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Beschlussvorlage GB (Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren; hier: Schrittweiser flächendeckender Ausbau)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
11.03.2010
Erstellt
27.02.10, 04:15
Aktualisiert
27.02.10, 04:15
Beschlussvorlage GB (Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren;
hier: Schrittweiser flächendeckender Ausbau) Beschlussvorlage GB (Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren;
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 62/2010 19.02.2010 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 11.03.2010 Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren; hier: Schrittweiser flächendeckender Ausbau Sachbearbeiter/in: Herr Hermes Tel.: 15 617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: --Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Kath. Kindergarten St. Johannes und Sebastianus Zülpich – Niederelvenich dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration als Familienzentrum zum 01.08.2010 zu benennen. Begründung: -2Im Kreis Euskirchen sind derzeit 14 Tageseinrichtungen als Familienzentrum zertifiziert und 7 Einrichtungen befinden sich im laufenden Zertifizierungsverfahren. Für das Kindergartenjahr 2010/2011 wurde seitens des Ministeriums f. Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ein weiteres Familienzentrum als Planungsziel festgesetzt. Für das Kindergartenjahr 2010/2011 hatten im Vorjahr sieben Einrichtungen ihr Interesse bekundet, Familienzentrum zu werden. Von diesen sieben Kindertageseinrichtungen liegen uns zum jetzigen Zeitpunkt die Bewerbungsunterlagen des Kath. Kindergarten St. Bartholomäus, Bad Münstereifel – Arloff sowie des Kath. Kindergarten St. Johannes und Sebastianus Zülpich - Niederelvenich vor. Unter Beachtung der Beschlusslage der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 13.11.2008, in der die Grundsätze zur Einrichtung weiterer Familienzentren festgelegt wurden (V 475/2008), favorisiert die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt den Kath. Kindergarten St. Johannes und Sebastianus Zülpich - Niederelvenich, da es im Stadtgebiet Zülpich bisher nur ein Familienzentrum (Städt. Kindertageseinrichtung Blayerstraße/Kernort) von ursprünglich vier geplanten gibt. Nach Aussagen der Stadt Zülpich sieht diese im Kernstadtgebiet keinen weiteren Bedarf für ein Familienzentrum. Zur Erreichung des Planungszieles im Gesamtstadtgebiet ist die Ansiedlung in einem Außenort unumgänglich. Für den Standort Niederelvenich sprechen neben dem großen Einzugsbereich die kurze Entfernung zu den benachbarten Familienzentren in Euskirchen und Zülpich. Des Weiteren wird mit einem kirchlichen Träger das Gebot der Trägervielfalt beachtet. Im Stadtgebiet Bad Münstereifel wurden bisher je eine Einrichtung im Kernstadtgebiet (Kath. Familienzentrum St. Chrysanthus u. Daria Bad Münstereifel) sowie im Außenort (Städt. Int. Familienzentrum Bad Münstereifel - Schönau) berücksichtigt. In der nächsten Ausbaustufe 2011/2012 soll die Bewerbung des Kath. Kindergarten St. Bartholomäus, Bad Münstereifel – Arloff jedoch Berücksichtigung finden. Es wird daher vorgeschlagen, dem Ministerium den Kath. Kindergarten St. Johannes und Sebastianus Zülpich - Niederelvenich ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 als Familienzentrum zu benennen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)