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Beschlusstext (Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a Abs.3 bis 7 LWG NRW)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
22 kB
Datum
18.01.2011
Erstellt
26.01.11, 08:31
Aktualisiert
26.01.11, 08:31
Beschlusstext (Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a Abs.3 bis 7 LWG NRW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 26.01.2011 A U S Z U G aus der 6. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Vettweiß am Dienstag, dem 18.01.2011, 18:00 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. 3. Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a Abs.3 bis 7 LWG NRW (V-152/2010) Bürgermeister Kranz erläutert die Vorlage. Nach kurzer Diskussion teilt VA Hüvelmann mit, dass man bemüht ist, die Information zu diesem Thema kreisweit überwiegend einheitlich zu gestalten. Aufgrund dessen hat sich die überwiegende Mehrheit der kreisangehörigen Kommunen entschlossen, sich bei der Umsetzung der Mithilfe der Abwasserberatung zu bedienen. Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dann einstimmig dem Rat der Gemeinde Vettweiß, die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW zu beschließen.