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Beschlussvorlage GB (Wahl eines Vertreters/einer Vertreterin oder mehrerer Vertreter/Vertreterinnen des Vorsitzenden des Kreisausschusses gemäß § 51 Abs. 3 Satz 3 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 11.11.2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
11.12.09, 04:11
Aktualisiert
11.12.09, 04:11
Beschlussvorlage GB (Wahl eines Vertreters/einer Vertreterin oder mehrerer Vertreter/Vertreterinnen des Vorsitzenden des Kreisausschusses gemäß § 51 Abs. 3 Satz 3 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 11.11.2009) Beschlussvorlage GB (Wahl eines Vertreters/einer Vertreterin oder mehrerer Vertreter/Vertreterinnen des Vorsitzenden des Kreisausschusses gemäß § 51 Abs. 3 Satz 3 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 11.11.2009)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 40/2009 09.12.2009 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 16.12.2009 Wahl eines Vertreters/einer Vertreterin oder mehrerer Vertreter/Vertreterinnen des Vorsitzenden des Kreisausschusses gemäß § 51 Abs. 3 Satz 3 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 11.11.2009 Sachbearbeiter: Herr Rybarczyk Tel.: 02251/15-319 Abt.: I/13 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: --Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreisausschuss beschließt, _____ Vertreter/Vertreterin/Vertreterinnen des Vorsitzenden des Kreisausschusses zu wählen. 2. Zum Vertreter/zur Vertreterin des Vorsitzenden des Kreisausschusses wird/werden gewählt: ____________________________________ _____________________________________ -2- Begründung: Gemäß § 51 Abs. 3 KrO NRW wird der Landrat mit seiner Wahl Vorsitzender des Kreisausschusses. Er hat Stimmrecht im Kreisausschuss. § 51 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW bestimmt des Weiteren, dass der Kreisausschuss aus seiner Mitte einen Vertreter/eine Vertreterin oder mehrere Vertreter/Vertreterinnen des Vorsitzenden des Kreisausschusses wählt. § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 11.11.2009 bestimmt ergänzend, dass der Kreisausschuss - vor der eigentlichen Wahl - durch Beschluss die Anzahl der aus seiner Mitte zu wählenden Vertreter/Vertreterinnen des Vorsitzenden festlegt. Die Wahl erfolgt nach dem Mehrheitswahlverfahren gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW. In der abgelaufenen Wahlperiode hatte der Kreistag mit Herrn Josef Carl Rhiem (CDU) einen Vertreter des Vorsitzenden des Kreisausschusses gewählt. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)