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Beschlussvorlage (Widmung der Straßen "Am Bungert" und "In den Bitzen" in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlussvorlage (Widmung der Straßen "Am Bungert" und "In den Bitzen" in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr) Beschlussvorlage (Widmung der Straßen "Am Bungert" und "In den Bitzen" in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr) Beschlussvorlage (Widmung der Straßen "Am Bungert" und "In den Bitzen" in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 185/2005 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bauaufsicht und -verwaltung Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Widmung der Straßen „Am Bungert“ und „In den Bitzen“ in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 14.07.2005 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 185/2005 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Schlieter 14.07.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Widmung der Straßen „Am Bungert“ und „In den Bitzen“ in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr Beschlussentwurf: Es wird beschlossen, bei den Straßen „Am Bungert“ und „In den Bitzen“ in Wesseling als städtische Straßen (Gemeindestraßen) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen -in der zur Zeit geltenden Fassung- (SGV NRW 91) a) die Straßenfläche (ohne b) dem öffentlichen Verkehr zu widmen b) die fußläufige Verbindung zum Mühlenweg als öffentlichen Fußweg zu widmen. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Die Straßen in Wesseling „Am Bungert“ und „In den Bitzen“ (hier das z.Zt. vom Mühlenweg in nördliche Richtung abzweigende fertiggestellte Teilstück von ca. 55 m) umfassen die Parzelle 844. In dieser Parzelle enthalten ist ein rd. 25 m langes und 1,5 m breites Teilstück, das eine fußläufige Verbindung zwischen „Am Bungert“ und dem Mühlenweg herstellt. Bis auf den fußläufigen Teil werden die Straßen entsprechend deren hergestellten straßenbautechnischen Ausbau als städtische Straßen genutzt. Das diesbezügliche Straßenland (Parzelle 844) ist Eigentum der Stadt Wesseling. Die Stadt Wesseling als Straßenbaulastträger verfügt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes das Landes Nordrhein-Westfalen a) die Straßenfläche (ohne b) dem öffentlichen Verkehr zu widmen b) die fußläufige Verbindung als öffentlichen Fußweg zu widmen. 2. Lösung Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu entscheiden. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Keine TUIV 08/1998