Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
10.02.10, 04:12
Aktualisiert
10.02.10, 04:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 32/2009
07.12.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
16.12.2009
Kreistag
16.12.2009
Änderung der Ordnung des Kreistages des Kreises Euskirchen über die Abgrenzung der
Zuständigkeit der Ausschüsse des Kreistages (Zuständigkeitsordnung) vom 13.09.2006
Sachbearbeiter: Herr Rybarczyk
Tel.: 02251/15-319
Abt.: I/13
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt den Erlass der neuen Zuständigkeitsordnung in der anliegenden Fassung.
Die neue Zuständigkeitsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Kreistag in Kraft.
-2Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 11.11.2009 mehrheitlich beschlossen, zur Vorbereitung der
Beschlüsse des Kreisausschusss und des Kreistages folgende freiwillige Fachausschüsse zu bilden
und die Hauptsatzung des Kreises Euskirchen zu ändern (siehe Antrag 6/2009 der Kreistagsfraktionen CDU, SPD und B 90/Grüne vom 11.11.2009):
1.
2.
3.
4.
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang
Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, auf dieser Grundlage evtl. notwendige Veränderungen
der Zuständigkeitsordnung vorzubereiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die alte Zuständigkeitsordnung des Kreistages vom 13.09.2006 wurde den geänderte Vorschriften
der Hauptsatzung angepasst.
Der anliegende Entwurf der neuen Zuständigkeitsordnung wird dem Kreisausschuss und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)