Daten
Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
11.06.2013
Erstellt
04.06.13, 18:04
Aktualisiert
04.06.13, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8119/2013
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
28.05.2013
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
11.06.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
- Antrag der Werbegemeinschaft Kaster/ Königshoven vom 21.05.2013
Beschlussvorschlag:
Wird nach Durchführung der Abstimmungsgespräche mit der Werbegemeinschaft
Kaster/ Königshoven nachgereicht.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 11.12.2012 auf einstimmige Empfehlung des
Fachausschusses (Ausschuss für Familie, Bildung und Soziales) die 5. Änderung der Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen beschlossen. Auf Anträge des Werbekreis Bedburg und
der Werbegemeinschaft Kaster-Königshoven wurden für die einzelnen Stadtteile folgende Sonnund Feiertage als verkaufsoffen freigegeben:
Stadtteile Bedburg
- am 2. Sonntag vor Ostersonntag
- am Pfingstmontag
- am Sonntag nach dem jährlich stattfindenden Citylauf
- am 3. Adventssonntag
Stadtteil Kaster/ Königshoven
- am 2. Adventssonntag
Mit Wirkung vom 18.05.2013 wurde das Ladenöffnungsgesetz novelliert. Wesentliche Änderung
ist, dass die Öffnung der Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen
nunmehr anlassbezogen sein muss; konkret heißt es in § 6 Abs. 1 LÖG NRW, „... dürfen aus
Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen ... geöffnet sein“.
Weitere wesentliche Änderung ist, dass gem. § 6 Abs. 4 LÖG NRW vor Erlass der
Rechtsverordnung zur Freigabe der Tage nach Abs. 1 die zuständigen Gewerkschaften,
Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, die Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer
und die Handwerkskammer anzuhören sind. Bezüglich der weiteren Änderungen wird auf die
dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügte Synopse verwiesen.
Nunmehr teilte Herr Krichel, Geschäftsführer der Werbegemeinschaft Kaster/ Königshoven der
Verwaltung unter Datum vom 21.05.2013 mit, dass die Werbegemeinschaft weitere verkaufsoffene
Sonn- und Feiertage beantrage; so sollten neben dem 2. Adventssonntag auch am 07.07., 08.09.
und 13.10.2013 im v. g. Stadtteil die Verkaufsstellen geöffnet werden. Da verkaufsoffene Sonnund Feiertage für den Einzelhandel einen nicht zu unterschätzenden Werbe- und Wirtschaftsfaktor
darstellen, werden die Anträge der Werbekreise und -gemeinschaften seitens der Verwaltung
grundsätzlich positiv bewertet und begleitet; dennoch werden aktuell nachfolgende Probleme und/
oder Bedenken geltend gemacht:
1. Das LÖG NRW fordert nunmehr eine Anlassbezogenheit, die zumindest für den 08.09. und
13.10.2013 nicht - unbedingt - gesehen wird; an diesen Tagen finden lediglich RheinbraunFahrten in den Tagebau statt. Ob derartige Fahrten, die mehrmals jährlich angeboten werden,
unter den Begriff der „ähnlichen Veranstaltungen“ subsumiert werden kann, wird zumindest
bedenklich gesehen.
2. Auch fordert das LÖG NRW, dass eine Anhörung der aufgeführten Verbände, Organisationen
und Kirchengemeinden vor Erlass der Rechtsverordnung zu erfolgen hat. Aufgrund der Kürze
der Zeit, Antragseingang am 21.05.2013, ist dies der Verwaltung nicht möglich.
3. Wie der Werbekreis Bedburg, wurde auch die Werbegemeinschaft Kaster/ Königshoven mit
Schreiben vom 12.09.2012 seitens der Verwaltung hinsichtlich der Durchführung
verkaufsoffener Sonn- und Feiertage angefragt; hierbei wurde konkret auf § 6 Abs. 1 LÖG NRW
hingewiesen, wonach an jährlich vier Sonn- und Feiertagen geöffnet werden darf. Das
Anschreiben, wie auch die Antwort der Werbegemeinschaft sind dieser Vorlage als Anlagen 2
und 3 beigefügt.
Beschlussvorlage WP8-119/2013
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
In Anbetracht der kurzen Zeitschiene ist es der Verwaltung nicht möglich, eine den Vorgaben des
novellierten LÖG NRW konforme Rechtsverordnung zu erlassen. Die Verwaltung schlägt daher
vor, die Thematik kurzfristig in einem Gespräch mit dem Vorstand der Werbegemeinschaft Kaster/
Königshoven zu erörtern, um dem Fachausschuss in seiner nächsten Sitzung am 11.06.2013 eine
mit allen Beteiligten entsprechend abgestimmte Änderung der Verordnung über das Offenhalten
von Verkaufsstellen vorlegen zu können.
Da nach dem Sitzungsterminplan 1. Halbjahr 2013 die nächste turnusmäßige Sitzung des Rates
der Stadt Bedburg für den 09.07.2013 terminiert ist, müsste - damit der erste verkaufsoffene
Sonntag am 07.07.2013 stattfinden könnte - sofern keine außerordentliche Sitzung des Rates
einberufen werden sollte, die Verordnung im Haupt- und Finanzausschuss am 18.06.2013 per
Dringlichkeit beschlossen werden.
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 28.05.2013 dem Vorschlag der
Verwaltung einstimmig zugestimmt; ein Vorweg-Abzug aus dem Entwurf der Niederschrift
ist dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt.
Entsprechend wird die Verwaltung bis zur Sitzung des Fachausschusses
Abstimmungsgespräche mit der Werbegemeinschaft Kaster/ Königshoven und - wegen des
am 07.07.2013 zeitgleich stattfindenden Riccarda-Markts - dem Arbeitskreis Alt Kaster
führen; aufgrund der Kürze der Zeitschiene - Feiertag - war dies der Verwaltung bis zur
Vorlagenerstellung nicht möglich. Die Verwaltung wird die Ausschussmitglieder über das
Ergebnis informieren und eine Beschlussempfehlung vorlegen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
nicht erkennbar
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-119/2013
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