Daten
Kommune
Wesseling
Größe
15 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
187/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Aufhebung
des
Bebauungsplanes
Nr.
1/
43
C
1.
Änderung
für
den
Teilbereich
„Westring/
Friedensweg“
hier:
Auswertung
der
frühzeitigen
Beteiligung
der
Öffentlichkeit/
Behörden
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
18.07.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 187/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Schneider
18.07.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
@GRM2@
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung
für den Teilbereich „Westring/ Friedensweg“
hier: - Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit/ Behörden
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Beschlussentwurf:
1. Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß
§ 3 (1) und § 4 (1) BauGB wird gebilligt.
2. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C 1. Änderung „Flach- Fengler- Straße/ Friedensweg - Teilbereich Westring/ Friedensweg“ wird zum
Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen; der in der Sitzung vorliegende Entwurf der Begründung, einschließlich Umweltbericht, wird gebilligt.
3. Die wesentliche umweltbezogene Stellungnahme wird gemäß § 3 (2) BauGB mit dem Entwurf der
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung „Flach- Fengler- Straße/ Friedensweg
- Teilbereich Westring/ Friedensweg“ sowie dem Entwurf der Begründung, einschließlich Umweltbericht, öffentlich ausgelegt.
TUIV 08/1998
.....
.....
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Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 8. Juni 2005 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gemäß § 3 (1) und § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C
- 1. Änderung „Flach- Fengler- Straße/ Friedensweg - Teilbereich Westring/ Friedensweg“ durchzuführen.
Der Fachausschuss hat in seiner Sitzung am 8. Juni 2005 außerdem die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB zur Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/ 105 „Westring/ Friedensweg“ beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist für die vorgenannten Planverfahren
parallel durchgeführt worden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist vom 23. Juni bis einschließlich 22. Juli 2005 im Neuen Rathaus
der Stadt Wesseling erfolgt.
Am 23. Juni 2005 sind interessierte Bürgerinnen und Bürger zusätzlich im Infomobil vor Ort über die
geplante Aufhebung bzw. Aufstellung der vorgenannten Bebauungspläne informiert worden.
Am 30. Juni 2005 hat im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling eine Veranstaltung zur Information der
Öffentlichkeit stattgefunden, bei der die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Aufhebung bzw. der
Aufstellung der vorgenannten Bebauungspläne erörtert worden sind.
Die Behörden sind mit Schreiben vom 16. Juni 2005 entsprechend § 4 (1) BauGB an den Planverfahren zur Aufhebung bzw. Aufstellung der vorgenannten Bebauungspläne beteiligt worden.
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Im Infomobil sind keine Anregungen bzw. Bedenken zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C
- 1. Änderung „Flach- Fengler- Straße/ Friedensweg - Teilbereich Westring/ Friedensweg“ vorgetragen worden (vgl. Vermerk).
Bei der Informationsveranstaltung am 30. Juni 2005 sind ebenfalls keine Anregungen bzw. Bedenken
zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung „Flach- Fengler- Straße/ Friedensweg
- Teilbereich Westring/ Friedensweg“ vorgetragen worden; die bei dieser Veranstaltung geäußerten
Anregungen bzw. Bedenken betreffen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
1/ 105 „Westring/ Friedensweg“ (vgl. Niederschrift).
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Im Rahmen der Behördenbeteiligung sind keine Anregungen bzw. Bedenken zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung „Flach- Fengler- Straße/ Friedensweg - Teilbereich Westring/ Friedensweg“ vorgetragen worden.
Folgender Hinweis ist von einer Behörde gegeben worden:
a) Landschaftsverband Rheinland, Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege
Das Fachamt weist darauf hin, dass innerhalb des Plangebietes „Westring/ Friedensweg“ bisher keine
systematische Erfassung von Bodendenkmälern durchgeführt wurde. Deshalb kann das Fachamt derzeit weder für den Umweltbericht noch für die Abwägung eindeutige Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf das archäologische Kulturgut abgeben. Es wird gebeten, einen entsprechenden Hinweis in den Umweltbericht aufzunehmen.
TUIV 08/1998
2. Lösung
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Es sind keine Anregungen bzw. Bedenken vorgetragen worden.
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
a) Landschaftsverband Rheinland, Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege
Der Hinweis des Fachamtes auf die nicht vorhandene, systematische Erfassung archäologischer Kulturgüter innerhalb des Plangebietes ist in den Entwurf des Umweltberichtes zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung „Flach- Fengler- Straße/ Friedensweg - Teilbereich Westring/ Friedensweg“ aufgenommen worden.
Das Planverfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung „Flach- FenglerStraße/ Friedensweg - Teilbereich Westring/ Friedensweg“ soll mit der öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 (2) BauGB weitergeführt werden.
Das Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/ 105 „Westring/
Friedensweg“ soll zeitlich parallel mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB weitergeführt
werden (vgl. Beschlussvorlage 189/ 2005).
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine
Anlagen
- Vermerk zur Information im Infomobil am 23. Juni 2005
- Niederschrift zur Informationsveranstaltung am 30. Juni 2005
- Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung „Flach- FenglerStraße/ Friedensweg - Teilbereich Westring/ Friedensweg“
- Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung „Flach- Fengler- Straße/
Friedensweg - Teilbereich Westring/ Friedensweg“ (Verkleinerung)
- Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht
- Umweltbezogene Stellungnahme (a)
Anmerkung
Die Fraktionen erhalten je eine Planfassung des Entwurfes der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr.
1/ 43 C - 1. Änderung „Flach- Fengler- Straße/ Friedensweg - Teilbereich Westring/ Friedensweg“.
TUIV 08/1998