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Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Stockheim-West“ hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,6 kB
Erstellt
12.04.10, 18:48
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Stockheim-West“
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

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BESCHLUSS aus der 3. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 23.03.2010 TOP Betreff 9.3 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „StockheimWest“ hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB Vorlage: 11/2010 Beschluss: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Stockheim-West“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt: - im Norden durch die Straßenzüge L 327/Andreasstraße, im Süden durch die angrenzende Feldlage, im Westen durch die vorhandene asphaltierte Zufahrt in das Gelände des ehemaligen Munitionsdepots, im Osten durch die Panzerstraße. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gemäß § 4 (1) BauGB (Scoping) und § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen