Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
216 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
02.04.12, 13:02
Aktualisiert
02.04.12, 13:02
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NIEDERSCHRIFT
über die 15. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 27.03.2012
Mitgliederzahl:
19
Vorsitzender:
Bürgermeister Ramm, Walter
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten
Ausschussmitglieder:
1. Braks, Egbert
2. Breuer, Adolf
3. Burmester, Wolfgang
4. Eßer, Ingo
5. Gerards, Elmar, vertritt Prof. Dr.
Meurer, Erik
6. Gunkel, Dirk, vertritt Seel, Rolf
7. Heidbüchel, Rolf
8. Iven, Axel
9. Kaptain, Johannes
10. Lüttgen, Wolfgang
11. Meier, Helga
12. Ramm, Walter
13. Schmitz, Hermann-Josef
14. Schnitzler, Josef
15. Stoffels, Manfred
16. Strohpagel, Birgit, vertritt Schröder,
Josef
17. Dr. Süreth, Harald, vertritt Hohn,
Astrid
18. Tesch, Michael
19. Winter, Heinrich
b) als Gäste.
1. Eismar, Karl-Heinz
2. Klüser, Guido
c) von der Verwaltung:
1. GVD Stolz
2. GOVR Schmühl
3. GOAR Steg
4. GAR Stirnberg
5. Verw.Fachwirt Drewes-Janssen
6. Verw.Fachwirt’in Lennartz
Es fehlen entschuldigt:
1. Hohn, Astrid
2. Dr. Meurer, Erik
3. Schröder, Josef
4. Seel, Rolf, MdL
Kreuzau, den 27.03.2012
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer
Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:15 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt
Bürgermeister Ramm fest, dass zur heutigen
Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist.
Er
fragt
an,
ob Änderungsoder
Ergänzungswünsche
zur
Tagesordnung
gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
Er bittet, TOP 4 auf die nächste Sitzung des
Hauptausschusses am 18.04.2012 zu
vertagen, da sein Vertreter heute nicht
anwesend
sei
und
somit
eine
gesetzeskonforme Beschlussfassung nicht
erfolgen könne. Hiermit sind die AM
einverstanden.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
2.
Interkommunale Zusammenarbeit;
hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bearbeitung der
Beihilfen in Krankheits-/Geburts- und Todesfällen
Vorlage: 17/2012
3.
Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen
Vorlage: 22/2012
4.
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2009
und Erteilung der Entlastung
Vorlage: 18/2012
5.
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau;
hier:
Finanzielle Auswirkungen 2012
Vorlage: 19/2012
6.
Ernennung eines Wehrführers sowie eines stellvertretenden Wehrführers für die
Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 21/2012
7.
Ausstattung der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen - Standort Kreuzau
Vorlage: 23/2012
8.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu dem Beratungsergebnis aus der
4. Sitzung des Sozialausschusses vom 23.02.2012 und zwar:
8.1
Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Kinder- und Jugendforums sowie Antrag
der CDU-Fraktion auf Einrichtung einer Jugendkonferenz
Vorlage: 62/2009 3. Ergänzung
9.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu dem Beratungsergebnis aus der
13. Sitzung des Schulausschusses vom 07.03.2012, und zwar:
9.1
Medienunterhaltungskonzept;
hier: Netzwerkverkabelung in den Schulen
Vorlage: 15/2012
10.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus
der 13. Sitzung des Bauausschusses vom 06.03.2012, und zwar:
10.1
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenbaubetrieb Schaar“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen
der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 (1)
BauGB
(frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 50/2011 1. Ergänzung
-310.2
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen
der Offenlage
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 11/2010 2. Ergänzung
10.3
32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme
einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Offenlage
b) Beschluss der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes
Vorlage: 10/2010 2. Ergänzung
11.
Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das
Haushaltsjahr 2012
Vorlage: 6/2012 1. Ergänzung
12.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
13.
Mitteilungen
14.
Beratung und Beschlussvorschlag in Grundstücksangelegenheiten
14.1
Antrag auf Erwerb des gemeindeeigenen Grundstückes Gemarkung Drove, Flur 1, Parz.
Nr. 446, Grünfläche im Bereich der Pfarrer-Kreitz-Straße
Vorlage: 20/2012
14.2
Nachlassangelegenheit
Vorlage: 51/2011 1. Ergänzung
15.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
a)
Herr Schmühl teilt mit, dass die Bezirksregierung Köln den Antrag der Firma Niederauer
Mühle GmbH zur Verarbeitung von gebrauchten Getränkekartons auf der PM 3 mit Bescheid
vom 02.03.2012 genehmigt habe und der entsprechende Genehmigungsbescheid noch bis
zum 02.04.2012 im Rathaus zur Einsichtnahme ausliege. Nach Beendigung der Einsichtsfrist
könne innerhalb von einem Monat Klage gegen diesen Bescheid erhoben werden.
b)
BM Ramm teilt mit, dass im nächsten Jahr wiederum die Schöffenwahl anstehe und teilt mit,
dass entsprechende Seminarangebote zur Weiterbildung angeboten werden. Interessierte
können sich diesbezüglich an die Verwaltung wenden.
2.
Interkommunale Zusammenarbeit;
hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bearbeitung
der Beihilfen in Krankheits-/Geburts- und Todesfällen
Vorlage: 17/2012
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Kreuzau schließt mit dem Kreis Düren eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über
die Bearbeitung der Beihilfen in Krankheits-/Geburts- und Todesfällen ab. Die Vereinbarung soll
zum 01.07.2012 in Kraft treten.
Beratungsergebnis:
3.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen
Vorlage: 22/2012
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Kreuzau ist bereit, das Angebot der Stadt Düren zur gemeinsamen Wahrnehmung
der Weiterbildungsaufgaben nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 10 Weiterbildungsgesetz
NRW eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Düren zur Gründung
der „Volkshochschule Rur-Eifel“ abzuschließen.
Die Räumlichkeiten im Schulzentrum Kreuzau und im Bürgerhaus Kreuzau werden im bisherigen
Umfang kostenlos zur Verfügung gestellt.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Kreis Düren und der Gemeinde Kreuzau ist
firstgerecht zum 31.12.2012 zu kündigen, es sei denn, dass seitens der Kreises Düren die
Auflösung zu einem früheren Zeitpunkt eingeräumt wird. Dieser früheren Auflösung wird
zugestimmt, wenn seitens der Volkshochschule Rur-Eifel das Angebot ohne zeitliche Verzögerung
weitergeführt wird.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
-54.
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr
2009 und Erteilung der Entlastung
Vorlage: 18/2012
Der TOP wurde in die Sitzung am 18.04.2012 verwiesen.
Beratungsergebnis:
5.
Zurückverwiesen
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau;
hier:
Finanzielle Auswirkungen 2012
Vorlage: 19/2012
Das AM Heidbüchel teilt mit, dass er den vorgelegten Brandschutzbedarfsplan nicht ablehne, die
SPD-Fraktion sich aber heute einer Abstimmung enthalte, da noch nicht abschließend hierüber in
der Fraktion beraten worden sei. Eine Entscheidung könne erst am 18.04.2012 getroffen werden.
Im Hinblick auf die Mittelbereitstellung in Höhe von 455.600 € im Haushaltsjahr 2012 fragt das AM
Dr. Süreth an, ob durch diese zusätzliche Mittelbereitstellung die Gemeinde im
genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzept bleibe. Herr Stirnberg teilt mit, dass dies
schwer zu sagen sei. Wegen der Auflösung der bisherigen Landesregierung schiebe sich das
Zuweisungsverfahren nach hinten und es sei zudem unklar, wie sich die Situation nach der
Neuwahl entwickle. Aus diesen Gründen stände die Höhe der Schlüsselzuweisungen
voraussichtlich erst im Herbst 2012 fest. BM Ramm führt dazu aus, dass unabhängig von dieser
Ungewissheit, die zusätzlichen Mittel für den Brandschutz nicht dazu führen werden, dass das
Haushaltssicherungskonzept 2012 nicht genehmigungsfähig sei.
Das AM Eßer informiert, dass die CDU-Fraktion sich am letzten Wochenende mit dem
Brandschutzbedarfsplan intensiv befasst habe. Er stellt fest, dass der Brandschutz eine
Pflichtaufgabe der Gemeinde darstelle und wesentliche Dinge lediglich unverändert
fortgeschrieben werden. Die gesetzlichen Vorgaben seien eindeutig, der Rat sei hier in der
Verantwortung, den Brandschutz mit allen möglichen Mitteln zu unterstützen. Aufgrund der
bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen sei die Gemeinde gehalten, die Feuerwehr
entsprechend auszurüsten. Er führt weiterhin aus, dass die neu zu schaffende Stelle innerhalb der
Verwaltung unterstützende Verwaltungstätigkeiten beinhalte, um letztlich die freiwillige Feuerwehr
im Bereich der Gemeinde Kreuzau aufrecht zu erhalten. Von daher sei auch im
Brandschutzbedarfsplan ein weiteres Fahrzeug eingeplant, welches der neuen Stelle zugeordnet
werden müsse. Dies trage auch zur Verbesserung der Tagesverfügbarkeit unter Einhaltung der
gesetzlichen Hilfsfristen bei.
Ebenfalls zu den gesetzlichen Vorgaben des Feuerschutzhilfegesetzes gehöre die Umstellung auf
Digitalfunk.
Nach den gegebenen Informationen durch den Gemeindebrandmeister sei auch der Gerätewagen
GWG interkommunal, der mit den Kommunen Nörvenich und Vettweiß beschafft werden solle,
notwendig. Der Bürgermeister müsse hier noch mit den Nachbarkommunen sprechen. Auch sei es
aus seiner Sicht wichtig, mit dem Kreis Düren über das Konzept des Gerätewagens
interkommunal zu sprechen, da der Kreis einen entsprechenden Rollcontainer Gefahrgut vorhalte
und möglicherweise auf diesen zurückgegriffen werden könne. Auf Vorschlag der Feuerwehrspitze
könne der Gerätewagen Rüst zusammen mit dem in zwei Jahren anstehenden Gerätewagen
Logistik kombiniert beschafft werden. Dies sei eine sinnvolle Sache, so dass die CDU-Fraktion
insgesamt für eine entsprechende Mittelbereitstellung sei.
Das AM Braks teilt mit, dass die FDP-Fraktion noch nicht über diesen Punkt beraten habe und
sich insoweit heute der Stimme enthalte.
Das AM Dr. Süreth führt aus, dass schwierig zu beurteilen sei, was nötig ist oder nicht. Er erläutert
seine Haltung zur geplanten Mittelbereitstellung und ist der Meinung, dass der für dieses Jahr
vorgesehene Stellplatz in Stockheim zunächst zurückgestellt werden solle.
BM Ramm informiert, dass der Brandschutzbedarfsplan durch die Verwaltung mit Unterstützung
der Feuerwehr erarbeitet worden sei und an der unteren Grenze des Notwendigen liege. Die
-6Gemeinde habe sich eindeutig an den gesetzlichen Vorgaben des Feuerschutzhilfegesetzes zu
orientieren. Er schlägt vor, dass die Fraktionen, die noch keine Informationen vom Wehrleiter
abgerufen haben, das entsprechende Angebot nutzen sollten. Das AM Heidbüchel führt aus, dass
der vorliegende Plan bereits vom Kreisbrandmeister eingesehen, den Vorschriften als
entsprechend betrachtet und als sparsam im Sinne des Notwendigen angesehen worden sei. Es
müsse allen klar sein, dass es die Arbeit der freiwilligen Feuerwehr nicht umsonst gebe. Aus
seiner Sicht sei der Brandschutzbedarfsplan zustimmungsfähig. Aufgrund der fehlenden
Meinungsbildung in seiner Fraktion erhalte sich die SPD heute, wie angekündigt, ebenfalls der
Stimme.
Beschlussvorschlag:
Im Haushaltsjahr 2012 werden 455.600,00 € zur Verfügung gestellt, wovon bereits 105.000,00 €
veranschlagt sind. Die Verwaltung prüft die unbedingte Notwendigkeit. Das Ergebnis wird zu
gegebener Zeit in separaten Vorlagen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
Beratungsergebnis:
6.
Einstimmig, bei 9 Enthaltungen
Ernennung eines Wehrführers sowie eines stellvertretenden Wehrführers für die
Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 21/2012
Sowohl Herr Eismar als auch Herr Klüser stellen sich kurz persönlich vor.
Beschlussvorschlag:
Herr Gemeindebrandinspektor Karlheinz Eismar wird mit Wirkung vom 01.05.2012 für einen
Zeitraum von 6 Jahren zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau bestellt
und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum
Ehrenbeamten ernannt.
Herr Brandinspektor Guido Klüser wird mit Wirkung vom 19. April 2012 für höchstens 2 Jahre zum
kommissarischen stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau
bestellt.
Beratungsergebnis:
7.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Ausstattung der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen - Standort Kreuzau
Vorlage: 23/2012
BM Ramm teilt mit, dass ein Fehler in der Vorlage berichtigt werden müsse. Die Einrichtung von
10 Lehrerarbeitsplätzen im Lehrerzimmer verursache letztlich Kosten von insgesamt 15.000 €. AM
Burmester fragt an, was mit den nicht mehr genutzten Gerätschaften und Möbeln aus der Hauptund Realschule passiere und ob diese nicht bei der Sekundarschule eingesetzt werden können.
BM Ramm erläutert, dass es wichtig sei, dass die neue Sekundarschule ein positives
Erscheinungsbild erhalte, insbesondere ein gleiches Erscheinungsbild wie in Nideggen. Herr Steg
erläutert, dass sowohl die Lehrerzimmer, die Büros der Schulleitungen und der Sekretariate in
Haupt- und Realschulen nach wie vor besetzt seien und insoweit die dort vorhandenen Möbel
auch benötigt werden. Wenn sowohl Haupt- als auch Realschule weitergeführt würden, wären in
diesem Bereich ebenfalls Ersatzbeschaffungen für die Einrichtung von Klassenzimmern
erforderlich. Da dies nicht der Fall ist, müssten diese Investitionen für die Sekundarschule getätigt
werden. Es werde derzeit geprüft, was an Mobiliar aus den vorgenannten Schulen für die
Sekundarschule übernommen werden könne. BM Ramm führt aus, dass die Mittel aus der Schulund Bildungspauschale genutzt werden. AM Iven fragt an, ob vorgesehen sei, die
-7Einrichtungsgegenstände der Hauptschule zu verbessern, da diese sich im schlechten Zustand
befinden. Herr Steg erläutert, dass noch nutzbares Mobiliar in der Hauptschule vorhanden sei. Er
sei im Übrigen im engen Kontakt mit den Schulleitern, was in diesem Zusammenhang an den
einzelnen Schulformen benötigt werde. AM Heidbüchel ist es wichtig, dass keine Benachteiligung
der Hauptschule durch die Einrichtung der neuen Sekundarschule erfolge.
Beschlussvorschlag:
Zur Einrichtung der neu gegründeten Sekundarschule Kreuzau/Nideggen – Standort Kreuzau –
sind folgende Anschaffungen noch in diesem Jahr zwingend erforderlich 2012:
Einrichtung von 4 Klassenzimmern:
Einrichtung von 10 Lehrerarbeitsplätzen
im Lehrerzimmer:
Büro Schulleitung:
Sekretariat:
Allgemeines (Türschilder, Wegweiser etc.)
gesamt
je 5.000 €
20.000 €
je 1.500 €
15.000 €
2.500 €
2.500 €
5.000 €
45.000 €
Die Verwaltung wird beauftragt, die Anschaffungen in Abstimmung mit der Start Nideggen
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
8.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu dem Beratungsergebnis
aus der 4. Sitzung des Sozialausschusses vom 23.02.2012 und zwar:
8.1
Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Kinder- und Jugendforums sowie
Antrag der CDU-Fraktion auf Einrichtung einer Jugendkonferenz
Vorlage: 62/2009 3. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt den überarbeiteten Eckpunkten für eine Kinder- und Jugendarbeit in der
Gemeinde Kreuzau in der als Anlage beigefügten Form zu.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
9.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu dem Beratungsergebnis
aus der 13. Sitzung des Schulausschusses vom 07.03.2012, und zwar:
9.1
Medienunterhaltungskonzept;
hier: Netzwerkverkabelung in den Schulen
Vorlage: 15/2012
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt folgendem Ausbauplan bezüglich der Netzwerkverkabelung in den gemeindlichen
Schulen zu:
2012 Grundschule Stockheim
Grundschule Winden
-8Haupt- und Sekundarschule
2013 Grundschule Obermaubach
Grundschule Drove
Schulzentrum
2014 Grundschule Kreuzau
Schulzentrum
Die entsprechenden Arbeiten sind in enger Kooperation mit dem Schulsupport der Stadt Jülich
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
10.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen
aus der 13. Sitzung des Bauausschusses vom 06.03.2012, und zwar:
10.1
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil
Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der
Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene
Behördenbeteiligung) und § 3 (1) BauGB
(frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit)
b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 50/2011 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F
13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“, gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
10.2
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher
Ortsrand“;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Offenlage
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 11/2010 2. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1.
Die im Rahmen der Offenlage eingegangene Stellungnahme der Rechtsanwälte Verweyen
und Partner, Köln, wird zurückgewiesen, da die Aufstellung des Bebauungsplanes den
Zielen der Landesplanung entspricht und das öffentliche Interesse an der sinnvollen
Folgenutzung einer ehemaligen Konversionsfläche sowie die Schaffung von ca. 100
Baugrundstücken der Vorrang gegenüber den privaten Interessen eingeräumt wird.
2.
Der Bebauungsplan Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“, wird gemäß § 10
BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
-9-
10.3
32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie
Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Offenlage
b) Beschluss der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes
Vorlage: 10/2010 2. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1.
Auf die Darstellung des Grundstückes Gemarkung Kreuzau, Flur 8, Nr. 33, als Fläche für
die Forstwirtschaft wird nicht verzichtet. Den betroffenen Grundstückseigentümern
(Erbengemeinschaft) entsteht durch diese Darstellung weder ein finanzieller Verlust noch
entsteht hierdurch eine Verpflichtung zur Durchführung einer Aufforstung.
2.
Die Grundstücke Gemarkung Stockheim, Flur 11, Parzelle Nr. 74, sowie der
Grundstücksbereich entlang der Straße „Am Pfarrgarten“ sind nicht Gegenstand des
Verfahrens. Eine Einbeziehung wird unter Hinweis auf § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB abgelehnt.
Ob und inwieweit zu einem späteren Zeitpunkt ein gesondertes Verfahren durchgeführt
wird, bleibt abzuwarten.
3.
Die 32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird in
Anwendung des § 6 Abs. 6 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung
beauftragt, diese Flächennutzungsplanänderung neu bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
11.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für
das Haushaltsjahr 2012
Vorlage: 6/2012 1. Ergänzung
Das AM Eßer stellt fest, dass in den vergangenen Jahren ein genehmigungsfähiges
Haushaltssicherungskonzept nicht möglich gewesen sei. Die bisherige Landesregierung habe nun
den Konsolidierungszeitraum auf 10 Jahre verlängert, letztlich sei es durch diesen
Taschenspielertrick möglich, einen Haushaltsausgleich im Jahre 2020 darzustellen und somit ein
genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Dieser Umstand bringe die
Gemeinde aber eindeutig in keine bessere Situation. Landesweit haben nur 8 von 400 Kommunen
einen ausgeglichenen Haushalt, was deutlich mache, dass von Bund und Land verlässliche
Grundlagen für eine solide Gemeindefinanzierung beschlossen werden müssen.
Ab 2020 könne das Land NRW keine Neuverschuldung mehr aufnehmen, so dass bereits heute
abzusehen sei, dass weitere zusätzliche Aufgaben auf die Kommunen zukommen werden. Dies
sei ein Systemfehler, der abgeschafft werden müsse. Er unterstütze den Bürgermeister
hinsichtlich des Haushaltsentwurfs und der Aussage, die Haushaltskonsolidierung fortzuführen.
Hierbei müsse aber beachtet werden, dass der Ansatz für freiwillige Leistungen in unveränderter
Höhe bestehen bleibe.
Er stellt ferner fest, dass die vorliegenden Prüfberichte der GPA NRW und die hieraus
resultierenden Aussagen teilweise nicht nachvollziehbar und teilweise praxisfremd seien. Zur
Personalkonsolidierung habe die GPA der Gemeinde ein gutes Zeugnis ausgestellt, im Hinblick
auf den Dienstleistungsgedanken würde er sich manchmal aber mehr Personal bei der Gemeinde
wünschen.
Der von der GPA geforderte Abbau der Infrastruktur sei für ihn ein Schritt in die falsche Richtung.
Zum Entwurf des Haushalts 2012 führt er konkret aus, dass die CDU die Einstellung von 2
Schulsozialarbeitern, die Einrichtung einer Stelle für die Feuerwehr sowie die Einstellung eines
- 10 Generationenbeauftragten unterstütze. Die CDU-Fraktion habe zudem folgende Änderungs- bzw.
Ergänzungswünsche zum Haushalt 2012:
1. Produkt P12101, Kostenstelle 1210101 Statistik und Wahlen:
Bei den Sachkonten 448102 und 542107 sind in Ertrag und Aufwand jeweils 8.000 € für die
Wahlkosten der Landtagswahlen einzusetzen.
2. Produkt P21101, Kostenstelle 2110105 Grundschule Obermaubach:
Beim Sachkonto 524120 Bewirtschaftung Heizung steht ein Ansatz in Höhe von 28.000 €;
Produkt P21102, Kostenstelle 2110203 Turnhalle Obermaubach:
Beim Sachkonto 524120 Bewirtschaftung Heizung steht ebenfalls ein Ansatz in Höhe von
28.000 €.
Das Produkt P53102, Kostenstelle 5310201 BHKW Grundschule Obermaubach, ist neu
hinzugekommen. Hier stehen beim Sachkonto 524120 Bewirtschaftung Heizung ebenfalls
28.000 €. Da dies nicht richtig sein könne, müsse eine Anpassung der Sachkonten erfolgen.
3. Produktbereich Schulträgeraufgaben:
Spätestens ab dem Haushaltsjahr 2013 ist ein Produkt Sekundarschule und ein Produkt
Schulzweckverband Sekundarschule aufzunehmen, um die entstehenden Aufwendungen
verursachergerecht ausweisen zu können.
4. Produkt 23401, Kostenstelle 2430101 Schulverwaltung:
Das Sachkonto 521107 – Umsetzung Medienkonzept ist auch über das Jahr 2015 hinaus mit
einem gleichbleibenden Ansatz fortzuschreiben, da dauerhaft Aufwendungen in diesem Bereich
entstehen werden.
5. Produkt P31503, Kostenstelle 3150302 altes Feuerwehrgerätehaus Kreuzau:
Hier hat eine redaktionelle Berichtigung der irrtümlichen Planzahlen 2014 zu erfolgen.
6. Die finanziellen Auswirkungen des Brandschutzbedarfsplanes sind ebenfalls über die
maßgeblichen Haushaltsjahre darzustellen.
7. Anlage Stellenplan:
Die Veranschlagung einer Stelle für den Generationenbeauftragten wird befürwortet, evtl. in
einer Probephase zunächst für 5 Jahre befristet.
Die Veranschlagung einer im Brandschutzbedarfsplan dargestellten Stelle für eine
unterstützende Verwaltungskraft wird ebenfalls befürwortet.
8. Zur Einrichtung eines Kunstrasenplatzes im Ortsteil Winden soll ein Zuschuss in Höhe von
200.000 € eingestellt werden.
Hinsichtlich der geplanten Mittelbereitstellung zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes in Winden in
Höhe von 200.000 € wird durch AM Eßer weiterhin ausgeführt, dass es bei der CDU-Fraktion
keine einheitliche Meinung gebe. Insofern sei die Abstimmung bei der CDU-Fraktion freigegeben.
Er stellt fest, dass sich die finanzielle Situation der Gemeinde Kreuzau nicht geändert habe. Er ruft
in Erinnerung, dass die Gemeindeprüfungsanstalt die flächendeckende Vorhaltung von
Sportplätzen und Sportheimen bemängelt habe und letztlich insgesamt 200.000 € im Jahr für alle
fußballtreibenden Vereine seitens der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Nunmehr solle
ein Verein einen Zuschuss in Höhe von 200.000 € vor dem Hintergrund der bekannten finanziellen
Situation erhalten. Aus seiner Sicht müsse die seit 1995 bestehende Haushaltskonsolidierung
fortgeschrieben werden, auch um den Standard der Vereinsförderung beizubehalten und ohne die
Einführung von Hallenbenutzungsgebühren, wie in Nachbarkommunen bereits erfolgt.
Das AM Schnitzler teilt mit, dass er für eine Mittelbereitstellung sei und erläutert sehr ausführlich
dem Werdegang des Antrages des Windener Fußballclubs und die hieraus resultierenden
Schreiben und Verwaltungsvorlagen.
Er stellt fest, dass der zu errichtende Kunstrasenplatz auch für andere fußballtreibende Vereine
- 11 vorgehalten werden müsse.
Grundsätzlich habe die Gemeinde den Auftrag, sich um Kinder und Jugendliche zu kümmern.
Er fordert, dass die Verwaltung sich mit dem Verein wegen der Finanzierung zusammensetzen
solle und bittet um eine entsprechende Darstellung per Vorlage bis zur Ratssitzung am
18.04.2012.
BM Ramm erläutert, dass dieser Punkt normalerweise mit dem Gesamthaushalt zur Abstimmung
stehen werde, worauf das AM Eßer darum bittet, diese Angelegenheit im Rahmen der
Abstimmung über den Haushaltsplan eigenständig zu beraten und zu beschließen.
Das AM Heidbüchel stellt fest, dass die SPD-Fraktion abschließend in der nächsten Woche über
den Haushalt beraten werde. Er könne grundsätzlich seinen beiden Vorrednern zustimmen.
Bei den Fußballvereinen habe sich in der Vergangenheit viel verändert, es gebe Vereine, die keine
Jugendmannschaften mehr führen. In diesen Fällen müsse s.E. über eine Neuausrichtung der
Vereinsförderung nachgedacht werden. Insgesamt handelt es sich hierbei um eine schwierige
Entscheidung, auch die Darstellung der Finanzierung sei kompliziert, letztlich müsste die Summe
in Höhe von 200.000 € an anderer Stelle eingespart werden.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird durch AM Burmester ausgeführt, dass keine Anträge
zum Haushalt gestellt werden, über die mögliche Einrichtung eines Kunstrasenplatzes müsse in
seiner Fraktion noch intensiv beraten werden.
Das AM Braks teilt für die FDP-Fraktion mit, dass keine Anträge zum Haushalt gestellt werden. Er
bittet um nähere Informationen zum Kunstrasenplatz, damit hierüber noch in seiner Fraktion
beraten werden könne. Der Bürgermeister bittet nach den noch durchzuführenden
Fraktionssitzungen um Zusendung möglicher Anträge zum Haushalt, damit die Verwaltung hierauf
bis zur Ratssitzung am 18.04.2012 noch reagieren könne. Er stellt fest, dass sich die Gemeinde
bis zur Verfügung der Kommunalaufsicht des Kreises Düren zum Haushalt weiterhin in der
Übergangswirtschaft befinde.
Im Hinblick auf die Ausführungen des AM Eßer zur Anpassung der Sachkonten hinsichtlich der
Heizkosten im Bereich der Grundschule und Turnhalle Obermaubach wird durch Herrn Schmühl
ausgeführt, dass die Verwaltung eine Korrektur vornehmen werde und bereits jetzt feststehen
würde, dass man 14.000 € an Heizkosten zum Vorjahr eingespart habe. Dies verbessere
selbstverständlich auch entsprechend den Haushalt.
Beratungsergebnis:
12.
Ohne Abstimmung
Anfragen
Es ergehen keine Anfragen im öffentlichen Teil.
B. Nichtöffentliche Sitzung