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Verwaltungsergänzung (Integriertes Klimaschutzkonzept)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
21 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
12.03.10, 04:16
Aktualisiert
12.03.10, 04:16
Verwaltungsergänzung (Integriertes Klimaschutzkonzept) Verwaltungsergänzung (Integriertes Klimaschutzkonzept)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Z 5/V 23/2009 17.02.2010 Integriertes Klimaschutzkonzept Basierend auf dem Vertagungsbeschluss des Kreistags vom 16.12.2010 fanden zur Klärung der weiteren Vorgehensweise hinsichtlich integrierter Klimaschutzkonzepte im Kreis Euskirchen intensive Gespräche mit den Kommunen statt. Innerhalb des Kreises haben folgenden Kommunen bereits Anträge auf die Förderung von integrierten Klimaschutzkonzepten gestellt: Z Hillesheim (RLP), Nettersheim und Blankenheim (einen gemeinsamen Antrag) Z Bad Münstereifel Z Hellenthal Z Schleiden Am 08.02.2010 stellte das DIFU (Deutsches Institut für Urbanistik, Servicestelle Kommunaler Klimaschutz) die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative" vor. Der Vortrag ging insbesondere auf die verschiedenen Möglichkeiten für die Antragstellung eines Kreises ein: Z Ein Kreis kann zusammen mit einigen oder allen kreisangehörigen Kommunen einen Antrag einreichen. Das Konzept umfasst die Handlungsfelder des Kreises und der beteiligten Kommunen. Z Ein Kreis kann als alleiniger Antragsteller fungieren. Das Konzept umfasst die Handlungsfelder des Kreises und / oder die auf ihn, von den kreisangehörigen Kommunen, übertragenen Zuständigkeiten. Z Ein Kreis kann als Koordinator für mehrere oder alle kreisangehörigen Kommunen einen Antrag einreichen. Das Konzept umfasst nur die Handlungsfelder der kreisangehörigen Kommunen, nicht die des Kreises. An diesem Termin berichtete die KUA (Kommunal- und Abwasserberatung NRW, Koordinierungsstelle des Netzwerks "Kommunaler Klimaschutz") über Erfahrungen des Kreises Borken und des Kreises Steinfurt mit der Erstellung von Klimaschutzkonzepten. Die Diskussion über das weitere Vorgehen ergab, dass die Vertreter der Kommunen grundsätzlich eine Antragstellung seitens des Kreises auf Förderung eines Kreiskonzeptes begrüßen. Hinsichtlich der Beteiligung derjenigen Kommunen, die bisher noch keinen Antrag auf Förderung eines Konzeptes eingereicht haben, gehen die Meinungen jedoch auseinander. Insbesondere die Gemeinde Kall und, unter bestimmten Voraussetzungen, auch die Gemeinde Dahlem würden eine Beteiligung dieser Kommunen an einem Antrag des Kreises begrüßen. Die Gemeinde Nettersheim betont, dass zu diskutieren ist, wie mit der Kreisumlage zu verfahren ist, wenn der Kreis für die Kreisebene und ggf. mit einem Teil der kreisangehörigen Kommunen einen Antrag auf Förderung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes stellen sollte. Die Verwaltung appellierte an die Kommunen, das Thema vor dem Hintergrund der geforderten verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit zu betrachten und fasst die beiden Möglichkeiten für den Kreis Euskirchen zusammen: a. der Kreis stellt einen Antrag ausschließlich für die Handlungsfelder des Kreises oder -2b. der Kreis bezieht diejenigen Kommunen, die noch keinen Antrag auf Förderung eines Konzeptes gestellt haben ein und im Konzept werden zusätzlich die Handlungsfelder dieser Kommunen bearbeitet. Hinsichtlich einer Kreiskonzeption könnten folgende Themenbereiche verfolgt werden: š Klimaschutz in eigenen Liegenschaften u.a. Berücksichtigung der Energiegutachten für beide Berufskollegs und ggfls. weitere Schulen (Hans-Verbeek und St.Nikolaus-Schule) š Reduzierung des Energieverbrauchs der Flotte, Alternative Antriebe š Mitarbeiterverhalten š Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung der Zielgruppen Kinder/Jugendliche, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu folgenden Themen: Energieeinsparung Energieeffizienz Erneuerbare Energien Solar (evtl. auch zum Ergebnis Solarpotenzialanalyse) Klimafreundlicher Verkehr- Innovativer ÖPNV š Eifeler Gebäude-Pass analog Giessener Gebäudepass / Unternehmerplattform š etc. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, einen Antrag auf Förderung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Kreisebene vorzubereiten. Den Kommunen, die Interesse haben, soll eine Beteiligung und gesonderte Betrachtung, unter der Voraussetzung einer direkten finanziellen Beteiligung, ermöglicht werden. gez. I. V. Poth _________________________ Landrat