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Beschlusstext (Erweiterung der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Ortschaft Vettweiß (Kettenheim) hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
141 kB
Erstellt
26.02.13, 14:58
Aktualisiert
26.02.13, 14:58
Beschlusstext (Erweiterung der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Ortschaft Vettweiß (Kettenheim)
hier: Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Erweiterung der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Ortschaft Vettweiß (Kettenheim)
hier: Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 26.02.2013 Beschlussauszug aus der 16. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Vettweiß am Dienstag, dem 19.02.2013, 18:00 Uhr. 6. Erweiterung der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Ortschaft Vettweiß (Kettenheim) hier: Satzungsbeschluss (V-16/2013) Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Rat der Gemeinde Vettweiß: A. Die Wertung der Stellungnahmen erfolgt gem. den Wertungsvorschlägen: 1. Dr. Alexandra u. Thomas Macherey Schreiben vom 03.01.2013 Die Eheleute Macherey befürchten Beschwerden der zukünftigen Nachbarn bezüglich der Geruchs- und Lärmbelästigung durch die Tierhaltung im rückwärtigen Bereich ihres Grundstückes. Wertungsvorschlag: Das Grundstück liegt in einem MD-Gebiet (Dorfgebiet) in dem Tierhaltung gesetzlich zulässig ist. 2. Kreis Düren – Kreisentwicklung und –straßen Schreiben vom 03.01.2013 Wasserwirtschaft Da der Grundwasserstand im Planbereich weniger als ca. 2m unter Geländeoberkante ansteigen kann, ist folgender Hinweis in die Satzung mit aufzunehmen: „ Bereits bei der Planung von unterirdischen Anlagen (Keller, Garage, etc.) sind bauliche Maßnahmen (z.B. Abdichtungen) zum Schutz vor hohen Grundwasserständen vorzunehmen. Es darf keine Grundwasserabsenkung bzw. –ableitung – auch kein zeitweiliges Abpumpen – nach Errichtung der baulichen Anlage erfolgen. Weiterhin dürfen keine schädlichen Veränderung der Beschaffenheit des Grundwassers eintreten.“ Hochwasserschutz Das Plangebiet grenzt an den „Kettenheimer Graben“. Bezüglich Hochwasserschutz ist der Erftverband am Verfahren zu beteiligen. Landschaftsplege und Naturschutz Es liegt keine Begründung vor. Eine Auseinandersetzung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Artenschutz liegt nicht vor. Wertungsvorschlag Wasserwirtschaft Der Hinweis wird in den Satzungstext mit aufgenommen. Hochwasserschutz Die Erweiterungsfläche liegt nicht angrenzend am Kettenheimer Graben. In der Hochwasserschutzkarte des Erftverbandes ist dieser Bereich nicht eingezeichnet, so dass eine Beteiligung des Erftverbandes im Verfahren als nicht notwendig erachtet wurde. Landschaftspflege und Naturschutz Gem. § 13 (3) BauGB wird im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung sowie Umweltbericht abgesehen. B Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung der Satzung gem. § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Ortschaft Vettweiß gem. § 10 BauGB als Satzung. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung vom 19.02.2013 Seite 2