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Kommune
Vettweiß
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Erstellt
26.02.13, 14:58
Aktualisiert
26.02.13, 14:58
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Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 26.02.2013
Beschlussauszug
aus der 16. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und
Wirtschaftsförderung
der Gemeinde Vettweiß
am Dienstag, dem 19.02.2013, 18:00 Uhr.
6.
Erweiterung der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die
Ortschaft Vettweiß (Kettenheim)
hier: Satzungsbeschluss
(V-16/2013)
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt
einstimmig dem Rat der Gemeinde Vettweiß:
A.
Die Wertung der Stellungnahmen erfolgt gem. den Wertungsvorschlägen:
1.
Dr. Alexandra u. Thomas Macherey
Schreiben vom 03.01.2013
Die Eheleute Macherey befürchten Beschwerden der zukünftigen Nachbarn
bezüglich der Geruchs- und Lärmbelästigung durch die Tierhaltung im
rückwärtigen Bereich ihres Grundstückes.
Wertungsvorschlag:
Das Grundstück liegt in einem MD-Gebiet (Dorfgebiet) in dem Tierhaltung
gesetzlich zulässig ist.
2.
Kreis Düren – Kreisentwicklung und –straßen
Schreiben vom 03.01.2013
Wasserwirtschaft
Da der Grundwasserstand im Planbereich weniger als ca. 2m unter
Geländeoberkante ansteigen kann, ist folgender Hinweis in die Satzung mit
aufzunehmen: „ Bereits bei der Planung von unterirdischen Anlagen (Keller,
Garage, etc.) sind bauliche Maßnahmen (z.B. Abdichtungen) zum Schutz vor
hohen Grundwasserständen vorzunehmen. Es darf keine
Grundwasserabsenkung bzw. –ableitung – auch kein zeitweiliges Abpumpen –
nach Errichtung der baulichen Anlage erfolgen. Weiterhin dürfen keine
schädlichen Veränderung der Beschaffenheit des Grundwassers eintreten.“
Hochwasserschutz
Das Plangebiet grenzt an den „Kettenheimer Graben“. Bezüglich
Hochwasserschutz ist der Erftverband am Verfahren zu beteiligen.
Landschaftsplege und Naturschutz
Es liegt keine Begründung vor. Eine Auseinandersetzung mit den Belangen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Artenschutz liegt nicht vor.
Wertungsvorschlag
Wasserwirtschaft
Der Hinweis wird in den Satzungstext mit aufgenommen.
Hochwasserschutz
Die Erweiterungsfläche liegt nicht angrenzend am Kettenheimer Graben. In der
Hochwasserschutzkarte des Erftverbandes ist dieser Bereich nicht eingezeichnet,
so dass eine Beteiligung des Erftverbandes im Verfahren als nicht notwendig
erachtet wurde.
Landschaftspflege und Naturschutz
Gem. § 13 (3) BauGB wird im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung
sowie Umweltbericht abgesehen.
B
Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung der Satzung gem. § 34 (4) Satz 1
Nr. 3 BauGB für die Ortschaft Vettweiß gem. § 10 BauGB als Satzung.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung vom 19.02.2013
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