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Info GB (SGB II - Neuorganisation zum 01.01.2011)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
08.12.2009
Erstellt
26.11.09, 10:19
Aktualisiert
26.11.09, 10:19
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: X Öffentliche Sitzung Info 5/2009 16.11.2009 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 08.12.2009 SGB II - Neuorganisation zum 01.01.2011 Als Grundlage für die Politik der neuen Koalatition haben CDU, CSU und FDP am 24.10.2009 den Koalitionsvertrag vorgelegt. Hinsichtlich der Neuorganisation des SGB II hält der Koalitionsvertrag fest, dass Bundesagentur und kommunale Träger das SGB II in getrennter Aufgabenwahrnehmung durchführen sollen. Eine Verfassungsänderung ist ebenso wenig beabsichtigt wie eine Änderung der Finanzbeziehungen. Die bestehenden Optionskommunen sollen ihre Aufgaben unbefristet wahrnehmen können. Anlage: Auszug aus dem Koalitionsvertrag Hinsichtlich eines ARGE-Nachfolgemodelles wird es die für eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung erforderliche Verfassungsänderung nach derzeitiger Einschätzung damit nicht geben. Die mit der getrennten Aufgabenwahrnehmung verbundenen erheblichen praktischen und rechtlichen Probleme müssen sorgfältig gelöst werden. Es wird darauf ankommen, den Übergang sowie die Umsetzung so praktikabel und bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten. Erste Überlegungen hierzu wird die Verwaltung in der Sitzung vortragen. In Vertretung I. V. gez. Adams Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)