Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,0 kB
Datum
09.03.2010
Erstellt
17.03.10, 21:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 4. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 09.03.2010
TOP
Betreff
4.
32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim, „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie
Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 10/2010
Beschluss:
1. Die Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau,
Ortsteil Stockheim, „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme einer
noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56"; wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
beschlossen.
Die Änderung beinhaltet:
- Die Darstellung einer neuen Wohnbaufläche im Bereich des ehemaligen
Munitionsdepots mit Anbindung an den Ortsteil Stockheim entsprechend der Abgrenzung
der Anlage 1 der Sitzungsvorlage.
- Die Rücknahme von Wohnbauflächen im Ortsteil Stockheim, verlängerte Marienstraße,
unter gleichzeitiger Neudarstellung als Flächen für die Landwirtschaft gemäß Anlage 2
(Ziffer I) der Sitzungsvorlage.
- Die Darstellung von drei Waldflächen entsprechend den Abgrenzungen der Anlage 3
a/3b, laufende Nr. 2, 3 und 4 der Sitzungsvorlage.
- Die Rücknahme einer bisher dargestellten gewerblichen Baufläche zugunsten der
Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft entsprechend der Abgrenzung der Anlage
4 der Sitzungsvorlage.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) und § 3
Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen