Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,2 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
12.07.10, 13:33
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 5. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 06.07.2010
TOP
Betreff
3.14
Bauleitplanerische Steuerung von Intensivtierhaltungen;
hier: Grundsatzbeschluss
Vorlage: 9/2010
Beschluss:
Unter Abwägung aller Belange verzichtet die Gemeinde Kreuzau zunächst auf die Ausweisung
von Vorrangflächen zur Ansiedlung privilegierter Intensivtierhaltung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4
BauGB.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen