Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
139 kB
Datum
21.01.2013
Erstellt
28.01.13, 13:02
Aktualisiert
28.01.13, 13:02
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NIEDERSCHRIFT
über die 18. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 21.01.2013
Mitgliederzahl:
18
Vorsitzender:
Schnitzler, Josef
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten
Ausschussmitglieder:
1. Ackers, Elfriede
2. Ackers, Heinz Albert
3. Badur, Krister, vertritt
Burmester, Wolfgang
4. Boos, Thorsten
5. Braks, Egbert
6. Eßer, Ingo
7. Heidbüchel, Rolf
8. Hohn, Astrid
9. Kaptain, Johannes,
vertritt Servatius, Stephan
10. Dr. Kranke, Heinrich
11. Macherey, Peter
12. Schnitzler, Josef
13. Schnitzler, Ludwig
14. Schroeteler, Rolf
15. Stoffels, Manfred
16. Wienands, Werner
b) von der Verwaltung:
1. GOVR Schmühl,
2. VwfW Wolfram,
3. VA Gottstein,
4. VA Meller,
5. GA Linden
c) als Gäste:
1. Dipl.-Ing. Dähne zu TOP 2.2,
2. Dipl.-Ing. Schmitz (Ing.-Büro
Camphausen und Schmitz)
zu TOP 5.
Es fehlen
a) entschuldigt:
Böcking, Paul
Burmester, Wolfgang
Servatius, Stephan
Weiler, Martin
b) unentschuldigt:
Kreuzau, den 21.01.2013
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer
Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:55 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr
Schnitzler fest, dass zur heutigen Sitzung
form- und fristgerecht eingeladen ist. Er fragt
an, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche
zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist
nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
1.1
Wohnungsbauförderung innerhalb des Gemeindegebietes im Jahre 2012
1.2
Anzahl der zurzeit leerstehenden und veräußerten Wohngebäude;
hier: Stand 31.12.2012
1.3
Baulückenkataster;
hier: Fortschreibung zum 31.12.2012
2.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
2.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
2.2
Steigerung der Attraktivität des Ortskerns des Zentralortes der Gemeinde Kreuzau;
hier: Vorstellung der vorliegenden Pläne
3.
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Offenlage,
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 56/2012 1. Ergänzung
4.
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum
Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 (1) BauGB) und der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 (1)
BauGB),
Beschluss zur Durchführung Offenlage der Planentwürfe gem. § 3 (2) BauGB
Vorlage: 39/2011 2. Ergänzung
5.
Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2013 im Bereich der gemeindeeigenen
Schulen, Sport- und Schulturnhallen und Kindergärten;
hier: Zustimmung zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen
Vorlage: 76/2012
6.
Behindertengerechte Absenkung von Bordsteinen im Gemeindegebiet Kreuzau;
hier: Zustimmung zur Durchführung entsprechender Maßnahmen
Vorlage: 3/2013
7.
Straßeninstandsetzung bzw. Neuausbau von Straßen im Gemeindegebiet Kreuzau;
hier: Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise
Vorlage: 4/2013
8.
Anfragen
-3B.
Nichtöffentliche Sitzung
9.
Mitteilungen
10.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
10.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
11.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
1.1
Wohnungsbauförderung innerhalb des Gemeindegebietes im Jahre 2012
1.2
Anzahl der zurzeit leerstehenden und veräußerten Wohngebäude;
hier: Stand 31.12.2012
1.3
Baulückenkataster;
hier: Fortschreibung zum 31.12.2012
Die Ausschussmitglieder nehmen die schriftlich vorliegenden Mitteilungen zu TOP 1.1 bis 1.3 zur
Kenntnis.
Der Ausschussvorsitzende, auch Mitglied in der Verbandsversammlung des WVER, teilt
Folgendes mündlich mit:
1.4
Hochwasserschutzmaßnahmen durch den WVER im Gemeindegebiet Kreuzau
Bezüglich der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen durch den WVER im Planungszeitraum
2013 bis 2016 ergibt sich der derzeitiger Sachstand, dass der Grunderwerb für die Maßnahmen
am Drover Bach, Boicher Bach (HRB Boich) und Thumer Bach (HRB Thum) voraussichtlich in
2013 abschließend getätigt werden kann. Der Baubeginn bzw. die Ausführung der Maßnahmen
sind für 2014 vorgesehen.
Seitens der Verwaltung teilt Herr Schmühl Folgendes mit:
1.5
Absturzsicherung am Radweg Drove-Kreuzau entlang der L 249
Das Schreiben von MdL Rolf Seel an den Leiter des Landesbetriebes Straßenbau NRW,
Regionalniederlassung Ville-Eifel wurde inzwischen beantwortet. Aus dem Schreiben des
Landesbetriebes, das Herr Schmühl verliest, ergibt sich, dass zwischen der Fahrbahn der L 249
und dem Wiesenbach Sicherungsmaßnahmen vorgesehen sind. In welchen Bereichen bzw. in
welchem Umfang auch eine Absturzsicherung entlang des Radweges, um die es MdL Rolf Seel
eigentlich geht, gebaut wird, werde noch genauer überprüft.
Die Ausschussmitglieder nehmen die vorstehenden Mitteilungen zu TOP 1.4 und 1.5 zur Kenntnis.
2.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
2.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Hohn zu den Vorlagen-Nrn. 28/2012 und 29/2012 erläutert
Herr Schmühl ergänzend die Hintergründe für das noch laufende bzw. ruhende Verfahren.
Die Ausschussmitglieder nehmen die Sachstandsinformationen zu Anträgen und zur Ausführung
-5von Beschlüssen anschließend zur Kenntnis.
2.2
Steigerung der Attraktivität des Ortskerns des Zentralortes der Gemeinde
Kreuzau;
hier: Vorstellung der vorliegenden Pläne
Herr Dähne stellt die von ihm erarbeiteten Pläne vor. Hierbei erläutert er ausführlich den
derzeitigen Status quo sowie seine Verbesserungsvorschläge für den Zentralort Kreuzau.
Ergänzende Nachfragen werden von Herrn Dähne eingehend beantwortet.
Abschließend bedankt sich der Ausschussvorsitzende unter Applaus für die umfangreiche
Ausarbeitung, die gegebenenfalls für zukünftige konkrete Maßnahmen ideengebend genutzt
werden kann.
Eine schriftliche Kurzfassung ist als Anlage beigefügt.
3.
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Offenlage,
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 56/2012 1. Ergänzung
Herr Schmühl erläutert, dass zurzeit zwei Stellungnahmen vorliegen. Über die Abwägungsrelevanz
dieser bzw. eventuell noch weiter eingehender Stellungnahmen wird die Verwaltung in der Sitzung
des Hauptausschusses berichten, sodass der jetzige Beschlussvorschlag der Verwaltung bis
dahin bestehen bleiben kann.
Vor diesem Hintergrund erfolgt seitens des Ausschusses noch keine Abstimmung. Der TOP wird
einvernehmlich zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss verwiesen. Wie in der
Sitzungsvorlage dargelegt, bleibt es dem Rat vorbehalten, die Angelegenheit wieder in den
Bauausschuss zurückzuverweisen, falls gravierende Stellungnahmen eingehen, die baufachlich
beraten werden müssten.
Beratungsergebnis:
4.
Ohne Abstimmung - weitere Beratung im Hauptausschuss
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum
Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 (1) BauGB)
und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
(gem. § 4 (1) BauGB)
Beschluss zur Durchführung Offenlage der Planentwürfe gem. § 3 (2) BauGB
Vorlage: 39/2011 2. Ergänzung
Nach erfolgter Aussprache schlägt Ausschussmitglied Eßer vor, im laufenden Verfahren sämtliche
Beschlussvorschläge aus der Anlage zur Sitzungsvorlage zunächst nur zur Kenntnis zu nehmen,
da sie im späteren Bebauungsplanverfahren nochmals aufgegriffen und abschließend eingehend
beraten werden. Unabhängig davon könne der Nr. 2 des Beschlussvorschlages der Verwaltung
gefolgt werden.
Die übrigen Ausschussmitglieder schließen sich dieser Auffassung an
Beschlussvorschlag:
-61. Die in der der Sitzungsvorlage Nr. 39/2011, 2. Ergänzung, beigefügten Anlage 1 aufgeführten
Beschlussvorschläge zu den abwägungsrelevanten Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren
nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
5.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2013 im Bereich der
gemeindeeigenen Schulen, Sport- und Schulturnhallen und Kindergärten;
hier: Zustimmung zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen
Vorlage: 76/2012
Ausschussmitglied Heidbüchel stellt fest, dass sich durch die geänderten StromKonzessionsabgaben und die nachträgliche Erhöhung der Kreisumlage die finanzielle Situation
der Gemeinde Kreuzau nochmals erheblich verschlechtert und merkt dazu an, ob unter diesen
Gesichtspunkten die Dacherneuerung und die Erneuerung der Lüftungsanlage unbedingt in 2013
erfolgen muss.
Er hält es auch im Hinblick auf die anstehenden Haushaltsplanberatungen vorbehaltlich der noch
folgenden Ausführungen von Herrn Schmitz für verfrüht, sich bereits jetzt diesbezüglich
festzulegen.
Ausschussmitglied Esser hält es für überlegenswert, andere Maßnahmen unter Umständen zu
verschieben, falls die Arbeiten an der Dreifachsporthalle unumgänglich in 2013 erfolgen müssen.
Herr Schmühl erläutert, dass die Sitzungsvorlage noch vor der Mitteilung des Kreises Düren über
die o.a. Erhöhung gefertigt wurde. Da es sich bei der Sport- und Schulpauschale um
zweckgebundene Zuwendungen handelt, müssen letztlich keine eigenen Haushaltsmittel für die
Maßnahmen aufgebracht werden. Sofern die Dacherneuerung bzw. die Erneuerung der
Lüftungsanlage an der Dreifachsporthalle Kreuzau erfolgt, muss die Ausschreibung allerdings
frühzeitig durchgeführt werden, damit die Maßnahmen in den Ferien ausgeführt werden können.
Insofern müsse auch jetzt eine Entscheidung getroffen werden. Tatsache sei, dass die
Lüftungsanlage bei Weitem nicht den heutigen technischen Anforderungen entspricht.
Am Smartboard präsentiert Herr Schmitz anschließend ausführlich in technischer Hinsicht den
derzeitigen Zustand der Lüftungsanlage und des Daches. Zudem erläutert er eingehend mögliche
in Frage kommende Varianten einer neuen Lüftungsanlage mit Investitionskosten, wobei die
Variante 1 von ihm favorisiert wird.
Auch auf mögliche energetische Einsparungen durch die Erneuerung der Lüftungsanlage und
damit einhergehender laufender finanzieller Einsparungen geht er ausführlich ein.
Er führt auf entsprechende Nachfrage hin aus, dass eine neue Lüftungsanlage sich etwa nach 15
Jahren amortisiert, eine Lebensdauer von ca. 25 Jahren erreicht und ein BHKW zwar integrierbar,
vorliegend aber nicht rentierlich wäre.
Weitere ergänzende Fragen werden von Herrn Schmitz erschöpfend beantwortet.
Abschließend verweist der Ausschuss den TOP zur weiteren Beratung in die Fraktionen, wobei
auch überlegt werden soll, ob bereits ein Planungsauftrag aufgrund der erheblichen schon
getätigten Vorarbeiten an das Ingenieurbüro Camphausen und Schmitz vergeben wird, selbst
wenn die Maßnahme noch nicht in 2013 durchgeführt wird.
Die von Herrn Schmitz erarbeiteten Unterlagen der Präsentation sind mit Ausnahme der Pläne der
-7Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beratungsergebnis:
6.
Ohne Abstimmung - Verweis in Fraktionen
Behindertengerechte Absenkung von Bordsteinen im Gemeindegebiet Kreuzau;
hier: Zustimmung zur Durchführung entsprechender Maßnahmen
Vorlage: 3/2013
Ausschussmitglied Hohn merkt an, dass man eventuell doch überlegen sollte, zunächst nur die
40.000,00 € für die Absenkungen zur Verfügung zu stellen und entsprechend zu priorisieren.
Herr Wolfram erläutert in Anlehnung an die Sitzungsvorlage dazu, dass die Absenkungen für die
behinderten Menschen nur dann Sinn machen, wenn sie in einem Straßenzuge durchgängig
vorhanden sind. Bei Priorisierung müsste man ggf. überlegen, in noch festzulegenden Ortsteilen
bzw. Straßenzügen ganz auf Absenkungen zu verzichten.
Herr Schmühl erläutert noch, dass der vorgesehene Haushaltsansatz von 200.000,00 € bei der
Kostenstelle 5410101, Sachkonto 522101 (Unterhaltung der Straßen) um die 50.000,00 € gekürzt
wäre, wenn diese für die Absenkung der Gehwege genutzt würden.
Ausschussmitglied Heidbüchel plädiert dafür, die vorgeschlagenen Absenkungen alle herzustellen,
da man auch als Mandatsträger häufig von behinderten Menschen auf die bestehende
Problematik ohne derartige Absenkung hingewiesen wird.
Ausschussmitglied Eßer schließt sich dieser Auffassung an und führt aus, dass es darum geht,
dem von den Ortsvorstehern eingereichten Vorschlägen grundsätzlich zuzustimmen und damit
noch keine Vorabfestlegung in haushaltsrechtlicher Hinsicht verbunden ist.
Beschlussvorschlag:
Der behindertengerechten Absenkung von Bordsteinen in den Ortsteilen der Gemeinde Kreuzau
wird entsprechend den von den Ortsvorstehern eingereichten Vorschlägen zugestimmt.
Beratungsergebnis:
7.
14 Stimmen dafür, 0 dagegen, 2 Enthaltungen
Straßeninstandsetzung bzw. Neuausbau von Straßen im Gemeindegebiet
Kreuzau;
hier: Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise
Vorlage: 4/2013
Ausschussmitglied Eßer hält es auch zukünftig für sinnvoll, die Straßeninstandsetzungen
fortzusetzen, um ein Fortschreiten der vorhandenen Schäden bis hin zu einem Zustand, der
eventuell in einem beitragspflichtigen Vollausbau endet, zu verhindern. Um den Straßenaufbau in
den Straßen der Kategorie II allerdings vorab zu kennen und keine Überraschungen während der
Instandsetzung zu erleben, hält er eine Untersuchung mittels Rammkernsondierung für angezeigt
und kann dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Punkt 1 daher folgen.
Mit dem Beschlussvorschlag Nr. 2 ist er nicht einverstanden, da sich für ihn eventuell doch eine
nachhaltige Sanierung mittels einer gebundenen Asphalttrag- und -deckschicht in einer Stärke von
14 cm/4cm ergibt. Er interpretiert dieses aus dem ihm vorliegenden Kurzgutachten des mit der
Rammkernsondierung beauftragten Ingenieurbüros sowie aus einer ergänzenden Stellungnahme
des Ingenieurbüros, das die Straßeninstandsetzungen ingenieurmäßig bearbeitet.
-8Ausschussmitglied Heidbüchel hält es für angezeigt, eine Entscheidung über einen Vollausbau
oder eine größere Instandsetzung zu treffen und nicht weiter hinauszuschieben, unabhängig
davon, dass kleine punktuelle Instandsetzungen (z.B. Schließen von Schlaglöchern) im Rahmen
der Verkehrssicherungspflicht noch eine gewisse Zeit erfolgen können.
Herr Schmühl führt aus, dass es aufgrund des auch durch das Gutachten belegten
Gesamtzustandes der Straßen inklusive Unterbau normalerweise rechtlich unstrittig ist, einen
beitragspflichtigen Vollausbau durchzuführen. Dieses gerade auch vor dem Hintergrund der
Haushaltssituation der Gemeinde Kreuzau. Diesbezüglich erläutert er eingehend nochmals die
zukünftigen haushaltsmäßigen Auswirkungen bei einem Vollausbau bzw. einer Instandsetzung.
Eine größere Instandsetzung wäre letztlich eine politische Entscheidung.
Ausschussmitglied Eßer vertritt für den Fall der Übernahme des Beschlussvorschlages Nr. 2 die
Auffassung, dass dann auch jeweils Bürgerversammlungen stattfinden mit Befragung der Bürger ,
ob sie den beitragspflichtigen Vollausbau oder aber eine Instandsetzung wünschen.
Herr Schmühl erläutert dazu, dass es sicherlich keinen Sinn macht, eine Bürgerversammlung
durchzuführen und die Bürger danach zu fragen, da sie sich verständlicher Weise wohl für die
beitragsfreie Variante entscheiden. Wenn die Straßen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen,
nicht im Instandsetzungsprogramm aufgeführt werden und ein beitragspflichtiger Vollausbau
erfolgt, könne es in einer Bürgerversammlung nur darum gehen, dass die Bürger
selbstverständlich über die Ausbauart (z.B.: verkehrsberuhigter Bereich) wie bei einem Erstausbau
einer Straße mit entscheiden können.
Nach weiterer Beratung wird der TOP einvernehmlich in die Fraktionen verwiesen und in der
nächsten Sitzungsrunde weiter beraten.
Beratungsergebnis:
Zurückverwiesen
-98.
Anfragen
1.
Anfragen des Ausschussmitgliedes Stoffels:
Können die Gehwege, die zurzeit an vielen Stellen über Unebenheiten verfügen,
instandgesetzt werden?
Herr Schmühl antwortet darauf, dass derzeit auf vielen Gehwegen die Platten stark
verkantet liegen, dieses allerdings auf die Frosteinwirkung zurückzuführen ist. Nach
Frostabgang werden erfahrungsgemäß keine Unebenheiten durch Frost mehr
vorhanden sein. Diesbezügliche Überprüfungen werden zu gegebener Zeit
vorgenommen.
2.
Anfrage des Ausschussmitgliedes Heinz-Albert Ackers:
Ist der Verwaltung bekannt, dass im Bereich der ehemaligen Volksbank in Stockheim
Platten stark erhöht liegen, dieses aber bereits vor dem Frost der Fall war?
Die Verwaltung sagt eine Überprüfung und gegebenenfalls Instandsetzung zu.
3.
Anfrage des Ausschussmitgliedes Badur:
Ab welcher Breite müssen die Bürger Gehwege vor ihren Grundstücken räumen?
Herr Schmühl antwortet darauf, dass eine Mindestbreite in der einschlägigen
Gemeindesatzung nicht vorgegeben ist und auch schmale Gehwege zu räumen sind.
4.
Anfrage des Ausschussvorsitzenden:
Wie ist der Sachstand bezüglich der Beleuchtung auf dem Grundstück „MENO“ in
Verlängerung der Kreuzstraße?
Herr Schmühl erläutert, dass der Beleuchtungsplan vorliegt und MENO den Auftrag
bereits erteilt hat.
Der Vorsitzende des
Bau- und Planungsausschusses:
- J. Schnitzler -
Der Schriftführer:
- F. Linden -