Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
77 kB
Datum
11.07.2013
Erstellt
25.07.13, 18:02
Aktualisiert
25.07.13, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 25.07.2013
Beschlussauszug
aus der 23. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 11.07.2013, 18:00 Uhr.
11.1
Situation der Schülerbeförderung
(V-69/2013)
Bürgermeister Kranz verliest eine Mitteilung zur Situation der Schülerbeförderung. Der
Rat nimmt diese zustimmend zur Kenntnis.
In der 18. Sitzung des Schulausschusses hat Schulleiter Reufsteck darauf hingewiesen,
dass es für den ab dem Schuljahr 2013/2014 notwendig werdenden Transport der
Einschulungsschüler aus den Ortschaften Gladbach, Müddersheim, Disternich und
Sievernich zur Grundschule nach Vettweiß neben den beiden durch die Verwaltung
vorgestellten Möglichkeiten noch eine weitere Alternative gibt, die unter Einbeziehung
des bestehenden Schülerspezialverkehrs einen gesonderten Transport dieser Schüler
möglich machen sollte.
Ein gesonderter Transport der Einschulungsschüler wäre demnach zwar möglich, würde
aber für die zu transportierenden Hauptschüler zu sehr frühen Transportzeiten führen.
Im Hinblick auf den organisatorischen Aufwand, auf Kosten und Umweltbelastung sollte
es Ziel sein, jede nicht unbedingt notwendige Fahrt zu vermeiden.
Lt. Übereinstimmenden Aussagen von Schulleiter Reufsteck und Herrn Berendes wird
ein gemeinsamer Transport der Einschulungsschüler mit den Hauptschülern nicht zu
Problemen führen. Aus den Neffeltalortschaften sind nur noch so wenige Kinder zu
transportieren, dass jedes einen Sitzplatz im Bus hat. Mittags würde der Transport auf
jeden Fall gemeinsam erfolgen.
Eine Busbegleitung –wie ursprünglich angedacht- wird nicht für erforderlich gehalten.
Von daher wird der Transport der Kinder aus Gladbach, Müddersheim, Disternich und
Sievernich im kommenden Schuljahr gemeinsam zum Schulzentrum nach Vettweiß
erfolgen.
Die Fahrtzeiten können hierbei ca. 5 Minuten nach hinten verschoben werden, so dass
die Ankunft in Vettweiß um 7:40 Uhr erfolgen wird und somit lediglich eine ca. 5 Minuten
frühere Aufsicht der Grundschüler notwendig macht.
Die Eltern der Einschulungskinder werden umgehend durch das Schulverwaltungsamt
entsprechend unterrichtet werden.