Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
44 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
12.07.10, 13:33
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 5. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 06.07.2010
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Betreff
3.9
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Drove-West";
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Vorlage: 38/2010
Beschluss:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, „Nord-westlicher
Ortsrand“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich wird wie folgt
umgrenzt:
- im Nordosten durch die Drovestraße,
- im Südosten durch das Wohngebiet D 9,
- im Südwesten durch die Landstraße L 249,
- im Nordwesten durch landwirtschaftlichen Flächen.
2.
Dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes mit den darin enthaltenen
Festsetzungen wird zugestimmt, wobei Änderungen/Konkretisierungen von einzelnen
Festsetzungen bzw. zusätzliche Festsetzungen bis zur tatsächlichen Offenlage möglich
sind.
3.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gemäß § 4 (1) BauGB (Scoping) und § 3
Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen