Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
194/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Verkehrsflächen
-32-
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Überquerungshilfe Ahrstraße zwischen Waldstraße und Schwarzwaldstraße
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
03.08.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
-32-
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 194/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
H. Schulze
03.08.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
@GRM2@
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Überquerungshilfe Ahrstraße zwischen Waldstraße und Schwarzwaldstraße
Beschlussentwurf:
Der Anlage einer Überquerungshilfe wird zugestimmt.
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
In der 33. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz am 20.07.2004 wurde
der Antrag auf Prüfung einer Überquerungshilfe durch die SPD-Fraktion gestellt.
Die Verwaltung hat den Einbau einer Querungshilfe geprüft und das Ergebnis der Prüfung dem Ausschuss (Mitteilungsvorlage 5/2005) in der 3. Sitzung am 25.01.2005 bekannt gegeben.
2. Lösung
In der Ahrstraße Richtung Kreisverkehr Kronenweg wird eine 2,00 m breite und 6,5 m lange Insel
eingebaut (s. Anlage). Auf der Ahrstraße verbleiben 3,25 m Fahrspurbreite für jede Richtung.Die Fahrbahnmarkierung wird an die neue Situation angepasst. Dabei entfallen zwei markierte Stellplätze auf
der Ahrstraße.
Die REVG als Betreiber der Buslinie hat trotz der Nähe zur Bushaltestelle keine Bedenken gegen die
Insel, sondern begrüßt die Maßnahme ausdrücklich.
Nach Abschluss der Haushaltsberatungen und Verabschiedung des Haushaltes kann die Querungshilfe jetzt gebaut werden.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Baukosten belaufen sich auf ca. 10.000,- €. Die Mittel stehen in der Haushaltsstelle 2.630.9505.0
(Verkehrsberuhigungsmaßnahmen) zur Verfügung
TUIV 08/1998