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Beschlusstext (Antrag des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, auf Eintragung eines Bodendenkmals in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler, Bodendenkmal DN 217, Deutsche Artilleriestellung hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,6 kB
Datum
16.09.2013
Erstellt
19.09.13, 18:18
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Antrag des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, auf Eintragung eines Bodendenkmals in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler, Bodendenkmal DN 217, Deutsche Artilleriestellung
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste)

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BESCHLUSS aus der 9. Sitzung des Sport- und Kulturausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 16.09.2013 TOP Betreff 6. Antrag des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, auf Eintragung eines Bodendenkmals in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler, Bodendenkmal DN 217, Deutsche Artilleriestellung hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste Vorlage: 43/2013 Beschluss: 1. Dem Antrag des Amts für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 18.07.2013 auf Eintragung der Deutschen Artilleriestellung in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler der Gemeinde Kreuzau wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterschutzstellungsverfügung zu erlassen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen