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Beschlusstext (Kanalsanierungsmaßnahmen 2011 hier: Erläuterungen durch das Ingenieurbüro Berg & Partner)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
23 kB
Datum
18.01.2011
Erstellt
26.01.11, 08:31
Aktualisiert
26.01.11, 08:31
Beschlusstext (Kanalsanierungsmaßnahmen 2011
hier: Erläuterungen durch das Ingenieurbüro Berg & Partner)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 26.01.2011 A U S Z U G aus der 6. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Vettweiß am Dienstag, dem 18.01.2011, 18:00 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. 2. Kanalsanierungsmaßnahmen 2011 hier: Erläuterungen durch das Ingenieurbüro Berg & Partner (V-151/2010) Ausschussvorsitzender H. Kemmerling begrüßt Herrn Gnädinger vom Ingenieurbüro Berg & Partner. Herr Gnädinger stellt die bisherigen Kanaluntersuchungen und geplanten Sanierungsmaßnahmen anhand einer Powerpoint-Präsentation vor und erläutert diese entsprechend. Im Anschluss an die Vorstellung fragt Herr von Laufenberg, mit welchen Kosten bei der Sanierung eines Hausanschlussstutzens gerechnet werden muss. Herr Gnädinger erwidert, dass die Erfahrungswerte der letzten Jahre bei ca. 600,00 € pro Stutzen liegen. Herr J. Kemmerling bekundet sein Erstaunen darüber, dass bei der Vorstellung des Wurzeleinwuchses in einer Kanalhaltung in Kelz dies doch so gravierend ist, da die Bäume einige Meter von der Kanalleitung entfernt stehen. Herr Gnädinger erwidert, dass die Stelle anhand der Untersuchung klar nachvollzogen werden und gerne noch einmal überprüft werden kann. Herr J. Kemmerling fragt nach, ob die durchzuführenden Maßnahmen als Gesamtpaket ausgeschrieben werden. Bürgermeister Kranz erwidert, dass eine Ausschreibung als Gesamtpaket nur Sinn macht. Herr Roeb fragt dann nach, wer für welchen Bereich zuständig ist. Bürgermeister Kranz erwidert, dass die Anschlussstutzen in die Zuständigkeit des Anliegers fallen, während alle Maßnahmen im Hauptkanal der Gemeinde zuzurechnen sind. Herr Roeb fragt dann weiter nach, welche Garantie die Eigentümer bei der Sanierung eines Hausanschlussstutzens haben. Herr Gnädinger erwidert, dass hier die normale Garantie von 4 Jahren nach VOB greift. Da keine weiteren Fragen vorliegen, dankt Ausschussvorsitzender H. Kemmerling für seine Ausführungen. Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung nimmt daraufhin den Sachverhalt entsprechend zur Kenntnis.