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Beschlusstext (Bauleitplanerische Steuerung von Intensivtierhaltungen; hier: Grundsatzbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,2 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
12.07.10, 13:33
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Bauleitplanerische Steuerung von Intensivtierhaltungen; 
hier: Grundsatzbeschluss)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 5. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 06.07.2010 TOP Betreff 3.14 Bauleitplanerische Steuerung von Intensivtierhaltungen; hier: Grundsatzbeschluss Vorlage: 9/2010 Beschluss: Unter Abwägung aller Belange verzichtet die Gemeinde Kreuzau zunächst auf die Ausweisung von Vorrangflächen zur Ansiedlung privilegierter Intensivtierhaltung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen