Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
217/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Beschäftigungsförderung,
Wohnungswesen
Soziale
Hilfen
und
- 50 -
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Gewährung
von
Zuschüssen
aus
Mitteln
des
- Zuschuss an die Schwangerschaftskonfliktberatung donum vitae
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Haushaltsplanes
2005
Datum
Sachbearbeiter/in
25.08.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
- 50 -
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 217/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Esser
25.08.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
@GRM2@
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplanes 2005
- Zuschuss an die Schwangerschaftskonfliktberatung donum vitae
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Schwangerschaftskonfliktberatung donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. beantragt mit
Schreiben vom 18.04.2005 einen jährlichen Zuschuss von 1.250,00 Euro von der Stadt Wesseling (s.
Anlage ). Der Verein berät seit 5 Jahren im Rhein-Erft-Kreis mit steigenden Fallzahlen u.a. Schwangere im Schwangerschaftskonflikt aber auch andere Schwangere und deren Familien sowie andere Rat
Suchende. Das kostenlose Beratungs- und Betreuungsangebot im Rahmen von Schwangerschaft und
Geburt eines Kindes auch in den Bereichen der Konfliktberatung und Prävention steht allen Wesselinger Frauen und Familien zur Verfügung. Im Jahr 2004 wurden im Rhein-Erft-Kreis insgesamt 314
Frauen und Männer beraten. Die Beratungsstelle in Brühl wurde im Sommer 2004 eingerichtet; dort
wurden im Jahr 2004 64 Personen beraten. Die Anzahl der Wesselinger konnte nicht ermittelt werden,
da aus Datenschutzgründen nicht die Hilfesuchenden sondern nur die überweisenden Gynäkologen
erfasst werden. Die Kosten der Beratungsstelle in Brühl bestehen im wesentlichen aus Personalkosten ( Beratungen 1 x pro Woche und Durchführung von Hausbesuchen ) und Verwaltungsaufwand,
deren Höhe nicht genau beziffert werden kann; eine mtl. Miete fällt nicht an.
Donum vitae ist neben den staatlichen Hilfen auf weitere Unerstützung angewiesen. Eine Deckung
der Personal- und Sachkosten erfolgt bis zu 81 %, die weiteren Mittel müssen durch Mitgliederbeiträge und Spenden und Zuschüsse der Kommunen aufgebracht werden ( Erläuterungen zur finanziellen
Situation s. anliegende Gewinnermittlung 2004 ).
In der Haushaltsstelle 1.400.6000.3 – Sonderbudget Soziales – sind noch 9.200,00 Euro verfügbar.
2. Lösung
nach Beratungsergebnis
3. Alternativen
werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
wie unter 2. beschrieben
TUIV 08/1998