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Beschlusstext (Antrag der CDU-Fraktion vom 06.03.2013 zur Aufhebung der "Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 14.03.2011")

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
74 kB
Datum
08.05.2013
Erstellt
13.05.13, 18:06
Aktualisiert
13.05.13, 18:06
Beschlusstext (Antrag der CDU-Fraktion vom 06.03.2013 zur Aufhebung der "Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 14.03.2011")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 13.05.2013 Beschlussauszug aus der 22. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Mittwoch, dem 08.05.2013, 18:00 Uhr. 4. Antrag der CDU-Fraktion vom 06.03.2013 zur Aufhebung der "Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 14.03.2011" (V-42/2013) Der Gemeinderat beschließt einstimmig aufgrund der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung zur Aufhebung der „Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 14.03.2011“ erst nach Erlass der neuen Landes-Rechtsverordnung über die Überwachung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen zu entscheiden.