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Beschlussvorlage GB (Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2010 hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
10.12.09, 04:15
Aktualisiert
10.12.09, 04:15
Beschlussvorlage GB (Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2010
hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW) Beschlussvorlage GB (Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2010
hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 33/2009 07.12.2009 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 24.03.2010 Kreistag 15.04.2010 Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2010 hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt den Etat des Haushaltsjahres 2010. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Die Beschlussempfehlung wird zu einem späteren Zeitpunkt formuliert. Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer -2- Begründung: Gemäß § 55 KrO NRW sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung in geeigneter Weise zu beteiligen: § 55 KrO NRW „(1) Bei der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen sind die kreisangehörigen Gemeinden in geeigneter Weise zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung und ihren Anlagen, insbesondere zur vorgesehenen Höhe des Umlagesatzes, Stellung zu nehmen. (2) Über Einwendungen der kreisangehörigen Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Die kreisangehörigen Gemeinden können verlangen, dass der Kreis ihnen das Beratungsergebnis mitteilt und begründet.“ Mit anliegendem Schreiben wurden die Städte und Gemeinden im Vorfeld der am 15.12.2009 stattfindenden Bürgermeisterkonferenz über die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltsentwurfs 2010 informiert. Etwaig eingehende Stellungnahmen sowie ggf. zu formulierende Beschlussempfehlungen werden dem Kreistag per Zusatzvorlage zur Verfügung gestellt. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)