Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
67 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
02.04.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 15. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 27.03.2012
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Betreff
3.
Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen
Vorlage: 22/2012
Beschluss:
Die Gemeinde Kreuzau ist bereit, das Angebot der Stadt Düren zur gemeinsamen
Wahrnehmung der Weiterbildungsaufgaben nach dem Weiterbildungsgesetz NRW
anzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 10
Weiterbildungsgesetz NRW eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der
Stadt Düren zur Gründung der „Volkshochschule Rur-Eifel“ abzuschließen.
Die Räumlichkeiten im Schulzentrum Kreuzau und im Bürgerhaus Kreuzau werden im
bisherigen Umfang kostenlos zur Verfügung gestellt.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Kreis Düren und der Gemeinde Kreuzau ist
firstgerecht zum 31.12.2012 zu kündigen, es sei denn, dass seitens der Kreises Düren die
Auflösung zu einem früheren Zeitpunkt eingeräumt wird. Dieser früheren Auflösung wird
zugestimmt, wenn seitens der Volkshochschule Rur-Eifel das Angebot ohne zeitliche
Verzögerung weitergeführt wird.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen