes
Die im Rahmen der Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes zu erbringenden Leistungen
entsprechen der o.g. Richtlinie und den dazugehörigen Unterlagen (u.a. Merkblatt zur Erstellung von
Klimaschutz- und Teilkonzepten).
Eigene Schwerpunkte sind vom Antragsteller zu setzten.
Gemäß der Richtlinie umfasst ein integriertes Klimaschutzkonzept die folgenden Aspekte:
Fortschreibbare Energie- und CO2-Bilanz
-4 Potenzialbetrachtung zur Minderung von CO2-Emissionen, auf deren Basis mittelfristige
Klimaschutzziele festegelegt werden (Betrachtung der relevanten Sektoren: Gebäude des
Antragsstellers, private Haushalte, Gewerbe, Industrie, Verkehr)
Zielgruppenspezifischer Maßnahmenkatalog mit Handlungsbeschreibungen und Informa-tionen
zu den beteiligten Akteuren
Darstellung der zu erwartenden Investitionskosten für die einzelnen Maßnahmen (wenn möglich
unterteilt nach Bauinvestitionen, Investitionen für elektrische Anlagen und ande-re Anlagen)
sowie
der erwarteten personellen Ausgaben für Umsetzung und Marketing der verschiedenen
Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes
Darstellung der aktuellen und der prognostizierten Energiekosten bei Umsetzung des
Klimaschutzkonzeptes
Partizipative Erstellung: Mitwirkung der Entscheidungsträgern und Betroffenen an der Erarbeitung
des Konzepts (z.B. durch Interviews, Workshops, Beirat)
Überschlägige Berechnungen zur regionalen Wertschöpfung durch die vorgeschlagenen
Maßnahmen
Konzept für ein Controlling-Instrument, um das Erreichung von Klimaschutzzielen zu überprüfen
Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit
Unterstützung des Kreises Euskirchen bei der Erstellung des easy-Projektantrags. Dabei ist zu
beachten, dass sich der easy-Projektantrag aus dem Angebot zur Erstellung des
Klimaschutzkonzeptes ableiten lassen sollte.
Umsetzung von Klimaschutzkonzepten
Gemäß der o.g. Förderrichtlinie und dem Merkblatt "Beratende Begleitung der Umsetzung von
Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten" sind die folgenden Leistungen in einem Zeitrahmen von
bis zu drei Jahren förderfähig (Personalkosten pro Jahr und Mitarbeiter von maximal 70.000 € und
angemessene Sachkosten)
Projektsteuerung
Inhaltliche Zuarbeiten zu methodischen Fragen sowie fortlaufende fachliche Beratung von
Entscheidungsträgern und Sachbearbeitern in Einzelfragen
Unterstützung bei der Vorbereitung und Planung von Entscheidungen (einschließlich
Entscheidungsvorlagen)
Systematische Erfassung und Auswertung von für den Klimaschutz relevanten Daten des
Antragstellers
Unterstützung bei der Koordinierung der Umsetzung von Maßnahmen aus den Konzepten
Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von begleitenden Informations- und
Schulungsveranstaltungen sowie Erstellung von Informations- und Schulungsmaterialien
Initialisierung von Klimaschutzprojekten in Bildungseinrichtungen (z.B. Klimaschutzprojekte an
Schulen – fifty/fifty-Projekte, Prämien- und Anreizmodelle, Informationskampagnen an
Bildungseinrichtungen, Ermittlung von Energieeinsparungen etc.)
Durchführung von Vernetzungsaktivitäten wichtiger Klimaschutzakteure (Workshops, Gespräche
zur Vorbereitung von Workshops)
Beratung zur Inanspruchnahme wichtiger Förderprogramme für die Umsetzung der Maßnahmen
Über die Umsetzungsphase ist zum Zeitpunkt eines vorliegenden Integrierten Klimaschutzkonzeptes
zu beraten.
gez. Rosenke
Landrat
-5-
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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