Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,7 kB
Datum
03.03.2010
Erstellt
25.03.10, 10:35
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 1. und konstituierende Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde
Kreuzau
vom 03.03.2010
TOP
Betreff
9.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier:a)Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Offenlage
b)Satzungsbeschluss
Vorlage: 20/2009 2. Ergänzung
Beschluss:
a)
Über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen zum
Bebauungsplan Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau", wird wie folgt entschieden:
1.
Landrat, Kreisentwicklung und Straßen
1.1 Auf die Erarbeitung eines förmlichen Verkehrsgutachtens wird verzichtet.
1.3 Der vorhandene Rechen im Mühlenteich wird beseitigt. Die vorhandene
Überdeckung des Mühlenteiches (bisher 130 m) wird auf einer Länge von 105 m
beseitigt.
2.
WVER
Der vorhandene Rechen wird beseitigt. Die bisher vorhandene Überbauung (130 m)
wird auf einer Länge von 105 m beseitigt.
3.
Anlieger Titze
3.1 Der Widerspruch gegen den vorzeitigen Beginn von Baumaßnahmen wird
zurückgewiesen, da nicht relevant für das Bebauungsplanverfahren.
3.2 Dem Widerspruch zum Verbleib der Betonplatte über den Mühlenteich wird insofern
stattgegeben, als die Überdeckung auf einer Länge von 105 m beseitigt wird.
3.3 Der Forderung zur Beseitigung des Rechens wird gefolgt.
3.4 Aufgrund des Widerspruches wird die Firsthöhe innerhalb der Zone WA 9 auf 6,50
m reduziert und zwar beschränkt auf die Bebauung, die unmittelbar an der
Kreuzstraße liegt.
4.
Anlieger R. Schall
Dem Widerspruch zum Verbleib der Betonplatte über den Mühlenteich wird insofern
stattgegeben, als die Überdeckung auf einer Länge von 105 m beseitigt wird.
Der Forderung zur Beseitigung des Rechens wird gefolgt.
Die Firsthöhe innerhalb der Zone WA 9 wird aufgrund des Widerspruchs auf 6,50 m
reduziert und zwar beschränkt auf die Bebauung, die unmittelbar an der
Kreuzstraße liegt.
b)
Änderung des Bebauungsplanentwurfes
Aufgrund der getroffenen Abwägungen ergeben sich folgende Änderungen des
Bebauungsplanentwurfes:
- Reduzierung der Überdeckung des Mühlenteiches von bisher 130 m auf nunmehr 25
m.
- Verzicht auf den im B-Plan-Entwurf enthaltenen Räumweg, da der Rechen entfällt.
- Erweiterung der überbaubaren Fläche in der Zone WA 9 um 3 m parallel zum
Mühlenteich.
- Darstellung einer Zone WA 10 im Bereich der Kreuzstraße mit Reduzierung der
Firsthöhe von 8,50 m auf 6,50 m.
c)
Der Bebauungsplan Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“, wird unter Berücksichtigung
der vorstehenden Änderungen gemäß § 10 BauGB als Satzung nebst der
dazugehörigen Begründung beschlossen.
Beratungsergebnis:
Beschluss:
1.2
17 Stimmen dafür, 0 dagegen, 1 Enthaltungen
Den Festsetzungen des Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen wird durch den
Bebauungsplan Rechnung getragen, da die Parzelle Nr. 18 entsprechend auch im BPlan unter Schutz gestellt ist. Darüber hinausgehende Flächen haben zu keinem
Zeitpunkt dem Landschaftsschutz unterlegen. Die hier vorgetragenen Bedenken werden
zurückgewiesen.
Der Anregung, am Rande des Plangebietes zum RurUferRadweg hin einen
ökologischen Pufferstreifen anzulegen, wird nicht gefolgt.
Das geforderte artenschutzrechtliche Gutachten wurde inzwischen erstellt und wird zu
den Bebauungsplanunterlagen genommen sowie dem Amt für Landschaftspflege und
Naturschutz zur Verfügung gestellt.
Beratungsergebnis:
15 Stimmen dafür, 3 dagegen, 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Umweltausschusses vom 03.03.2010
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