Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
11.03.2010
Erstellt
27.02.10, 04:15
Aktualisiert
27.02.10, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 62/2010
19.02.2010
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
11.03.2010
Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren;
hier: Schrittweiser flächendeckender Ausbau
Sachbearbeiter/in: Herr Hermes
Tel.: 15 617
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Kath. Kindergarten St. Johannes und Sebastianus
Zülpich – Niederelvenich dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration als
Familienzentrum zum 01.08.2010 zu benennen.
Begründung:
-2Im Kreis Euskirchen sind derzeit 14 Tageseinrichtungen als Familienzentrum zertifiziert und 7
Einrichtungen befinden sich im laufenden Zertifizierungsverfahren.
Für das Kindergartenjahr 2010/2011 wurde seitens des Ministeriums f. Generationen, Familie,
Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ein weiteres Familienzentrum als
Planungsziel festgesetzt.
Für das Kindergartenjahr 2010/2011 hatten im Vorjahr sieben Einrichtungen ihr Interesse bekundet,
Familienzentrum zu werden.
Von diesen sieben Kindertageseinrichtungen liegen uns zum jetzigen Zeitpunkt die
Bewerbungsunterlagen des Kath. Kindergarten St. Bartholomäus, Bad Münstereifel – Arloff sowie des
Kath. Kindergarten St. Johannes und Sebastianus Zülpich - Niederelvenich vor.
Unter Beachtung der Beschlusslage der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 13.11.2008, in der
die Grundsätze zur Einrichtung weiterer Familienzentren festgelegt wurden (V 475/2008), favorisiert
die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt den Kath. Kindergarten St. Johannes und Sebastianus Zülpich
- Niederelvenich, da es im Stadtgebiet Zülpich bisher nur ein Familienzentrum
(Städt. Kindertageseinrichtung Blayerstraße/Kernort) von ursprünglich vier geplanten gibt.
Nach Aussagen der Stadt Zülpich sieht diese im Kernstadtgebiet keinen weiteren Bedarf für ein
Familienzentrum.
Zur Erreichung des Planungszieles im Gesamtstadtgebiet ist die Ansiedlung in einem Außenort
unumgänglich. Für den Standort Niederelvenich sprechen neben dem großen Einzugsbereich die
kurze Entfernung zu den benachbarten Familienzentren in Euskirchen und Zülpich.
Des Weiteren wird mit einem kirchlichen Träger das Gebot der Trägervielfalt beachtet.
Im Stadtgebiet Bad Münstereifel wurden bisher je eine Einrichtung im Kernstadtgebiet
(Kath. Familienzentrum St. Chrysanthus u. Daria Bad Münstereifel) sowie im Außenort
(Städt. Int. Familienzentrum Bad Münstereifel - Schönau) berücksichtigt.
In der nächsten Ausbaustufe 2011/2012 soll die Bewerbung des Kath. Kindergarten
St. Bartholomäus, Bad Münstereifel – Arloff jedoch Berücksichtigung finden.
Es wird daher vorgeschlagen, dem Ministerium den Kath. Kindergarten St. Johannes und
Sebastianus Zülpich - Niederelvenich ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 als Familienzentrum zu
benennen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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