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Beschlusstext (32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,1 kB
Erstellt
12.04.10, 18:48
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; 
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 3. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 23.03.2010 TOP Betreff 9.2 32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 10/2010 Beschluss: 1. Die Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56"; wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet: - Die Darstellung einer neuen Wohnbaufläche im Bereich des ehemaligen Munitionsdepots mit Anbindung an den Ortsteil Stockheim entsprechend der Abgrenzung der Anlage 1 der Sitzungsvorlage. - Die Rücknahme von Wohnbauflächen im Ortsteil Stockheim, verlängerte Marienstraße, unter gleichzeitiger Neudarstellung als Flächen für die Landwirtschaft gemäß Anlage 2 (Ziffer I) der Sitzungsvorlage. - Die Darstellung von drei Waldflächen entsprechend den Abgrenzungen der Anlage 3 a/3b, laufende Nr. 2, 3 und 4 der Sitzungsvorlage. - Die Rücknahme einer bisher dargestellten gewerblichen Baufläche zugunsten der Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft entsprechend der Abgrenzung der Anlage 4 der Sitzungsvorlage. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) und § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, bei zukünftigen Eingriffen im Wald darauf hinzuwirken, dass die Inanspruchnahme von Freiraum/Fläche für die Landwirtschaft möglichst gering ist. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen