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Beschlusstext (Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 14.03.2011)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
13 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
17.02.14, 18:02
Aktualisiert
17.02.14, 18:02
Beschlusstext (Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 14.03.2011)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 17.02.2014 Beschlussauszug aus der 26. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 13.02.2014, 18:00 Uhr. 6. Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 14.03.2011 (V-6/2014) Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung beschließt der Rat einstimmig bei fünf Enthaltungen, die als Anlage 2 beigefügte Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 14.03.2011.