Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Öffentliche Niederschrift (Hauptausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
216 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
02.04.12, 13:02
Aktualisiert
02.04.12, 13:02

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 15. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 27.03.2012 Mitgliederzahl: 19 Vorsitzender: Bürgermeister Ramm, Walter Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Braks, Egbert 2. Breuer, Adolf 3. Burmester, Wolfgang 4. Eßer, Ingo 5. Gerards, Elmar, vertritt Prof. Dr. Meurer, Erik 6. Gunkel, Dirk, vertritt Seel, Rolf 7. Heidbüchel, Rolf 8. Iven, Axel 9. Kaptain, Johannes 10. Lüttgen, Wolfgang 11. Meier, Helga 12. Ramm, Walter 13. Schmitz, Hermann-Josef 14. Schnitzler, Josef 15. Stoffels, Manfred 16. Strohpagel, Birgit, vertritt Schröder, Josef 17. Dr. Süreth, Harald, vertritt Hohn, Astrid 18. Tesch, Michael 19. Winter, Heinrich b) als Gäste. 1. Eismar, Karl-Heinz 2. Klüser, Guido c) von der Verwaltung: 1. GVD Stolz 2. GOVR Schmühl 3. GOAR Steg 4. GAR Stirnberg 5. Verw.Fachwirt Drewes-Janssen 6. Verw.Fachwirt’in Lennartz Es fehlen entschuldigt: 1. Hohn, Astrid 2. Dr. Meurer, Erik 3. Schröder, Josef 4. Seel, Rolf, MdL Kreuzau, den 27.03.2012 Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:15 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Bürgermeister Ramm fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Er fragt an, ob Änderungsoder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. Er bittet, TOP 4 auf die nächste Sitzung des Hauptausschusses am 18.04.2012 zu vertagen, da sein Vertreter heute nicht anwesend sei und somit eine gesetzeskonforme Beschlussfassung nicht erfolgen könne. Hiermit sind die AM einverstanden. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 2. Interkommunale Zusammenarbeit; hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bearbeitung der Beihilfen in Krankheits-/Geburts- und Todesfällen Vorlage: 17/2012 3. Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen Vorlage: 22/2012 4. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2009 und Erteilung der Entlastung Vorlage: 18/2012 5. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau; hier: Finanzielle Auswirkungen 2012 Vorlage: 19/2012 6. Ernennung eines Wehrführers sowie eines stellvertretenden Wehrführers für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 21/2012 7. Ausstattung der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen - Standort Kreuzau Vorlage: 23/2012 8. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu dem Beratungsergebnis aus der 4. Sitzung des Sozialausschusses vom 23.02.2012 und zwar: 8.1 Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Kinder- und Jugendforums sowie Antrag der CDU-Fraktion auf Einrichtung einer Jugendkonferenz Vorlage: 62/2009 3. Ergänzung 9. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu dem Beratungsergebnis aus der 13. Sitzung des Schulausschusses vom 07.03.2012, und zwar: 9.1 Medienunterhaltungskonzept; hier: Netzwerkverkabelung in den Schulen Vorlage: 15/2012 10. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 13. Sitzung des Bauausschusses vom 06.03.2012, und zwar: 10.1 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 50/2011 1. Ergänzung -310.2 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Satzungsbeschluss Vorlage: 11/2010 2. Ergänzung 10.3 32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Beschluss der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorlage: 10/2010 2. Ergänzung 11. Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2012 Vorlage: 6/2012 1. Ergänzung 12. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 13. Mitteilungen 14. Beratung und Beschlussvorschlag in Grundstücksangelegenheiten 14.1 Antrag auf Erwerb des gemeindeeigenen Grundstückes Gemarkung Drove, Flur 1, Parz. Nr. 446, Grünfläche im Bereich der Pfarrer-Kreitz-Straße Vorlage: 20/2012 14.2 Nachlassangelegenheit Vorlage: 51/2011 1. Ergänzung 15. Anfragen -4A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen a) Herr Schmühl teilt mit, dass die Bezirksregierung Köln den Antrag der Firma Niederauer Mühle GmbH zur Verarbeitung von gebrauchten Getränkekartons auf der PM 3 mit Bescheid vom 02.03.2012 genehmigt habe und der entsprechende Genehmigungsbescheid noch bis zum 02.04.2012 im Rathaus zur Einsichtnahme ausliege. Nach Beendigung der Einsichtsfrist könne innerhalb von einem Monat Klage gegen diesen Bescheid erhoben werden. b) BM Ramm teilt mit, dass im nächsten Jahr wiederum die Schöffenwahl anstehe und teilt mit, dass entsprechende Seminarangebote zur Weiterbildung angeboten werden. Interessierte können sich diesbezüglich an die Verwaltung wenden. 2. Interkommunale Zusammenarbeit; hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bearbeitung der Beihilfen in Krankheits-/Geburts- und Todesfällen Vorlage: 17/2012 Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Kreuzau schließt mit dem Kreis Düren eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bearbeitung der Beihilfen in Krankheits-/Geburts- und Todesfällen ab. Die Vereinbarung soll zum 01.07.2012 in Kraft treten. Beratungsergebnis: 3. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen Vorlage: 22/2012 Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Kreuzau ist bereit, das Angebot der Stadt Düren zur gemeinsamen Wahrnehmung der Weiterbildungsaufgaben nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 10 Weiterbildungsgesetz NRW eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Düren zur Gründung der „Volkshochschule Rur-Eifel“ abzuschließen. Die Räumlichkeiten im Schulzentrum Kreuzau und im Bürgerhaus Kreuzau werden im bisherigen Umfang kostenlos zur Verfügung gestellt. Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Kreis Düren und der Gemeinde Kreuzau ist firstgerecht zum 31.12.2012 zu kündigen, es sei denn, dass seitens der Kreises Düren die Auflösung zu einem früheren Zeitpunkt eingeräumt wird. Dieser früheren Auflösung wird zugestimmt, wenn seitens der Volkshochschule Rur-Eifel das Angebot ohne zeitliche Verzögerung weitergeführt wird. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen -54. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2009 und Erteilung der Entlastung Vorlage: 18/2012 Der TOP wurde in die Sitzung am 18.04.2012 verwiesen. Beratungsergebnis: 5. Zurückverwiesen Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau; hier: Finanzielle Auswirkungen 2012 Vorlage: 19/2012 Das AM Heidbüchel teilt mit, dass er den vorgelegten Brandschutzbedarfsplan nicht ablehne, die SPD-Fraktion sich aber heute einer Abstimmung enthalte, da noch nicht abschließend hierüber in der Fraktion beraten worden sei. Eine Entscheidung könne erst am 18.04.2012 getroffen werden. Im Hinblick auf die Mittelbereitstellung in Höhe von 455.600 € im Haushaltsjahr 2012 fragt das AM Dr. Süreth an, ob durch diese zusätzliche Mittelbereitstellung die Gemeinde im genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzept bleibe. Herr Stirnberg teilt mit, dass dies schwer zu sagen sei. Wegen der Auflösung der bisherigen Landesregierung schiebe sich das Zuweisungsverfahren nach hinten und es sei zudem unklar, wie sich die Situation nach der Neuwahl entwickle. Aus diesen Gründen stände die Höhe der Schlüsselzuweisungen voraussichtlich erst im Herbst 2012 fest. BM Ramm führt dazu aus, dass unabhängig von dieser Ungewissheit, die zusätzlichen Mittel für den Brandschutz nicht dazu führen werden, dass das Haushaltssicherungskonzept 2012 nicht genehmigungsfähig sei. Das AM Eßer informiert, dass die CDU-Fraktion sich am letzten Wochenende mit dem Brandschutzbedarfsplan intensiv befasst habe. Er stellt fest, dass der Brandschutz eine Pflichtaufgabe der Gemeinde darstelle und wesentliche Dinge lediglich unverändert fortgeschrieben werden. Die gesetzlichen Vorgaben seien eindeutig, der Rat sei hier in der Verantwortung, den Brandschutz mit allen möglichen Mitteln zu unterstützen. Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen sei die Gemeinde gehalten, die Feuerwehr entsprechend auszurüsten. Er führt weiterhin aus, dass die neu zu schaffende Stelle innerhalb der Verwaltung unterstützende Verwaltungstätigkeiten beinhalte, um letztlich die freiwillige Feuerwehr im Bereich der Gemeinde Kreuzau aufrecht zu erhalten. Von daher sei auch im Brandschutzbedarfsplan ein weiteres Fahrzeug eingeplant, welches der neuen Stelle zugeordnet werden müsse. Dies trage auch zur Verbesserung der Tagesverfügbarkeit unter Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfristen bei. Ebenfalls zu den gesetzlichen Vorgaben des Feuerschutzhilfegesetzes gehöre die Umstellung auf Digitalfunk. Nach den gegebenen Informationen durch den Gemeindebrandmeister sei auch der Gerätewagen GWG interkommunal, der mit den Kommunen Nörvenich und Vettweiß beschafft werden solle, notwendig. Der Bürgermeister müsse hier noch mit den Nachbarkommunen sprechen. Auch sei es aus seiner Sicht wichtig, mit dem Kreis Düren über das Konzept des Gerätewagens interkommunal zu sprechen, da der Kreis einen entsprechenden Rollcontainer Gefahrgut vorhalte und möglicherweise auf diesen zurückgegriffen werden könne. Auf Vorschlag der Feuerwehrspitze könne der Gerätewagen Rüst zusammen mit dem in zwei Jahren anstehenden Gerätewagen Logistik kombiniert beschafft werden. Dies sei eine sinnvolle Sache, so dass die CDU-Fraktion insgesamt für eine entsprechende Mittelbereitstellung sei. Das AM Braks teilt mit, dass die FDP-Fraktion noch nicht über diesen Punkt beraten habe und sich insoweit heute der Stimme enthalte. Das AM Dr. Süreth führt aus, dass schwierig zu beurteilen sei, was nötig ist oder nicht. Er erläutert seine Haltung zur geplanten Mittelbereitstellung und ist der Meinung, dass der für dieses Jahr vorgesehene Stellplatz in Stockheim zunächst zurückgestellt werden solle. BM Ramm informiert, dass der Brandschutzbedarfsplan durch die Verwaltung mit Unterstützung der Feuerwehr erarbeitet worden sei und an der unteren Grenze des Notwendigen liege. Die -6Gemeinde habe sich eindeutig an den gesetzlichen Vorgaben des Feuerschutzhilfegesetzes zu orientieren. Er schlägt vor, dass die Fraktionen, die noch keine Informationen vom Wehrleiter abgerufen haben, das entsprechende Angebot nutzen sollten. Das AM Heidbüchel führt aus, dass der vorliegende Plan bereits vom Kreisbrandmeister eingesehen, den Vorschriften als entsprechend betrachtet und als sparsam im Sinne des Notwendigen angesehen worden sei. Es müsse allen klar sein, dass es die Arbeit der freiwilligen Feuerwehr nicht umsonst gebe. Aus seiner Sicht sei der Brandschutzbedarfsplan zustimmungsfähig. Aufgrund der fehlenden Meinungsbildung in seiner Fraktion erhalte sich die SPD heute, wie angekündigt, ebenfalls der Stimme. Beschlussvorschlag: Im Haushaltsjahr 2012 werden 455.600,00 € zur Verfügung gestellt, wovon bereits 105.000,00 € veranschlagt sind. Die Verwaltung prüft die unbedingte Notwendigkeit. Das Ergebnis wird zu gegebener Zeit in separaten Vorlagen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Beratungsergebnis: 6. Einstimmig, bei 9 Enthaltungen Ernennung eines Wehrführers sowie eines stellvertretenden Wehrführers für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 21/2012 Sowohl Herr Eismar als auch Herr Klüser stellen sich kurz persönlich vor. Beschlussvorschlag: Herr Gemeindebrandinspektor Karlheinz Eismar wird mit Wirkung vom 01.05.2012 für einen Zeitraum von 6 Jahren zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau bestellt und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum Ehrenbeamten ernannt. Herr Brandinspektor Guido Klüser wird mit Wirkung vom 19. April 2012 für höchstens 2 Jahre zum kommissarischen stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau bestellt. Beratungsergebnis: 7. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Ausstattung der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen - Standort Kreuzau Vorlage: 23/2012 BM Ramm teilt mit, dass ein Fehler in der Vorlage berichtigt werden müsse. Die Einrichtung von 10 Lehrerarbeitsplätzen im Lehrerzimmer verursache letztlich Kosten von insgesamt 15.000 €. AM Burmester fragt an, was mit den nicht mehr genutzten Gerätschaften und Möbeln aus der Hauptund Realschule passiere und ob diese nicht bei der Sekundarschule eingesetzt werden können. BM Ramm erläutert, dass es wichtig sei, dass die neue Sekundarschule ein positives Erscheinungsbild erhalte, insbesondere ein gleiches Erscheinungsbild wie in Nideggen. Herr Steg erläutert, dass sowohl die Lehrerzimmer, die Büros der Schulleitungen und der Sekretariate in Haupt- und Realschulen nach wie vor besetzt seien und insoweit die dort vorhandenen Möbel auch benötigt werden. Wenn sowohl Haupt- als auch Realschule weitergeführt würden, wären in diesem Bereich ebenfalls Ersatzbeschaffungen für die Einrichtung von Klassenzimmern erforderlich. Da dies nicht der Fall ist, müssten diese Investitionen für die Sekundarschule getätigt werden. Es werde derzeit geprüft, was an Mobiliar aus den vorgenannten Schulen für die Sekundarschule übernommen werden könne. BM Ramm führt aus, dass die Mittel aus der Schulund Bildungspauschale genutzt werden. AM Iven fragt an, ob vorgesehen sei, die -7Einrichtungsgegenstände der Hauptschule zu verbessern, da diese sich im schlechten Zustand befinden. Herr Steg erläutert, dass noch nutzbares Mobiliar in der Hauptschule vorhanden sei. Er sei im Übrigen im engen Kontakt mit den Schulleitern, was in diesem Zusammenhang an den einzelnen Schulformen benötigt werde. AM Heidbüchel ist es wichtig, dass keine Benachteiligung der Hauptschule durch die Einrichtung der neuen Sekundarschule erfolge. Beschlussvorschlag: Zur Einrichtung der neu gegründeten Sekundarschule Kreuzau/Nideggen – Standort Kreuzau – sind folgende Anschaffungen noch in diesem Jahr zwingend erforderlich 2012: Einrichtung von 4 Klassenzimmern: Einrichtung von 10 Lehrerarbeitsplätzen im Lehrerzimmer: Büro Schulleitung: Sekretariat: Allgemeines (Türschilder, Wegweiser etc.) gesamt je 5.000 € 20.000 € je 1.500 € 15.000 € 2.500 € 2.500 € 5.000 € 45.000 € Die Verwaltung wird beauftragt, die Anschaffungen in Abstimmung mit der Start Nideggen durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 8. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu dem Beratungsergebnis aus der 4. Sitzung des Sozialausschusses vom 23.02.2012 und zwar: 8.1 Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Kinder- und Jugendforums sowie Antrag der CDU-Fraktion auf Einrichtung einer Jugendkonferenz Vorlage: 62/2009 3. Ergänzung Beschlussvorschlag: Der Rat stimmt den überarbeiteten Eckpunkten für eine Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Kreuzau in der als Anlage beigefügten Form zu. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 9. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu dem Beratungsergebnis aus der 13. Sitzung des Schulausschusses vom 07.03.2012, und zwar: 9.1 Medienunterhaltungskonzept; hier: Netzwerkverkabelung in den Schulen Vorlage: 15/2012 Beschlussvorschlag: Der Rat stimmt folgendem Ausbauplan bezüglich der Netzwerkverkabelung in den gemeindlichen Schulen zu: 2012 Grundschule Stockheim Grundschule Winden -8Haupt- und Sekundarschule 2013 Grundschule Obermaubach Grundschule Drove Schulzentrum 2014 Grundschule Kreuzau Schulzentrum Die entsprechenden Arbeiten sind in enger Kooperation mit dem Schulsupport der Stadt Jülich durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 10. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 13. Sitzung des Bauausschusses vom 06.03.2012, und zwar: 10.1 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 50/2011 1. Ergänzung Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“, gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 10.2 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Satzungsbeschluss Vorlage: 11/2010 2. Ergänzung Beschlussvorschlag: 1. Die im Rahmen der Offenlage eingegangene Stellungnahme der Rechtsanwälte Verweyen und Partner, Köln, wird zurückgewiesen, da die Aufstellung des Bebauungsplanes den Zielen der Landesplanung entspricht und das öffentliche Interesse an der sinnvollen Folgenutzung einer ehemaligen Konversionsfläche sowie die Schaffung von ca. 100 Baugrundstücken der Vorrang gegenüber den privaten Interessen eingeräumt wird. 2. Der Bebauungsplan Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen -9- 10.3 32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Beschluss der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorlage: 10/2010 2. Ergänzung Beschlussvorschlag: 1. Auf die Darstellung des Grundstückes Gemarkung Kreuzau, Flur 8, Nr. 33, als Fläche für die Forstwirtschaft wird nicht verzichtet. Den betroffenen Grundstückseigentümern (Erbengemeinschaft) entsteht durch diese Darstellung weder ein finanzieller Verlust noch entsteht hierdurch eine Verpflichtung zur Durchführung einer Aufforstung. 2. Die Grundstücke Gemarkung Stockheim, Flur 11, Parzelle Nr. 74, sowie der Grundstücksbereich entlang der Straße „Am Pfarrgarten“ sind nicht Gegenstand des Verfahrens. Eine Einbeziehung wird unter Hinweis auf § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB abgelehnt. Ob und inwieweit zu einem späteren Zeitpunkt ein gesondertes Verfahren durchgeführt wird, bleibt abzuwarten. 3. Die 32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird in Anwendung des § 6 Abs. 6 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, diese Flächennutzungsplanänderung neu bekannt zu machen. Beratungsergebnis: 11. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2012 Vorlage: 6/2012 1. Ergänzung Das AM Eßer stellt fest, dass in den vergangenen Jahren ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept nicht möglich gewesen sei. Die bisherige Landesregierung habe nun den Konsolidierungszeitraum auf 10 Jahre verlängert, letztlich sei es durch diesen Taschenspielertrick möglich, einen Haushaltsausgleich im Jahre 2020 darzustellen und somit ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Dieser Umstand bringe die Gemeinde aber eindeutig in keine bessere Situation. Landesweit haben nur 8 von 400 Kommunen einen ausgeglichenen Haushalt, was deutlich mache, dass von Bund und Land verlässliche Grundlagen für eine solide Gemeindefinanzierung beschlossen werden müssen. Ab 2020 könne das Land NRW keine Neuverschuldung mehr aufnehmen, so dass bereits heute abzusehen sei, dass weitere zusätzliche Aufgaben auf die Kommunen zukommen werden. Dies sei ein Systemfehler, der abgeschafft werden müsse. Er unterstütze den Bürgermeister hinsichtlich des Haushaltsentwurfs und der Aussage, die Haushaltskonsolidierung fortzuführen. Hierbei müsse aber beachtet werden, dass der Ansatz für freiwillige Leistungen in unveränderter Höhe bestehen bleibe. Er stellt ferner fest, dass die vorliegenden Prüfberichte der GPA NRW und die hieraus resultierenden Aussagen teilweise nicht nachvollziehbar und teilweise praxisfremd seien. Zur Personalkonsolidierung habe die GPA der Gemeinde ein gutes Zeugnis ausgestellt, im Hinblick auf den Dienstleistungsgedanken würde er sich manchmal aber mehr Personal bei der Gemeinde wünschen. Der von der GPA geforderte Abbau der Infrastruktur sei für ihn ein Schritt in die falsche Richtung. Zum Entwurf des Haushalts 2012 führt er konkret aus, dass die CDU die Einstellung von 2 Schulsozialarbeitern, die Einrichtung einer Stelle für die Feuerwehr sowie die Einstellung eines - 10 Generationenbeauftragten unterstütze. Die CDU-Fraktion habe zudem folgende Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche zum Haushalt 2012: 1. Produkt P12101, Kostenstelle 1210101 Statistik und Wahlen: Bei den Sachkonten 448102 und 542107 sind in Ertrag und Aufwand jeweils 8.000 € für die Wahlkosten der Landtagswahlen einzusetzen. 2. Produkt P21101, Kostenstelle 2110105 Grundschule Obermaubach: Beim Sachkonto 524120 Bewirtschaftung Heizung steht ein Ansatz in Höhe von 28.000 €; Produkt P21102, Kostenstelle 2110203 Turnhalle Obermaubach: Beim Sachkonto 524120 Bewirtschaftung Heizung steht ebenfalls ein Ansatz in Höhe von 28.000 €. Das Produkt P53102, Kostenstelle 5310201 BHKW Grundschule Obermaubach, ist neu hinzugekommen. Hier stehen beim Sachkonto 524120 Bewirtschaftung Heizung ebenfalls 28.000 €. Da dies nicht richtig sein könne, müsse eine Anpassung der Sachkonten erfolgen. 3. Produktbereich Schulträgeraufgaben: Spätestens ab dem Haushaltsjahr 2013 ist ein Produkt Sekundarschule und ein Produkt Schulzweckverband Sekundarschule aufzunehmen, um die entstehenden Aufwendungen verursachergerecht ausweisen zu können. 4. Produkt 23401, Kostenstelle 2430101 Schulverwaltung: Das Sachkonto 521107 – Umsetzung Medienkonzept ist auch über das Jahr 2015 hinaus mit einem gleichbleibenden Ansatz fortzuschreiben, da dauerhaft Aufwendungen in diesem Bereich entstehen werden. 5. Produkt P31503, Kostenstelle 3150302 altes Feuerwehrgerätehaus Kreuzau: Hier hat eine redaktionelle Berichtigung der irrtümlichen Planzahlen 2014 zu erfolgen. 6. Die finanziellen Auswirkungen des Brandschutzbedarfsplanes sind ebenfalls über die maßgeblichen Haushaltsjahre darzustellen. 7. Anlage Stellenplan: Die Veranschlagung einer Stelle für den Generationenbeauftragten wird befürwortet, evtl. in einer Probephase zunächst für 5 Jahre befristet. Die Veranschlagung einer im Brandschutzbedarfsplan dargestellten Stelle für eine unterstützende Verwaltungskraft wird ebenfalls befürwortet. 8. Zur Einrichtung eines Kunstrasenplatzes im Ortsteil Winden soll ein Zuschuss in Höhe von 200.000 € eingestellt werden. Hinsichtlich der geplanten Mittelbereitstellung zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes in Winden in Höhe von 200.000 € wird durch AM Eßer weiterhin ausgeführt, dass es bei der CDU-Fraktion keine einheitliche Meinung gebe. Insofern sei die Abstimmung bei der CDU-Fraktion freigegeben. Er stellt fest, dass sich die finanzielle Situation der Gemeinde Kreuzau nicht geändert habe. Er ruft in Erinnerung, dass die Gemeindeprüfungsanstalt die flächendeckende Vorhaltung von Sportplätzen und Sportheimen bemängelt habe und letztlich insgesamt 200.000 € im Jahr für alle fußballtreibenden Vereine seitens der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Nunmehr solle ein Verein einen Zuschuss in Höhe von 200.000 € vor dem Hintergrund der bekannten finanziellen Situation erhalten. Aus seiner Sicht müsse die seit 1995 bestehende Haushaltskonsolidierung fortgeschrieben werden, auch um den Standard der Vereinsförderung beizubehalten und ohne die Einführung von Hallenbenutzungsgebühren, wie in Nachbarkommunen bereits erfolgt. Das AM Schnitzler teilt mit, dass er für eine Mittelbereitstellung sei und erläutert sehr ausführlich dem Werdegang des Antrages des Windener Fußballclubs und die hieraus resultierenden Schreiben und Verwaltungsvorlagen. Er stellt fest, dass der zu errichtende Kunstrasenplatz auch für andere fußballtreibende Vereine - 11 vorgehalten werden müsse. Grundsätzlich habe die Gemeinde den Auftrag, sich um Kinder und Jugendliche zu kümmern. Er fordert, dass die Verwaltung sich mit dem Verein wegen der Finanzierung zusammensetzen solle und bittet um eine entsprechende Darstellung per Vorlage bis zur Ratssitzung am 18.04.2012. BM Ramm erläutert, dass dieser Punkt normalerweise mit dem Gesamthaushalt zur Abstimmung stehen werde, worauf das AM Eßer darum bittet, diese Angelegenheit im Rahmen der Abstimmung über den Haushaltsplan eigenständig zu beraten und zu beschließen. Das AM Heidbüchel stellt fest, dass die SPD-Fraktion abschließend in der nächsten Woche über den Haushalt beraten werde. Er könne grundsätzlich seinen beiden Vorrednern zustimmen. Bei den Fußballvereinen habe sich in der Vergangenheit viel verändert, es gebe Vereine, die keine Jugendmannschaften mehr führen. In diesen Fällen müsse s.E. über eine Neuausrichtung der Vereinsförderung nachgedacht werden. Insgesamt handelt es sich hierbei um eine schwierige Entscheidung, auch die Darstellung der Finanzierung sei kompliziert, letztlich müsste die Summe in Höhe von 200.000 € an anderer Stelle eingespart werden. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird durch AM Burmester ausgeführt, dass keine Anträge zum Haushalt gestellt werden, über die mögliche Einrichtung eines Kunstrasenplatzes müsse in seiner Fraktion noch intensiv beraten werden. Das AM Braks teilt für die FDP-Fraktion mit, dass keine Anträge zum Haushalt gestellt werden. Er bittet um nähere Informationen zum Kunstrasenplatz, damit hierüber noch in seiner Fraktion beraten werden könne. Der Bürgermeister bittet nach den noch durchzuführenden Fraktionssitzungen um Zusendung möglicher Anträge zum Haushalt, damit die Verwaltung hierauf bis zur Ratssitzung am 18.04.2012 noch reagieren könne. Er stellt fest, dass sich die Gemeinde bis zur Verfügung der Kommunalaufsicht des Kreises Düren zum Haushalt weiterhin in der Übergangswirtschaft befinde. Im Hinblick auf die Ausführungen des AM Eßer zur Anpassung der Sachkonten hinsichtlich der Heizkosten im Bereich der Grundschule und Turnhalle Obermaubach wird durch Herrn Schmühl ausgeführt, dass die Verwaltung eine Korrektur vornehmen werde und bereits jetzt feststehen würde, dass man 14.000 € an Heizkosten zum Vorjahr eingespart habe. Dies verbessere selbstverständlich auch entsprechend den Haushalt. Beratungsergebnis: 12. Ohne Abstimmung Anfragen Es ergehen keine Anfragen im öffentlichen Teil. B. Nichtöffentliche Sitzung