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Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Drove-West"; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
44 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
12.07.10, 13:33
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Drove-West";
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

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BESCHLUSS aus der 5. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 06.07.2010 TOP Betreff 3.9 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Drove-West"; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB Vorlage: 38/2010 Beschluss: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, „Nord-westlicher Ortsrand“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt: - im Nordosten durch die Drovestraße, - im Südosten durch das Wohngebiet D 9, - im Südwesten durch die Landstraße L 249, - im Nordwesten durch landwirtschaftlichen Flächen. 2. Dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes mit den darin enthaltenen Festsetzungen wird zugestimmt, wobei Änderungen/Konkretisierungen von einzelnen Festsetzungen bzw. zusätzliche Festsetzungen bis zur tatsächlichen Offenlage möglich sind. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gemäß § 4 (1) BauGB (Scoping) und § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen