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Beschlussvorlage (Leitbild für ein familien-, kinder- und jugendfreundliches Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
21 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Beschlussvorlage (Leitbild für ein familien-, kinder- und jugendfreundliches Wesseling) Beschlussvorlage (Leitbild für ein familien-, kinder- und jugendfreundliches Wesseling) Beschlussvorlage (Leitbild für ein familien-, kinder- und jugendfreundliches Wesseling) Beschlussvorlage (Leitbild für ein familien-, kinder- und jugendfreundliches Wesseling) Beschlussvorlage (Leitbild für ein familien-, kinder- und jugendfreundliches Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 215/2005 2. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Leitbild für ein familien-, kinder- und jugendfreundliches Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 25.01.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 215/2005 2. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Helga Martini 25.01.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Leitbild für ein familien-, kinder- und jugendfreundliches Wesseling Beschlussentwurf: Das „Leitbild für ein familien-, kinder- und jugendfreundliches Wesseling“ wird in in der vorliegenden Form dem Rat zu Beschlussfassung empfohlen. Vor dem Beschluss des Rates wird das Leitbild in der örtlichen Presse veröffentlicht und so den Wesselinger Bürgern zur Kenntnis gegeben. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von vier Wochen nach der Veröffentlichung Anmerkungen zum Leitbild einzureichen. Sofern auf Grund eingegangener Anregungen noch eine umfangreiche Nachbereitung erforderlich sein sollte, wird dies im Unterausschuss Jugendhilfeplanung und anschließend im Jugendhilfeausschuss geschehen. Dem Rat wird dann ein überarbeiteter Text zugeleitet. Andernfalls wird das Leitbild in der vorliegenden Fassung dem Rat vorgelegt. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... ..... ..... ..... ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Mit der Fachtagung Familien-, kinder- und jugendfreundliche Stadt als Auftaktveranstaltung haben sich zahlreiche Interessierte aus Verwaltung, Politik und Wirtschaft, Vertreter der Schulen, Kindergärten, Polizei, Vereine, Kirchen und aus der Bürgerschaft Ende 2003 gemeinsam Gedanken gemacht, wie Wesseling noch attraktiver für Familien, Kinder und Jugendliche werden könnte. Zu einer weiteren Workshop-Veranstaltung traf man sich im Juli 2004 erneut, um aufbauend auf den Ergebnissen der Fachtagung Leitideen zu entwickeln. Nachdem die Arbeit an einem Leitbild einer Familien-, kinder- und jugendfreundlichen Stadt mit hohem Interesse und großer Ernsthaftigkeit geleistet worden war, wurde der Beschluss gefasst, die Kinder und Jugendlichen noch besonders an der Diskussion zu beteiligen. In der ersten Jahreshälfte 2005 (Februar – Juli) ist die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen erfolgt. In 4 Kindertageseinrichtungen und 6 Schulen nahmen insgesamt 368 Kinder und Jugendliche in 21 Gruppen teil. 2. Lösung Die durch die Beteiligung der Erwachsenen, Kinder und Jugendlichen gewonnenen Kriterien für die Familien-, Kinder- und Jugendfreundlichkeit wurden im Unterausschusses Jugendhilfeplanung am zu einem einheitlichen Leitbild verdichtet und ausformuliert. Dieses Leitbild soll eine Handlungsrichtlinie für die gesamte Stadt sein. In allen Fachbereichen der Stadtverwaltung und im Rat mit seinen Ausschüssen soll dieses Bild als Leitlinie dienen. Drüber hinaus soll das Leitbild auch in die Einwohnerschaft Wesselings ausstrahlen. Dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat wird die folgende Textfassung zur Beschlussfassung empfohlen. Vor dem abschließenden Beschluss des Rates sollen die Bürgerrinnen und Bürger über den Entwurf informiert werden. Gleichzeitig wird ihnen Gelegenheit zu Anregungen und Verbesserungen gegeben. Leitbild für ein familien-, kinder- und jugendfreundliches Wesseling Präambel Die Familien-, Kinder- und Jugendfreundlichkeit hat in Wesseling höchste Bedeutung. Familien und Kinder sind für die Zukunft unserer Stadt sehr wichtig. Familien stellen eine unverzichtbare Stütze der Gesellschaft dar. Ihre Mitglieder kümmern sich in vielerlei Hinsicht umeinander. Die Familie sichert Erziehung und Betreuung von Kindern, Pflege und Betreuung von Angehörigen und gegenseitige finanzielle Unterstützung. Ein lebendiges Gemeinwesen ist auf Familien und eine starke junge Generation angewiesen. Dabei stehen wir auch in Konkurrenz zu anderen Städten und Regionen. Wir wollen, dass sich alle jungen Menschen und Familien in Wesseling besonders wohl fühlen und gerne hier leben. Dazu müssen alle Menschen und Institutionen der Stadt beitragen, jeder in seinem Wirkungskreis und mit seinen Möglichkeiten. Wir wollen, dass Bildung und Erziehung von jungen Menschen in Wesseling einen besonderen Stellenwert hat und wir wollen, dass sich Erwachsene für Kinder entscheiden können, weil ihnen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch gute Rahmenbedingungen in Wesseling gelingt. Unser Leitbild zeigt die vielfältigen Bedingungen für ein familien-, kinder- und jugendfreundliches Wesseling auf. Dieses Leitbild entwirft einen Zustand unserer Stadt, den wir dauerhaft anstreben. Wesentliche Ziele wollen wir bis zum Jahr 2020 erreichen. Deshalb wollen wir uns mit unseren Entscheidungen und unserem Handeln ab sofort auf den Weg dorthin mach und bitten auch alle anderen Menschen in unserer Stadt, sich daran zu beteiligen. TUIV 08/1998 Leitziele ƒ Familie und Beruf lassen sich vereinbaren. Damit Väter und Mütter ihre Berufstätigkeit und ihre Verantwortung für die Familie miteinander vereinbaren können, gibt es bedarfsgerechte Kinderbetreuung, entsprechende Arbeitszeitregelungen, Karrierechancen und aussichtsreiche Wiedereinstiegsmöglichkeiten in den Beruf, etwa im Anschluss an die Elternzeit. Es gibt keine Benachteiligung im Berufsleben aufgrund von Kinderwunsch. ƒ Alle haben gleiche Bildungschancen. Alle haben gleiche Bildungschancen und werden in ihren individuellen Entwicklungsmöglichkeiten gefördert. Niemand wird wegen seines Geschlechtes, seiner Herkunft, seines kulturellen Hintergrundes, seiner wirtschaftlichen Situation oder einer Behinderung bevorzugt oder benachteiligt. ƒ Ein bedarfsgerechtes, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebot für alle Altersgruppen ist vorhanden. Jedem jungen Menschen stehen die Kindertagesstätte, die Schulform und die Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung, die ihm eine bestmögliche individuelle Förderung gewährleistet. ƒ Die Beschäftigung aller ist gesichert. Es wird dauerhaft Energie darauf verwendet, Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu erhalten und neu zu schaffen, damit alle die Chance haben, ihren Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen zu finanzieren und zu sichern. ƒ Es gibt ausreichenden familiengerechten und bezahlbaren Wohnraum. Es findet ein generationsübergreifendes Wohnen und Leben statt. ƒ Es gibt eine kindgerechte, barrierefreie Infrastruktur – die Stadt- und Verkehrsplanung ist familiengerecht. Kindern und Jugendlichen ist die Möglichkeit gegeben, alle für sie wichtigen Orte selbstständig und gefahrenfrei aufsuchen zu können. Kindertageseinrichtungen, Schulen, Sportstätten, Einkaufsmöglichkeiten und Orte der Freizeitgestaltung liegen in gut erreichbarer Nähe. Freie Flächen stehen zur individuellen Nutzung ausreichend zur Verfügung. ƒ Es gibt umfassende (Bildungs-) Angebote in den Bereichen Gesundheit, Sprache, Kultur, Sport und Freizeit. Neben Schule, Ausbildung und Beruf gibt es weitere Bildungs- und sinnvolle Freizeitangebote. Dazu gehören Orte und Einrichtungen, wo Gesundheit, Sprachkenntnisse, kulturelles und soziales Verständnis und Erleben sowie sportliche Betätigung gefördert werden. ƒ Das Zusammenleben der Generationen und Kulturen ist gekennzeichnet durch Respekt und Gewaltfreiheit. Die Generationen und Kulturen begegnen sich mit Wertschätzung und Respekt. Gewalt und Ausgrenzung werden nicht geduldet. ƒ Eine generationsübergreifende Bürgerbeteiligung ist realisiert. Familien, Kinder und Jugendliche werden altersgemäß am Prozess der Willensbildung und an der Umsetzung der Vorhaben beteiligt. TUIV 08/1998 3. Alternative keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine TUIV 08/1998