Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
124 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
02.04.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 15. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 27.03.2012
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Betreff
10.2
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher
Ortsrand“;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen
der Offenlage
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 11/2010 2. Ergänzung
Beschluss:
1.
Die im Rahmen der Offenlage eingegangene Stellungnahme der Rechtsanwälte
Verweyen und Partner, Köln, wird zurückgewiesen, da die Aufstellung des
Bebauungsplanes den Zielen der Landesplanung entspricht und das öffentliche
Interesse an der sinnvollen Folgenutzung einer ehemaligen Konversionsfläche sowie die
Schaffung von ca. 100 Baugrundstücken der Vorrang gegenüber den privaten
Interessen eingeräumt wird.
2.
Der Bebauungsplan Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“, wird gemäß §
10 BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen