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Beschlusstext (Widmung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW; hier: Bisher ungewidmetes Teilstück in Verlängerung der Schulstraße)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
41 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
12.07.10, 13:33
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Widmung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW;
hier: Bisher ungewidmetes Teilstück in Verlängerung der Schulstraße)

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BESCHLUSS aus der 5. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 06.07.2010 TOP Betreff 3.10 Widmung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW; hier: Bisher ungewidmetes Teilstück in Verlängerung der Schulstraße Vorlage: 34/2010 Beschluss: Das restliche Teilstück der Schulstraße, beginnend am Abzweig „Am Kupferscheid“ und endend am Rurufer-Radweg, wird mit sofortiger Wirkung gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW in der zurzeit geltenden Fassung als Gemeindestraße – Untergruppe „Anliegerstraße“ – dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen