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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
139 kB
Datum
21.01.2013
Erstellt
28.01.13, 13:02
Aktualisiert
28.01.13, 13:02

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 18. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 21.01.2013 Mitgliederzahl: 18 Vorsitzender: Schnitzler, Josef Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Ackers, Elfriede 2. Ackers, Heinz Albert 3. Badur, Krister, vertritt Burmester, Wolfgang 4. Boos, Thorsten 5. Braks, Egbert 6. Eßer, Ingo 7. Heidbüchel, Rolf 8. Hohn, Astrid 9. Kaptain, Johannes, vertritt Servatius, Stephan 10. Dr. Kranke, Heinrich 11. Macherey, Peter 12. Schnitzler, Josef 13. Schnitzler, Ludwig 14. Schroeteler, Rolf 15. Stoffels, Manfred 16. Wienands, Werner b) von der Verwaltung: 1. GOVR Schmühl, 2. VwfW Wolfram, 3. VA Gottstein, 4. VA Meller, 5. GA Linden c) als Gäste: 1. Dipl.-Ing. Dähne zu TOP 2.2, 2. Dipl.-Ing. Schmitz (Ing.-Büro Camphausen und Schmitz) zu TOP 5. Es fehlen a) entschuldigt: Böcking, Paul Burmester, Wolfgang Servatius, Stephan Weiler, Martin b) unentschuldigt: Kreuzau, den 21.01.2013 Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:55 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Schnitzler fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Er fragt an, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 1.1 Wohnungsbauförderung innerhalb des Gemeindegebietes im Jahre 2012 1.2 Anzahl der zurzeit leerstehenden und veräußerten Wohngebäude; hier: Stand 31.12.2012 1.3 Baulückenkataster; hier: Fortschreibung zum 31.12.2012 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 2.2 Steigerung der Attraktivität des Ortskerns des Zentralortes der Gemeinde Kreuzau; hier: Vorstellung der vorliegenden Pläne 3. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage, b) Satzungsbeschluss Vorlage: 56/2012 1. Ergänzung 4. 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 (1) BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 (1) BauGB), Beschluss zur Durchführung Offenlage der Planentwürfe gem. § 3 (2) BauGB Vorlage: 39/2011 2. Ergänzung 5. Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2013 im Bereich der gemeindeeigenen Schulen, Sport- und Schulturnhallen und Kindergärten; hier: Zustimmung zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen Vorlage: 76/2012 6. Behindertengerechte Absenkung von Bordsteinen im Gemeindegebiet Kreuzau; hier: Zustimmung zur Durchführung entsprechender Maßnahmen Vorlage: 3/2013 7. Straßeninstandsetzung bzw. Neuausbau von Straßen im Gemeindegebiet Kreuzau; hier: Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise Vorlage: 4/2013 8. Anfragen -3B. Nichtöffentliche Sitzung 9. Mitteilungen 10. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 10.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 11. Anfragen -4A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 1.1 Wohnungsbauförderung innerhalb des Gemeindegebietes im Jahre 2012 1.2 Anzahl der zurzeit leerstehenden und veräußerten Wohngebäude; hier: Stand 31.12.2012 1.3 Baulückenkataster; hier: Fortschreibung zum 31.12.2012 Die Ausschussmitglieder nehmen die schriftlich vorliegenden Mitteilungen zu TOP 1.1 bis 1.3 zur Kenntnis. Der Ausschussvorsitzende, auch Mitglied in der Verbandsversammlung des WVER, teilt Folgendes mündlich mit: 1.4 Hochwasserschutzmaßnahmen durch den WVER im Gemeindegebiet Kreuzau Bezüglich der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen durch den WVER im Planungszeitraum 2013 bis 2016 ergibt sich der derzeitiger Sachstand, dass der Grunderwerb für die Maßnahmen am Drover Bach, Boicher Bach (HRB Boich) und Thumer Bach (HRB Thum) voraussichtlich in 2013 abschließend getätigt werden kann. Der Baubeginn bzw. die Ausführung der Maßnahmen sind für 2014 vorgesehen. Seitens der Verwaltung teilt Herr Schmühl Folgendes mit: 1.5 Absturzsicherung am Radweg Drove-Kreuzau entlang der L 249 Das Schreiben von MdL Rolf Seel an den Leiter des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel wurde inzwischen beantwortet. Aus dem Schreiben des Landesbetriebes, das Herr Schmühl verliest, ergibt sich, dass zwischen der Fahrbahn der L 249 und dem Wiesenbach Sicherungsmaßnahmen vorgesehen sind. In welchen Bereichen bzw. in welchem Umfang auch eine Absturzsicherung entlang des Radweges, um die es MdL Rolf Seel eigentlich geht, gebaut wird, werde noch genauer überprüft. Die Ausschussmitglieder nehmen die vorstehenden Mitteilungen zu TOP 1.4 und 1.5 zur Kenntnis. 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Hohn zu den Vorlagen-Nrn. 28/2012 und 29/2012 erläutert Herr Schmühl ergänzend die Hintergründe für das noch laufende bzw. ruhende Verfahren. Die Ausschussmitglieder nehmen die Sachstandsinformationen zu Anträgen und zur Ausführung -5von Beschlüssen anschließend zur Kenntnis. 2.2 Steigerung der Attraktivität des Ortskerns des Zentralortes der Gemeinde Kreuzau; hier: Vorstellung der vorliegenden Pläne Herr Dähne stellt die von ihm erarbeiteten Pläne vor. Hierbei erläutert er ausführlich den derzeitigen Status quo sowie seine Verbesserungsvorschläge für den Zentralort Kreuzau. Ergänzende Nachfragen werden von Herrn Dähne eingehend beantwortet. Abschließend bedankt sich der Ausschussvorsitzende unter Applaus für die umfangreiche Ausarbeitung, die gegebenenfalls für zukünftige konkrete Maßnahmen ideengebend genutzt werden kann. Eine schriftliche Kurzfassung ist als Anlage beigefügt. 3. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage, b) Satzungsbeschluss Vorlage: 56/2012 1. Ergänzung Herr Schmühl erläutert, dass zurzeit zwei Stellungnahmen vorliegen. Über die Abwägungsrelevanz dieser bzw. eventuell noch weiter eingehender Stellungnahmen wird die Verwaltung in der Sitzung des Hauptausschusses berichten, sodass der jetzige Beschlussvorschlag der Verwaltung bis dahin bestehen bleiben kann. Vor diesem Hintergrund erfolgt seitens des Ausschusses noch keine Abstimmung. Der TOP wird einvernehmlich zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss verwiesen. Wie in der Sitzungsvorlage dargelegt, bleibt es dem Rat vorbehalten, die Angelegenheit wieder in den Bauausschuss zurückzuverweisen, falls gravierende Stellungnahmen eingehen, die baufachlich beraten werden müssten. Beratungsergebnis: 4. Ohne Abstimmung - weitere Beratung im Hauptausschuss 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 (1) BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 (1) BauGB) Beschluss zur Durchführung Offenlage der Planentwürfe gem. § 3 (2) BauGB Vorlage: 39/2011 2. Ergänzung Nach erfolgter Aussprache schlägt Ausschussmitglied Eßer vor, im laufenden Verfahren sämtliche Beschlussvorschläge aus der Anlage zur Sitzungsvorlage zunächst nur zur Kenntnis zu nehmen, da sie im späteren Bebauungsplanverfahren nochmals aufgegriffen und abschließend eingehend beraten werden. Unabhängig davon könne der Nr. 2 des Beschlussvorschlages der Verwaltung gefolgt werden. Die übrigen Ausschussmitglieder schließen sich dieser Auffassung an Beschlussvorschlag: -61. Die in der der Sitzungsvorlage Nr. 39/2011, 2. Ergänzung, beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den abwägungsrelevanten Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 5. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2013 im Bereich der gemeindeeigenen Schulen, Sport- und Schulturnhallen und Kindergärten; hier: Zustimmung zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen Vorlage: 76/2012 Ausschussmitglied Heidbüchel stellt fest, dass sich durch die geänderten StromKonzessionsabgaben und die nachträgliche Erhöhung der Kreisumlage die finanzielle Situation der Gemeinde Kreuzau nochmals erheblich verschlechtert und merkt dazu an, ob unter diesen Gesichtspunkten die Dacherneuerung und die Erneuerung der Lüftungsanlage unbedingt in 2013 erfolgen muss. Er hält es auch im Hinblick auf die anstehenden Haushaltsplanberatungen vorbehaltlich der noch folgenden Ausführungen von Herrn Schmitz für verfrüht, sich bereits jetzt diesbezüglich festzulegen. Ausschussmitglied Esser hält es für überlegenswert, andere Maßnahmen unter Umständen zu verschieben, falls die Arbeiten an der Dreifachsporthalle unumgänglich in 2013 erfolgen müssen. Herr Schmühl erläutert, dass die Sitzungsvorlage noch vor der Mitteilung des Kreises Düren über die o.a. Erhöhung gefertigt wurde. Da es sich bei der Sport- und Schulpauschale um zweckgebundene Zuwendungen handelt, müssen letztlich keine eigenen Haushaltsmittel für die Maßnahmen aufgebracht werden. Sofern die Dacherneuerung bzw. die Erneuerung der Lüftungsanlage an der Dreifachsporthalle Kreuzau erfolgt, muss die Ausschreibung allerdings frühzeitig durchgeführt werden, damit die Maßnahmen in den Ferien ausgeführt werden können. Insofern müsse auch jetzt eine Entscheidung getroffen werden. Tatsache sei, dass die Lüftungsanlage bei Weitem nicht den heutigen technischen Anforderungen entspricht. Am Smartboard präsentiert Herr Schmitz anschließend ausführlich in technischer Hinsicht den derzeitigen Zustand der Lüftungsanlage und des Daches. Zudem erläutert er eingehend mögliche in Frage kommende Varianten einer neuen Lüftungsanlage mit Investitionskosten, wobei die Variante 1 von ihm favorisiert wird. Auch auf mögliche energetische Einsparungen durch die Erneuerung der Lüftungsanlage und damit einhergehender laufender finanzieller Einsparungen geht er ausführlich ein. Er führt auf entsprechende Nachfrage hin aus, dass eine neue Lüftungsanlage sich etwa nach 15 Jahren amortisiert, eine Lebensdauer von ca. 25 Jahren erreicht und ein BHKW zwar integrierbar, vorliegend aber nicht rentierlich wäre. Weitere ergänzende Fragen werden von Herrn Schmitz erschöpfend beantwortet. Abschließend verweist der Ausschuss den TOP zur weiteren Beratung in die Fraktionen, wobei auch überlegt werden soll, ob bereits ein Planungsauftrag aufgrund der erheblichen schon getätigten Vorarbeiten an das Ingenieurbüro Camphausen und Schmitz vergeben wird, selbst wenn die Maßnahme noch nicht in 2013 durchgeführt wird. Die von Herrn Schmitz erarbeiteten Unterlagen der Präsentation sind mit Ausnahme der Pläne der -7Niederschrift als Anlage beigefügt. Beratungsergebnis: 6. Ohne Abstimmung - Verweis in Fraktionen Behindertengerechte Absenkung von Bordsteinen im Gemeindegebiet Kreuzau; hier: Zustimmung zur Durchführung entsprechender Maßnahmen Vorlage: 3/2013 Ausschussmitglied Hohn merkt an, dass man eventuell doch überlegen sollte, zunächst nur die 40.000,00 € für die Absenkungen zur Verfügung zu stellen und entsprechend zu priorisieren. Herr Wolfram erläutert in Anlehnung an die Sitzungsvorlage dazu, dass die Absenkungen für die behinderten Menschen nur dann Sinn machen, wenn sie in einem Straßenzuge durchgängig vorhanden sind. Bei Priorisierung müsste man ggf. überlegen, in noch festzulegenden Ortsteilen bzw. Straßenzügen ganz auf Absenkungen zu verzichten. Herr Schmühl erläutert noch, dass der vorgesehene Haushaltsansatz von 200.000,00 € bei der Kostenstelle 5410101, Sachkonto 522101 (Unterhaltung der Straßen) um die 50.000,00 € gekürzt wäre, wenn diese für die Absenkung der Gehwege genutzt würden. Ausschussmitglied Heidbüchel plädiert dafür, die vorgeschlagenen Absenkungen alle herzustellen, da man auch als Mandatsträger häufig von behinderten Menschen auf die bestehende Problematik ohne derartige Absenkung hingewiesen wird. Ausschussmitglied Eßer schließt sich dieser Auffassung an und führt aus, dass es darum geht, dem von den Ortsvorstehern eingereichten Vorschlägen grundsätzlich zuzustimmen und damit noch keine Vorabfestlegung in haushaltsrechtlicher Hinsicht verbunden ist. Beschlussvorschlag: Der behindertengerechten Absenkung von Bordsteinen in den Ortsteilen der Gemeinde Kreuzau wird entsprechend den von den Ortsvorstehern eingereichten Vorschlägen zugestimmt. Beratungsergebnis: 7. 14 Stimmen dafür, 0 dagegen, 2 Enthaltungen Straßeninstandsetzung bzw. Neuausbau von Straßen im Gemeindegebiet Kreuzau; hier: Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise Vorlage: 4/2013 Ausschussmitglied Eßer hält es auch zukünftig für sinnvoll, die Straßeninstandsetzungen fortzusetzen, um ein Fortschreiten der vorhandenen Schäden bis hin zu einem Zustand, der eventuell in einem beitragspflichtigen Vollausbau endet, zu verhindern. Um den Straßenaufbau in den Straßen der Kategorie II allerdings vorab zu kennen und keine Überraschungen während der Instandsetzung zu erleben, hält er eine Untersuchung mittels Rammkernsondierung für angezeigt und kann dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Punkt 1 daher folgen. Mit dem Beschlussvorschlag Nr. 2 ist er nicht einverstanden, da sich für ihn eventuell doch eine nachhaltige Sanierung mittels einer gebundenen Asphalttrag- und -deckschicht in einer Stärke von 14 cm/4cm ergibt. Er interpretiert dieses aus dem ihm vorliegenden Kurzgutachten des mit der Rammkernsondierung beauftragten Ingenieurbüros sowie aus einer ergänzenden Stellungnahme des Ingenieurbüros, das die Straßeninstandsetzungen ingenieurmäßig bearbeitet. -8Ausschussmitglied Heidbüchel hält es für angezeigt, eine Entscheidung über einen Vollausbau oder eine größere Instandsetzung zu treffen und nicht weiter hinauszuschieben, unabhängig davon, dass kleine punktuelle Instandsetzungen (z.B. Schließen von Schlaglöchern) im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht noch eine gewisse Zeit erfolgen können. Herr Schmühl führt aus, dass es aufgrund des auch durch das Gutachten belegten Gesamtzustandes der Straßen inklusive Unterbau normalerweise rechtlich unstrittig ist, einen beitragspflichtigen Vollausbau durchzuführen. Dieses gerade auch vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Gemeinde Kreuzau. Diesbezüglich erläutert er eingehend nochmals die zukünftigen haushaltsmäßigen Auswirkungen bei einem Vollausbau bzw. einer Instandsetzung. Eine größere Instandsetzung wäre letztlich eine politische Entscheidung. Ausschussmitglied Eßer vertritt für den Fall der Übernahme des Beschlussvorschlages Nr. 2 die Auffassung, dass dann auch jeweils Bürgerversammlungen stattfinden mit Befragung der Bürger , ob sie den beitragspflichtigen Vollausbau oder aber eine Instandsetzung wünschen. Herr Schmühl erläutert dazu, dass es sicherlich keinen Sinn macht, eine Bürgerversammlung durchzuführen und die Bürger danach zu fragen, da sie sich verständlicher Weise wohl für die beitragsfreie Variante entscheiden. Wenn die Straßen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, nicht im Instandsetzungsprogramm aufgeführt werden und ein beitragspflichtiger Vollausbau erfolgt, könne es in einer Bürgerversammlung nur darum gehen, dass die Bürger selbstverständlich über die Ausbauart (z.B.: verkehrsberuhigter Bereich) wie bei einem Erstausbau einer Straße mit entscheiden können. Nach weiterer Beratung wird der TOP einvernehmlich in die Fraktionen verwiesen und in der nächsten Sitzungsrunde weiter beraten. Beratungsergebnis: Zurückverwiesen -98. Anfragen 1. Anfragen des Ausschussmitgliedes Stoffels: Können die Gehwege, die zurzeit an vielen Stellen über Unebenheiten verfügen, instandgesetzt werden? Herr Schmühl antwortet darauf, dass derzeit auf vielen Gehwegen die Platten stark verkantet liegen, dieses allerdings auf die Frosteinwirkung zurückzuführen ist. Nach Frostabgang werden erfahrungsgemäß keine Unebenheiten durch Frost mehr vorhanden sein. Diesbezügliche Überprüfungen werden zu gegebener Zeit vorgenommen. 2. Anfrage des Ausschussmitgliedes Heinz-Albert Ackers: Ist der Verwaltung bekannt, dass im Bereich der ehemaligen Volksbank in Stockheim Platten stark erhöht liegen, dieses aber bereits vor dem Frost der Fall war? Die Verwaltung sagt eine Überprüfung und gegebenenfalls Instandsetzung zu. 3. Anfrage des Ausschussmitgliedes Badur: Ab welcher Breite müssen die Bürger Gehwege vor ihren Grundstücken räumen? Herr Schmühl antwortet darauf, dass eine Mindestbreite in der einschlägigen Gemeindesatzung nicht vorgegeben ist und auch schmale Gehwege zu räumen sind. 4. Anfrage des Ausschussvorsitzenden: Wie ist der Sachstand bezüglich der Beleuchtung auf dem Grundstück „MENO“ in Verlängerung der Kreuzstraße? Herr Schmühl erläutert, dass der Beleuchtungsplan vorliegt und MENO den Auftrag bereits erteilt hat. Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses: - J. Schnitzler - Der Schriftführer: - F. Linden -