Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
08.12.2009
Erstellt
26.11.09, 10:19
Aktualisiert
26.11.09, 10:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Info GB Info 5/2009
Auszug aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP
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SGB II-Strukturreform
Die Koalition will die Aufgabenwahrnehmung und Finanzierung für Langzeitarbeitslose im Sinne der Menschen neu ordnen. Wir streben eine verfassungsfeste
Lösung ohne Änderung des Grundgesetzes und ohne Änderung der Finanzbeziehungen an, die dazu beiträgt, dass Langzeitarbeitslosigkeit vermieden bzw. so
schnell wie möglich überwunden wird.
Dabei gilt es, die Kompetenz und Erfahrung der Länder und der Kommunen vor
Ort sowie der Bundesagentur für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrnehmung für
die Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen zu nutzen. Die bestehen
den Optionskommunen sollen diese Aufgabe unbefristet wahrnehmen können.
Dabei muss kommunalen Neugliederungen Rechnung getragen werden können.
Die Bundesagentur für Arbeit erhält die Aufgabe, den Kommunen attraktive Angebote zur freiwilligen Zusammenarbeit zu unterbreiten. Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung einen „Mustervertrag“ ausarbeiten, der die
Zusammenarbeit regelt und die kommunale Selbstverwaltung achtet. Unser Ziel ist
eine bürgerfreundliche Verwaltung, die unnötige Doppelarbeit vermeidet.
Pauschalierungen
In diesem Zusammenhang werden auch die Kosten der Unterkunft transparent
und rechtssicher ausgestaltet. Wir werden auf der Basis der vorhandenen gesetzlichen Regelungen prüfen, die Energie- und Nebenkosten sowie ggf. die Kosten
der Unterkunft zu pauschalieren. Dabei sind regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Wir wollen damit auch dazu beitragen, dass die Zahl der Prozesse in
diesem Bereich zurückgeht und gleichzeitig Anreize für einen sparsamen Energieverbrauch setzen.